Rede · 23.02.2006 Bezuschussung der Arbeitsloseninitiativen

Obwohl die Oppositionsparteien SSW, FDP und die Grünen sich vehement dagegen ausgesprochen hatten – und ebenfalls entsprechende Anträge eingebracht hatten - , beschloss die Große Koalition die Landeszuschüsse für die unabhängigen Arbeitsloseninitiativen und Arbeitslosenberatungsstellen in Schleswig-Holstein in Höhe von 153.000,- € für 2006 ersatzlos zu streichen. Bei der Debatte in den Ausschüssen und im Landtag wurde uns damals erwidert, dass diese wichtige Beratungsarbeit für arbeitslose Menschen in Zukunft von der Bundesagentur für Arbeit vor Ort entweder selbst geleistet oder sogar mit finanziert werden soll. Auf dieser Grundlage haben sich einige der Arbeitsloseninitiativen mit entsprechenden Anträgen an die regionalen Bundesagenturen gewandt. Aus einer Kleinen Anfrage des SSW geht hervor, dass diese Anträge negativ beschieden worden sind.

Damit ist endgültig klar, dass die Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen den Todesstoß erhalten hat, wenn nicht irgendetwas unternommen wird. Und das ist dann ja auch der Hintergrund der heutigen Initiative des SSW. Wir sind nämlich im Gegensatz zur Landesregierung nicht der Auffassung, dass  die bisherige gute Arbeit der Arbeitsloseninitiativen von den Arbeitsagenturen geleistet werden kann und es daher „heute nicht mehr der Förderung spezieller Arbeitslosenberatungsstellen bedarf.“

In einem offenen Brief an Ministerpräsident Carstensen, der allen Fraktionen sicherlich vorliegt, hat die Arbeitsloseninitiative Kiel noch mal deutlich gemacht, was die unabhängigen Beratungsstellen in den letzten gut 20 Jahren geleistet haben und wie wichtig sie auch heute noch sind – gerade nach der Einführung von Hartz IV. Die Initiativen beraten arbeitslose Menschen über ihre Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt es in der Natur der Sache, dass diese unabhängige Beratung nicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen selbst geleistet werden kann. In ihren offenen Brief macht die Arbeitsloseninitiative Kiel nochmals deutlich, dass „es den Job-Centern und Arbeitsagenturen nicht gelingt, den sozialen Sprengstoff zu entschärfen, der sich bei vielen Betroffenen anhäuft.“

Die Initiativen und Beratungsstellen können im Gegensatz zur Bundesagentur eine Vertrauensbasis aufbauen, um mit den Betroffenen in Konfliktfällen nach Lösungen zu suchen. Oft wird so ein Gerichtsverfahren umgangen. Wenn man bedenkt, dass die Sozialgerichte über einen massiven Anstieg an Verfahren wegen Hartz IV klagen, dürfte das ein gewichtiges Argument sein, um die Beratungsstellen weiterhin zu unterstützen. Dazu sind die Beratungsstellen nach eigenen Angaben Anlaufstellen für Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen noch keine oder zeitweilig keine Ansprüche auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII haben, jedoch in Armut leben, ohne das sich die ARGEn oder Job Center hierfür zuständig führen.

Wir wissen, dass es in Nordrhein-Westfalen gelungen ist, ähnliche Initiativen weiter zu fördern, indem sie durch die zuständigen regionalen Arbeitsagenturen nach SGB II bezuschusst werden. Voraussetzung war jedoch, dass die Landesregierung die Arbeit der unabhängigen Initiativen und Beratungsstellen als wichtig anerkannt und hier zwischen Arbeitsagentur und Beratungsstellen aktiv vermittelt hat. Das fehlt leider in Schleswig-Holstein bisher, wenn man sich die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des SSW ansieht.

Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, sich bei den regionalen Bundesagenturen für Arbeit dafür einzusetzen, dass die Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen in Zukunft wie in Nordrhein-Westfalen geschehen bezuschusst wird. Dabei sollte sich die Landesregierung mit den ARGE´s und Optionskommunen abstimmen.
    
Es handelt sich bei diesen Initiativen und Beratungsstellen um wichtige Selbsthilfeorganisationen, die vielen Menschen, die von Armut, Ausgrenzung und Erwerbslosigkeit betroffen sind, helfen können. Wir haben uns schon gestern beim Tagesordnungspunkt 24 mit dem Thema Armutsbekämpfung in Schleswig-Holstein beschäftigt. Hier haben wir einen ganz konkreten und kleinen Baustein, wo wir in Schleswig-Holstein selbst etwas machen können und daher appelliert der SSW an alle Fraktionen und auch an die Landesregierung im Sinne unseres Anträge tätig zu werden.

Sollte es nicht gelingen, für die Beratungsstellen eine Förderung durch die Arbeitsagenturen zu erreichen, wäre eigentlich das Land wieder zuständig hier zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, immer wieder gesagt haben, dass die Beratungsstellen von anderer Stelle weiter gefördert werden können und auch weiter gefördert werden, wären Sie dann in der Verantwortung hier wieder einzuspringen und die finanzielle Förderung zu übernehmen. Aber erst einmal wollen wir Sie beim Wort nehmen und dafür sorgen, dass die Arbeitsagenturen, wie von Ihnen angekündigt, hier ihrer Verantwortung nachkommen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

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