Pressemitteilung · 14.07.2008 30 Jahre Datenschutz in Schleswig-Holstein

Zur Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre Datenschutz in Schleswig-Holstein“ sagte die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

Gern bin ich der Bitte unseres Datenschutzbeauftragten nachgekommen, anlässlich der heutigen Jubiläumsveranstaltung ein Grußwort zu sprechen. – Ob dieses Grußwort den hohen Standards gerecht werden, die indirekt in der Aufforderung von Dr. Weichert zum Ausdruck gebracht werden, lasse ich dahin gestellt sein. Denn nichts ist schlimmer als eine Vorlage, die besagt: „Wir wollen es völlig Ihnen überlassen, wie ernst oder humorvoll, aktuell oder historisch, politisch, rechtlich oder philosophisch Sie Ihre Grüße überbringen“ – Da kann man nur versagen!

Auf „Deubel komm raus“ humorvoll zu sein ist schwierig. Dabei ist es nicht wirklich hilfreich, dass das ULD in dem gleichen Schreiben an die Fraktionen des Landtages erst einmal für Verwirrung sorgt, indem gleich im ersten Satz behauptet wird, dass das erste Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holsteins am 01. Juli 1998 unterzeichnet wurde.

Auch mein Versuch über Wikipedia ein kesses Zitat über Datenschutz zu bekommen misslang völlig. Mit am besten gefiel mir aus der Zitatsammlung noch ein Satz von Karl Michael Betzl aus einer Rede vor dem Bayrischen Landtag vom 14. Februar 2006. Dort sagte er: „ Die größte Unzulänglichkeit beim Datenschutz ist das Wort „Datenschutz“. Der Begriff ist irgendwie blutleer und teilweise negativ besetzt. Er banalisiert das eigentliche Anliegen. Es sollen ja nicht die Daten als solche geschützt werden, sondern die Autonomie des Individuums.“

Datenschutz ist somit eine ernste Angelegenheit. Gleichwohl gelingt es den obersten Datenschützern unseres Landes im Jahresbericht des ULD – rein sprachlich zumindest – immer wieder darzulegen, dass man sich Ernsthaftes am ehesten merken kann, wenn es humorvoll verpackt wird. Daher auch an dieser Stelle: Die Berichte des ULD sind nicht nur inhaltlich gut und gewichtig, es macht auch Spaß sie zu lesen. Dafür im Namen des SSW einen herzlichen Dank!

Das Datum der heutigen Veranstaltung könnte vor diesem Hintergrund eher zu einem philosophischen Einstieg motivieren: Der 14. Juli ist nicht nur der französische Nationalfeiertag. Er symbolisiert als „Tag der Bastille“ auch den Freiheitsgedanken der Französischen Revolution. Und um Freiheitsrechte geht es bei dem Datenschutz allemal!

Dass sich unsere Gesellschaft zunehmend zu einer Informationsgesellschaft wandelt, ist mittlerweile fast schon eine Binsenweisheit. Diese Entwicklung bereitet uns neue Chancen und Möglichkeiten, die unzweifelhaft einen Fortschritt für das menschliche Zusammenleben darstellen. Wie jede große technologische Änderung greift sie aber auch tief in die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens ein. Wie für alle Ressourcen gilt auch für Information, dass ihre Verteilung nicht naturgegeben eine Chancengleichheit gewährt. Die Verfügbarkeit von Informationen zeigt grundlegend, wie Demokratie in unserer Gesellschaft verstanden wird. Daher ist es gut, dass Schleswig-Holstein 1999 eine Informationsfreiheit erhielt, dass sich diese Zielsetzung auf seine Fahne geheftet hat. – Weniger gut ist, dass es 2006 nicht gelang das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln. Wie notwendig dies ist, zeigt die Tatsache, dass immer mehr Verwaltungshandeln von der öffentlichen Verwaltung ausgegliedert wird – und die Informationen über dieses Handeln dann nicht mehr öffentlich sind, z.B. fiskalisch betrachtet.

Ohne die aktive Mitwirkung unserer Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Bäumler und Herrn Dr. Weichert wäre es sehr viel schwieriger gewesen für Schleswig-Holstein ein Informationsfreiheitsgesetz zu bekommen. Herzlichen Dank!

Nach dem 11. September hat der Begriff „Informationsfreiheit“ eine ganz andere Dimension erhalten. Denn das Sicherheitsdenken, dass sich seitdem überall breit macht, hat dazu geführt, dass die Abwägung von Sicherheits- und Freiheitsbedürfnissen von Menschen zunehmend mit dem Buschmesser ausgefochten wird – und viel zu häufig zu Lasten der Freiheitsrechte entschieden werden. „Datenschutz ist Machtkontrolle, Datenschutz ist Schutz des Individuums, Datenschutz ist Schutz der Freiheit, Datenschutz ist Schutz der informationellen Selbstbestimmung“, sagte Karl Michael Betzl auch in der schon genannten Rede vor dem Bayrischen Landtag. Recht hat er!



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