Rede · 12.11.2008 AKW Brunsbüttel wegen fehlenden Schutzes gegen Terrorattacken stillegen

Mit der massiven Ausweitung und Verschärfung der Sicherheitsgesetze auf Bundes- und Länderebene sind die zuständigen Innenminister bis an den Rand des verfassungsrechtlich Erlaubten gegangen und haben dieses aus Sicht des SSW in manchen Fällen überschritten - Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigen dies.
Um die entsprechenden Gesetze durchzubringen, wurden Terrorszenarien aufgeführt und wurden Sicherheitsrisiken dargestellt, die es nahezu unmöglich machten gegen diese Verschärfungen zu argumentieren. Welche Blüten dies alles getrieben hat, wissen wir. Hier wurde alles Mögliche und Unmögliche getan, um die innere Sicherheit weitest gehend herzustellen - so war es zumindest von Seiten der Befürworter zu vernehmen. Der SSW hat die Ausweitungen und Verschärfung dieser Gesetze sehr kritisch begleitet.

Wir können also feststellen, dass im Namen der inneren Sicherheit vieles bei uns im Land getan wurde, um die Bevölkerung vor kriminellen und insbesondere vor terroristischen Anschlägen zu schützen. Ein Thema, das wie eine heilige Kuh unantastbar geblieben ist, sind die Atomkraftwerke und die Gefahr, die von ihnen im Fall eines terroristischen Anschlages ausgeht. Bereits im März 2004 hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mir der Sicherheit von Atomkraftwerken im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen beschäftigt. Insbesondere ging es hierbei um das AKW Brunsbüttel. Diese Diskussion wurde seinerzeit vom Präsidenten des Strahlenschutzamtes, Herrn König, angefacht, der festgestellt hat, dass die älteren Meiler der Republik einem Terrorangriff mit Passagierflugzeugen nicht standhalten können und dies gilt auch für das AKW Brunsbüttel. Denn Wissenschaft und Technik waren während der Errichtungsphase des AKW Brunsbüttel nicht in der Lage, die notwendige Vorsorge im Falle eines Flugzeugabsturzes zu treffen.
Die Landesregierung wies damals darauf hin, dass die schleswig-holsteinischen AKW in einer Zeit gebaut wurden, als terroristische Angriffe mit Passagierflugzeugen noch völlig undenkbar waren und sie bestätigte seinerzeit die Äußerungen des Präsidenten des Strahlenschutzamtes, dass Brunsbüttel gegen einen Terrorangriff mit Passagierflugzeugen nicht geschützt sei, weil Wissenschaft und Technik während der Errichtungsphase des AKW Brunsbüttel nicht in der Lage waren, die notwendige Vorsorge für den Fall eines Flugzeugabsturzes zu treffen. Dies ist eine klare Aussage, an der es nichts herumzudeuteln gibt. Wir wissen also längst, dass das AKW Brunsbüttel und weitere Atommeiler in der Bundesrepublik nicht ausreichend gegen terroristische Angriffe geschützt sind und aus Sicherheitsgründen stillgelegt gehören.

Nun wurde diese Tatsache mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts neu untermauert. Dies geht auch aus der Begründung des Grünen Antrages hervor. Damit haben die Atomaufsichtsbehörden der Länder die Möglichkeit, bei allen Atomanlagen, die nicht ausreichend gesichert sind, nachträgliche Auflagen anzuordnen oder die Betriebsgenehmigung zu widerrufen.

Bund und Länder müssen in dieser Sache kooperieren und Ziel muss die unverzügliche Abschaltung der unsicheren Atommeiler sein. Sollten Bund und Länder nicht in der Lage sein, dies schnellstens auf den Weg zu bringen, darf Schleswig-Holstein dies nicht als Entschuldigung nutzen und in dieser Sache nichts tun.
Wenn vom Bund nichts kommt, dann müssen wir eben selbst aktiv werden und veranlassen, was in unseren Kräften steht. Daher sollten wir alles daran setzen, insbesondere die älteren AKW früher vom Netz zu nehmen, um zumindest dieses Gefahrenpotential zu minimieren. Aber letztendlich gewährt nur das Abschalten aller AKW endgültige Sicherheit.

Die Ausweitung und Verschärfung der Sicherheitsgesetze kann uns letztendlich niemals vor terroristischen Anschlägen schützen. Das wissen auch die Befürworter dieser Maßnahmen. Aber im Gegensatz dazu können wir für die Bevölkerung eine hundertprozentige Sicherheit im Zusammenhang mit Atommeilern erreichen, indem wir endlich den konsequenten Schritt vollziehen und die Meiler endgültig vom Netz nehmen. Und darum müssen wir endlich mit den Meilern anfangen, von denen das höchste Gefahrenpotential ausgeht. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies, das AKW Brunsbüttel jetzt dicht zu machen.

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