Rede · 22.09.2023 Bestmögliche Arbeitsbedingungen für unsere Lehrkräfte schaffen

„Als Arbeitgeber sollte in erster Linie das Land dafür Sorge tragen, dass unsere verbliebenen Lehrkräfte im vollen Umfang unterstützt werden, gesund und leistungsstark zu bleiben.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 31 - Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte gewährleisten (Drs. 20/1372)

Auch bei der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit geht es wieder um die verbesserungsbedürftigen Rahmenbedingungen für Angestellte an unseren Schulen.
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit werden in den sozialen Berufsfeldern oft in den Hintergrund gedrängt. 
Hier muss keiner auf ein Dach klettern, schwere Lasten heben oder gefährliche Maschinen bedienen. Körperliche Belastungen werden selten mit sozialen Berufen in Verbindung gebracht. 
Aber trotzdem werden auch in diesen Berufsfeldern Arbeitnehmer vermehrt krank. Immer weniger Lehrkräfte schaffen es mit einer Vollzeitstelle bis zum regulären Renteneintritt zu arbeiten. Es sind unter anderem Stress, Leistungsdruck und Mehrarbeit, die zur Überforderung führt und die physische und psychische Gesundheit der Lehrkräfte gefährdet.
Zum Beispiel ist die Lärmbelastung an Schulen besonders hoch.
Normalerweise gilt es, dass der Arbeitgeber eines Betriebes seine Angestellten bei Überschreitung einer gewissen Dezibel Grenze schützen muss. Dies kann man tun, in dem man Gehörschutz für alle Mitarbeiter zur Verfügung stellt.
Aufgrund schlechter Bausubstanz und oder zu kleinen Räumen für zu viele Schüler und Schülerinnen können auch in Schulgebäuden belastende Dezibel Grenzen überschritten werden. Das bedeutet für alle anwesenden Stress. Bedauerlicherweise können weder die Lehrkräfte noch die Schüler und Schülerinnen mit einem Gehörschutz auf dem Kopf durch die Schule laufen. Das heißt, hier gilt es, Arbeitssicherheit in Form von Baumaßnahmen herzustellen.
Ein guter Schallschutz, genügend und ausreichend große Räume müssen zum Unterrichten zur Verfügung stehen, um den Lärmpegel zu reduzieren. 
Das sollten laut Ministerium die Schulträger als Verantwortliche für Arbeitssicherheit leisten. Dass einige Kommunen finanziell so belastet sind, dass sie gar nicht wissen, woher sie die Mittel nehmen sollen, um die Schulen zu renovieren ist kein Geheimnis.
Wie ich schon sagte, in einem privaten Unternehmen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin gegenüber seinen Angestellten einzuhalten.
Wie wir jetzt wissen, vertritt die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) die Auffassung, dass die Zuständigkeit für die Arbeitssicherheit beim Ministerium liegt.
Wieso sollte das auch anders sein, wenn das Land als Arbeitgeber gefragt ist? Wieso wird hier Verantwortung hin und her geschoben?
Wenn man sich dann die Berechnungen von Herrn Habersaat anschaut, dann wird scheinbar auch der Verantwortung der Arbeitsmedizin nicht ausreichend nachgekommen.
Bereits in der Küstenkoalition hat man sich Gedanken gemacht, wie man Lehrkräfte darin unterstützen kann, gesund in Vollzeit bis zur Rente zu arbeiten. Das müssen wir auch weiterhin tun. Das Gerangel um die Zuständigkeiten darf nicht zu Lasten der Lehrkräfte und somit zu Lasten der Schüler und Schülerinnen fallen.
Wir wissen doch wie groß die Herausforderungen im Schulalltag sind, dass es jetzt auch noch an der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin an den Schulen hapert, macht das Berufsbild einer Lehrkraft in Schleswig-Holstein nicht unbedingt attraktiver.
Denn auch diese Problematik, ist nur ein Bereich des schlechten Gesamtbildes der Arbeitsbedingungen an unseren Schulen.
Als Arbeitgeber sollte in erster Linie das Land dafür Sorge tragen, dass unsere verbliebenen Lehrkräfte im vollen Umfang unterstützt werden, gesund und leistungsstark zu bleiben.

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