Rede · 29.11.2006 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

 
Aus sachlicher und inhaltlicher Sicht hat der SSW keine Einwände gegen die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, die ja auch noch in dieser Landtagssitzung in zweiter Lesung beschlossen werden soll. Denn selbstverständlich können auch wir die Intention dieses Gesetzes unterstützen, dass die Beamten im Landesdienst hinsichtlich der Tarifsteigerung und Einmalzahlungen mit den Angestellten und Arbeitern gleichgestellt werden sollen.

Daher befürworten wir auch die Einmalzahlungen in 2006 und 2007 sowie die Erhöhung der Besoldung und Versorgung der Beamten um 2,9% ab 1.Januar 2008. Damit wird die Besoldungssituation der Beamten des Landes zumindest in der Frage der Tarifsteigerung mit den Tarifbeschäftigten des Landes, die seit dem 1.November 2006 nach dem neuen TV-L bezahlt werden, quasi gleichgestellt.

Sicherlich ist es auch ein Ausdruck des guten Willens der Landesregierung, dass die zweite Einmalzahlung von Januar 2007 auf Dezember 2006 vorgezogen wird. Damit kompensiert man die gleichzeitige Kürzung der Sonderzahlungen zumindest teilweise. Das wurde auch von allen Gruppierungen des Landesdienstes entsprechend begrüßt.

Dennoch dürfen sich die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen nichts vormachen. Der Groll der Beamten des Landes über die geplante Kürzung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ist weiterhin sehr groß – und ich meine auch zurecht. Denn es bleibt weiterhin die Haltung des SSW, dass die Kürzungen bei den Sonderzuwendungen für die Beamten des Landes – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund früherer Eingriffe – nicht hinnehmbar sind. Dass es sich dabei erwiesenermaßen um Wortbruch handelt, macht die Sache nicht gerade einfacher.

Hinzu kommt, dass die genannten Kürzungen meines Erachtens Ausdruck für schlechte Personalpolitik sind. Wer die öffentliche Verwaltung modernisieren oder die Polizeiarbeit verändern will, braucht motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit den geplanten Eingriffen bei den Bediensteten des Landes erreicht die Große Koalition das Gegenteil.

Hier zeigt sich denn auch, dass die Föderalismusreform im Bereich der Beamtenbesoldung für Schleswig-Holstein kontraproduktiv ist. Denn mit dieser Reform wird die Beamtenbesoldung in landeseigener Regie fortentwickelt und damit bekommen ärmere Länder wie Schleswig-Holstein ein großes Problem im zukünftigen Wettbewerb um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zugegebenermaßen sah dies auch die Landesregierung so, und sie hat bekanntlich nicht zuletzt deswegen gegen die Föderalismusreform gestimmt. Leider ohne Erfolg.

Soviel zur grundsätzlichen Problematik der Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein. Dem konkreten Gesetzentwurf wird der SSW allerdings zustimmen, weil die Beamten des Landes eine Erhöhung der Besoldung verdient haben.

 

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