Rede · 18.06.2026 Bürokratieabbau mit Augenmaß

„Ja, wir brauchen weniger unnötige Bürokratie. Ja, wir brauchen effizientere Verfahren. Und ja, wir brauchen mehr Vertrauen in die Menschen und Betriebe. Aber wir brauchen auch Transparenz, Datengrundlagen und Schutzstandards. Zwischen diesen Interessen muss eine vernünftige Balance gefunden werden.“

Sybilla Nitsch zu TOP 55 - Abschaffung bestehender Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (Drs. 20/4533)

Mit dem vorliegenden Antrag zeichnet die FDP einen radikalen Weg, wie mit Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten umgegangen werden soll; demnach sollen sie grundsätzlich und schnellstmöglich auslaufen. Somit reiht sich der Antrag ein in die lange Reihe der politischen Forderungen nach Bürokratieabbau. Was grundsätzlich nicht verkehrt ist.
Denn richtig ist, wenn man mit Unternehmerinnen und Unternehmern, mit Handwerksbetrieben, Vereinen oder auch mit der Gastronomie spricht, dann hört man immer wieder dieselbe Klage: Es wird zu viel dokumentiert, zu viel berichtet und zu viel Zeit mit Formularen verbracht. Und ja, wir als SSW können diese Kritik nachvollziehen.
Gerade statistische Meldepflichten, Mehrfacherfassungen oder Dokumentationsvorgaben, die kaum einen erkennbaren Mehrwert schaffen, binden Zeit und Ressourcen, die dann an anderer Stelle fehlen. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die keine eigene Verwaltungsabteilung haben. Auch aus der Gastronomie hören wir regelmäßig, dass neue Vorgaben und Verordnungen einen erheblichen Aufwand verursachen. 
Deshalb sind wir mit der FDP in einem Punkt ausdrücklich einig: Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten müssen regelmäßig auf den politischen Prüfstand gestellt werden. Bürokratie darf kein Selbstzweck sein. 
Dazu gehört auch, die eigene Verwaltung kritisch zu hinterfragen. In den vergangenen Jahren ist der staatliche Apparat gewachsen. Neue Strukturen wurden geschaffen, zusätzliche Aufgaben übernommen und viele neue Stellen eingerichtet. Gerade mahnte der Landesrechnungshof den riesigen Stellenaufwuchs der Landesregierung, seit 2020 wurden über 5000 Stellen geschaffen. Auch die mangelnde Digitalisierung in vielen Bereichen schafft komplizierte Doppelstrukturen. Deshalb braucht es eine systematische Aufgabenkritik. Wir müssen uns immer wieder fragen, welche Regelungen tatsächlich notwendig sind und wo Prozesse vereinfacht oder digitalisiert werden können. Da sind wir bei der FDP. 
Aber, diesen radikalen Schnitt teilen wir nicht in Gänze. Die FDP fordert nicht die Überprüfung einzelner Pflichten, sondern deren generelle Abschaffung. Sofern einzelne Pflichten erhalten bleiben sollen, sollen sie durch ein Fachgesetz geregelt und begründet werden. Dann frage ich mich jedoch, was nach Ansicht der FDP erhaltenswert ist? 
Das betrifft nicht nur wirtschaftliche Vorgaben. Es betrifft potenziell alle Bereiche staatlichen Handelns. Berichte und Dokumentationen dienen nicht nur der Verwaltung. Sie schaffen Transparenz, Vergleichbarkeit und politische Entscheidungsgrundlagen. Damit will ich durchaus selbstkritisch darauf hinweisen, dass wir, als Politik, regelmäßig eine bessere Datengrundlage einfordern. Wir haben später noch das Thema der Schwimmstätten; wo wir uns als Politik kein genaues Bild darüber machen können, wie es landesweit um unsere Schwimmstätten bestellt ist. Grund: die Datenlage fehlt, und wir fordern sie ein. 
Es ist auch kein Bürokratieabbau, wenn kommunale Minderheitenberichte nicht mehr erstellt werden sollen. Sie sind ein zentrales Instrument, um Minderheiten im kommunalen Bewusstsein zu halten. Sie machen sichtbar, wie Städte und Kreise Minderheiten bei Sprache, Kultur und Teilhabe fördern oder wo noch politischer Handlungsbedarf besteht.
Aber auch im Bildungs- und Gesundheitsbereich oder wenn es um den Zustand unserer Umwelt geht, benötigen wir belastbare Informationen.
Wer sämtliche Berichtspflichten grundsätzlich infrage stellt, muss dann auch sagen, auf welcher Grundlage politische Entscheidungen künftig getroffen werden sollen.
Hinzu kommt: Viele Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten erfüllen wichtige Schutzfunktionen. Sie dienen dem Arbeitsschutz, dem Verbraucherschutz oder dem Umweltmonitoring. Sie sorgen dafür, dass Missstände erkannt, Entwicklungen nachvollzogen und Rechte durchgesetzt werden können. Eine vollständige Abschaffung birgt somit die Gefahr, dass notwendige Schutzmechanismen verloren gehen. Das kann nicht gewollt sein.
Ein Blick nach Brandenburg zeigt, dass es auch anders geht. Dort verfolgt die Landesregierung derzeit einen gezielten Bürokratieabbau. Ministerien prüfen systematisch bestehende Vorschriften, identifizieren unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten und legen konkrete Vorschläge für Entlastungen vor. Ziel ist eine spürbare Reduzierung von Belastungen für Wirtschaft, Kommunen und Verwaltung – aber eben nicht mit der Gießkanne, sondern differenziert und nach einer fachlichen Prüfung. Genau diesen Weg halten wir für sinnvoll.
Ja, wir brauchen weniger unnötige Bürokratie. Ja, wir brauchen effizientere Verfahren. Und ja, wir brauchen mehr Vertrauen in die Menschen und Betriebe.
Aber wir brauchen auch Transparenz, Datengrundlagen und Schutzstandards. Zwischen diesen Interessen muss eine vernünftige Balance gefunden werden.

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