Rede · 16.12.2004 Änderung des Grundwasserabgabengesetzes

Die Anhörung zum Grundwasserabgabengesetz hat gezeigt, dass wir mit diesem Gesetz nicht falsch liegen. Auch bei den Kritikern wurde deutlich, dass man anerkennt, dass Ressourcennutzung auch etwas kosten muss, um so in die betriebswirtschaftlichen Berechnungen mit einbezogen zu werden. Nur so schaffen wir es, dass man wirklich versucht, Ressourcen zu sparen. Sparappelle allein reichen da nicht aus.

Das Grundwasserabgabengesetz ist daher nicht nur unter dem finanziellen Aspekt für das Land zu sehen, sondern eben auch gerade unter dem Lenkungsaspekt. Vor diesem Hintergrund sehen wir es aber mehr als kritisch, dass nur gerade 75 % der Mittel aus der Abgabe in zweckgebundene Maßnahmen fließen sollen. Der Rest geht an den Finanzminister. Dadurch steht gerade einmal ein Bruchteil der durch die Erhöhung der Abgabe eingenommenen Mittel zusätzlich für zweckgebundene Maßnahmen zur Verfügung. Das heißt, dass wir trotz der Mehreinnahmen nicht mehr für Natur- und Umweltschutz, für die Reinhaltung der Gewässer oder auch für die forstliche Förderung ausgeben können. Das ist wenig nachhaltig und entspricht gerade nicht dem Geist der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Schleswig-Holstein.

Die Einnahmen aus Grundwasserabgaben dienen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die sonst nicht so vorbildlich umgesetzt werden könnte, wie wir es in Schleswig-Holstein tun. Sowohl das Oberflächenwasser als auch das Grundwasser entsprechen in Schleswig-Holstein in großen Teilen nicht den Anforderungen, die die Wasserrahmenrichtlinie setzt. Deshalb wissen wir heute schon, dass hier richtig Geld in die Hand genommen werden muss, damit wir den berechtigten Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen können. Und wir wissen, dass auch eine EU-Bodenrichtlinie auf uns zukommt, die einmal mehr dazu führen wird, dass wir mehr für den Boden und das Grundwasser tun müssen. Deshalb geht an der Angabe kein Weg vorbei.

Erfreulich ist, dass auch die forstliche Förderung mit der Neuwaldbildung in das Gesetz mit aufgenommen wird. Hierdurch erhalten wir erstmalig eine gewisse Sicherheit, dass wir die notwendigsten Maßnahmen im Forstbereich auch finanzieren können. Vor dem Hintergrund des katastrophalen Waldzustands und der Tatsache, dass wir das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik sind, ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir wissen alle, wie schwer es in den vergangenen Haushaltsberatungen oftmals war, Gelder für die forstliche Förderung locker zu machen. Deshalb ist es ein großer Fortschritt für die betroffenen Waldbesitzer, dass wir durch die Grundwasserabgabe eine sichere Finanzierungsquelle aufbauen.

Wichtig für uns war aber auch, dass es weiterhin bei den geringeren Abgabesätzen für die Landwirtschaft und für die Fischhalter bleibt. Die Trockenzeiten im Sommer haben gezeigt, dass Wasser zur Beregnung und zur Berieselung der Felder unabdingbar für das wirtschaftliche Überleben von Landwirten sein kann. Dass Wasser wird im Regelfall nur in Ausnahmesituationen dauerhaft hierfür genutzt, daher ist es sehr gut vertretbar, hier eine geringere Abgabe für die Bewässerung und Berieselung von landwirtschaftlichen Flächen zu verlangen. Und auch die Fischwirtschaft kann aufgrund des niedrigeren Abgabesatzes sicher planen.

Betrachtet man im Übrigen die Abgabensätze etwas genauer, stellt man fest, dass der normale Wasserbürger weiterhin die höchsten Abgaben zahlen wird und dass die gewerbliche Wirtschaft einen vergleichsweise geringen Beitrag für die gleiche Inanspruchnahme von Ressourcen zahlen muss. Es werden also durchaus Unterschiede zwischen den Nutzern gemacht und es wird versucht, niemanden über Gebühr zu belasten.

Alles in allem kann man sagen, dass das Gesetz durch die vorgeschlagenen Änderungen zwar nicht hundertprozentig das ist, was sich der SSW wünscht, aber doch eine vernünftige Weiterentwicklung darstellt. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme der Forstwirtschaft in den Paragrafen 7 und für die Beibehaltung der Sonderregelungen für die Land- und Fischwirtschaft.

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