Rede · 23.02.2012 Anke Spoorendonk zu TOP 19 - Frauen und Mädchen im Strafvollzug

Mein ausdrücklicher Dank geht an die fragestellende Fraktion, deren Anfrage Fakten und Informationen zutage fördert. Die Antworten zeigen meines Erachtens eindrücklich, wie komplex die Struktur im Strafvollzug ist.
Andererseits hätte es den Fragestellern gut angestanden, wenn sie in allen Fragen das Wort „Nordrhein-Westfalen“, wo die dortige Linken-Fraktion die Fragen erstmals stellte, durch das Wort „Schleswig-Holstein“ ersetzt hätten (siehe Frage 8). Viele Fragen erübrigen sich – im Vergleich zu NRW - durch die geringen Fallzahlen bei uns. Das entbindet uns selbstverständlich nicht der Sorgfaltpflicht im Umgang mit einer kleinen Minderheit.

Mit den Antworten auf die Fragen werden einmal mehr die Unterschiede zwischen den Geschlechtern deutlich, die sich auch im Strafvollzug zeigen. Die Frauen sind im Strafvollzug unterrepräsentiert und begehen andere Taten als die Männer. Aus der Antwort ergibt sich, dass die Frauen im Vergleich zu Männern weniger zu Gewalt neigen. Darüber hinaus zeigt sich der enorme Einfluss von illegalen Drogen auf die Frauen. Jede zweite Inhaftierte ist drogenabhängig, so dass klar wird, dass Drogenkonsum bei Frauen in Straffälligkeit mündet und meistens auch zu privaten Schulden führt, die ohne Schuldnerberatung direkt zur nächsten Straftat führen. Das entsprechende Engagement in Lübeck erscheint mir vorbildlich.

Wir erfahren eine Menge über Strukturen; bestehende und fehlende. Zu letzteren zähle ich die fehlende Mutter-Kind-Unterbringung und die fehlende Unterbringungsmöglichkeit jugendlicher Täterinnen in Schleswig-Holstein. In beiden Fällen ist zu überlegen, ob Alternativen zur derzeitigen wohnortfernen Unterbringung bestehen oder eingerichtet werden können. Zwar kann den jungen Frauen in Vechta eine Reihe von Therapie- und Eingliederungsangeboten gemacht werden, andererseits ist der Kontakt nach Hause entfernungsbedingt erschwert. Von Flensburg fährt man beispielsweise fünf Stunden mit dem Zug bis Vechta. Solche Entfernungen können gerade bei den jungen Frauen nicht im Sinne der Resozialisierung sein.

Die Antworten bezüglich der Kontakte der inhaftierten Frauen zu ihren Kindern lassen keinen Rückschluss auf den Umfang der Besuche zu. Das ist bedauerlich, ebenso wie die zu allgemein gehaltenen Antworten zum arbeitsmarktorientierten Übergangsmanagement. Schließlich ist der Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Resozialisierung ein mehr oder weniger intaktes soziales Umfeld, zu dem ein klares berufliches Profil gehört. Ohne Schulabschluss gehen die Chancen für entlassene Strafgefangene auf eine existenzsichernde Beschäftigung draußen gegen Null. Es sollten die Anstrengungen in diese Richtung also intensiviert werden. Es kann nicht angehen, dass vor fünf Jahren das letzte Mal eine Strafgefangene in Schleswig-Holstein einen Hauptschulabschluss gemacht hat. Diese Zahl hat mich wirklich erschreckt.

Ein abschließendes Wort zur Abschiebehaft. Sie hat nichts mit dem Strafvollzug zu tun. Abschiebehaft und Strafvollzug geschehen oft in einem Gebäude, sind aber keinesfalls das Gleiche!
Der SSW lehnt die Abschiebehaft ab. Auch wenn die Zeit, die die Frauen in Abschiebehaft verbringen, statistisch gesehen sinkt, ist jeder Tag zu viel. In Eisenhüttenstadt können die Frauen zumindest Besuch erhalten. Dennoch lehnen wir Abschiebehaft ab, weil sie die Ausländer insgesamt kriminalisiert!

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