Rede · 20.06.2003 Änderung des Hochschulgesetzes (Juniorprofessur) und Änderung des Landesbeamtengesetzes

Wir haben uns in den vergangenen Monaten viel damit beschäftigt, wie die Hoch­schul­landschaft in Zukunft gestaltet werden soll. Heute geht es um die Frage, was mit den Mens­chen ist, die in dieser Landschaft leben. Denn im Inneren sind die Hochschulen in so mancher Hinsicht immer noch organisiert wie zu Urgroßvaters Zeiten. Der Bundesgesetzgeber hat in den Jahren 2001 und 2002 die rechtlichen Voraus­setzungen dafür geschaffen, dass die Stellung der Studieren­den und Lehrenden – zumindest – teilweise auf die Höhe der Zeit gebracht werden kann. Seine Reform sieht vor al­­lem eine Modernisierung der Personalstruktur in Wis­senschaft und Lehre an den Universitäten vor, und die setzt das Land mit dem vorliegenden Gesetz um. Es ist auch höchste Zeit.

Kern der Dienstrechtsreform ist die Einführung einer Juniorprofessur. Sie soll den Weg zu einer ordentlichen Professur kürzer machen und dem Nachwuchs eine bessere Eingewöhnung in die Wirklichkeit von Lehre und Forschung bieten. Die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten mehr Eigenverantwortung und können in jungen Jahren eine inter­natio­nale akademische Karriere anstreben, ohne ins Ausland gehen zu müssen - das begrüßen wir. Das Berufungs­verfahren wird ebenso an die internationale Praxis angepasst. Erfreulich ist auch, dass der Elfenbeinturm Universität zukünftig seine Türen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen öffnen soll, indem Quereinstiege in eine Professur aus anderen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht wird. Im Großen und Ganzen unterstützen wir also den Gesetzentwurf der Landesregierung.

Der Gesetzentwurf enthält neben der Juniorprofessur noch eine Reihe weiterer Punkte, die angesichts der Kürze der Zeit nur knapp und beispielhaft erwähnt werden sollen: Bachelor- und Masterstudiengänge – bisher noch in der Erprobungsphase – werden zum Regelstudien­angebot. Auch der andere Umgang mit im Ausland erworbenen Graden, die Genehmigung von Prüfungsordnungen durch die Hochschulen statt des Ministeriums und die aus­drückliche Ge­büh­renfreiheit des Erststudiums sind Verbesserungen, die der SSW unterstützen kann.

Die Dienstrechtsreform im Hochschulbereich war lange überfällig. Leider hat man auf Bun­desebene nicht die Gelegenheit genutzt, wirkliche Reformen anzugehen und den Beamtenstatus der Hochschullehrer zu hinterfragen. Wenn schon eine neue Kategorie von Hoch­­schul­lehrern eingeführt wird, dann wäre es sinnvoll gewesen, ihnen einen moderneren Status zu geben als eine Verbeamtung auf Zeit. Das wäre eine wirklich mutige Reform gewesen.

Aber immerhin enthält dieser Gesetzentwurf auch nebenbei eine Verbesserung des Beam­ten­wesens auf Landesebene. Der neue Umgang mit Staatsdienern, die wegen Dienst­un­fä­higkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, ist richtig. Selbstverständlich muss man Beamten abverlangen können, dass sie ihres tun, um die Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Können sie weiterhin oder wieder etwas leisten, dann müssen sie verpflich­tet werden, solche Aufgaben zu übernehmen, für die sie dienstfähig sind. Es ist schwer nach­voll­ziehbar: Auf der einen Seite weicht man bei den Arbeitslosen die Zumutbarkeitskriterien immer mehr auf. Auf der anderen Seite werden Beamte heute in den Ruhestand versetzt, wenn sie nicht mehr ihrer angestammten Tätigkeit nachgehen können. Der gesamte Beamtenstand ist durch Negativbeispiele wie Lehrer mit Schülerallergie oder surfende Frühpensionäre im Misskredit geraten. Hier hat eine Entsolidarisierung stattgefunden, die durch die Änderung des Lan­des­beamten­gesetzes so nicht mehr möglich sein wird.

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