Rede · 10.09.2010 Bundesratsinitiative zur Residenzpflicht
Die Residenzpflicht verkörpert die historisch längst überholte Idee, dass man Ausländer so schlecht wie möglich behandelt, damit sie schnell wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Dabei wird völlig ignoriert, dass Asylsuchende und Ausländer nicht aus lauter Jux und Dollerei Zuflucht in einem anderen Land suchen, sondern weil dramatische Geschehnisse sie dazu zwingen. Krieg, politische Repression, religiöse oder rassistische Diskriminierungen, Verfolgungen, Vertreibungen oder Naturkatastrophen - es gibt viele Gründe, warum Menschen ihr Heimatland verlassen müssen und nicht zurückkehren können.
Die Idee, Asylsuchende und Ausländer schlecht zu behandeln, damit sie wieder gehen, ist unmenschlich. Daher sollte die Residenzpflicht sofort abgeschafft werden. Die weiteren Begründungen, warum die örtliche Einengung von Menschen sinnvoll sei, sind wenig überzeugend. Die bessere Kontrolle und Erreichbarkeit sowie die Verhinderung des Untertauchens werden hier häufig angeführt. Dabei werden Menschen, die untertauchen wollen, Residenzpflicht hin oder her untertauchen. Und erreichbar wollen die Personen ja selbst sein, damit sie Termine wahrnehmen, Post erhalten und Unterstützung entgegen nehmen können.
Auch die schriftliche und mündliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat deutlich gemacht, wie absurd und überholt die Residenzpflicht ist. Das schönste Beispiel kam von der Stadt Kiel, deren Vertreter mit einer sarkastisch anmutenden Nüchternheit erklärten, dass sie die Verlassenserlaubnisse ohne eine Prüfung der Gründe verteilen würden, nicht weil sie sinnvoll seien, sondern weil sie sich bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift strafbar machen würden. Aber ist ein Gesetz allein deshalb sinnvoll, weil man sich bei dessen Nichteinhaltung strafbar macht?
Aus Sicht des SSW sollten Gesetze inhaltlich und fachlich sinnvoll sein. Und die Residenzpflicht ist es nicht. Daher begrüßen wir ganz ausdrücklich die Ankündigung von Justizminister Schmalfuß, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auszuweiten. Allerdings reicht dies nicht aus. Wir brauchen eine sofortige lockere Handhabung der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete und eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung dieser. Nach unserer Auffassung ist es nämlich gerade die Kombination aus schnellen und langfristigen Vorhaben, die einen respektvollen Umgang mit Ausländern und Asylsuchenden jetzt sofort möglich macht.
Es darf einfach nicht sein, dass 3200 Betroffene in Schleswig-Holstein erst um Erlaubnis betteln müssen, wenn sie Freunde besuchen oder einfach nur einkaufen wollen. Die Verteilung der Verlassenserlaubnisse hängt von der Willkür der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden ab. In Teilen grenzt dies schon an Schikane. So vor allem in Flensburg, wo nicht nur eine Gebühr von 10 Euro erhoben wird, wenn die Anzahl der Anträge „Überhand nimmt“, sondern außerdem die Beurteilung eines Antrages besonders deutlich vom subjektiven Belieben abhängt. Diskobesuche sind demnach keine guten Gründe, Familienfeste vielleicht schon eher, Seminare zur interkulturellen Kompetenz auf jeden Fall. Es ist beschämend für die Betroffenen, wenn sie von der willkürlichen Laune der Mitarbeiter abhängig sind, dass keinem mehr erklärbar ist, worin der Sinn der Residenzpflicht liegt.
Vor allem muss man sich aber auch die Lebenslage der Geduldeten und Asylsuchenden anschauen, um über den Sinn oder Unsinn der Residenzpflicht zu urteilen. Es ist ja nicht nur der Diskobesuch, der vielleicht als unnötig empfunden wird, es sind die Zugänge zu Religionsgemeinschaften, Sport und Freizeitaktivitäten, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsplätzen, Fortbildungen und Besuche bei Freunden und Verwandten, die unnötig erschwert werden. Damit wird nicht nur die Integration verhindert, sondern vor allem die Isolation der Menschen vergrößert, die natürlich dazu führt, dass die Residenzpflicht verletzt wird, um dem Wunsch nach Bewegungsfreiheit nachzukommen. Dies wirkt kriminalisierend, stigmatisierend und führt in schlimmsten Fällen zu Ordnungswidrigkeiten und bei Wiederholungen zu Straftaten mit anschließenden Geld- und Gefängnisstrafen - welche dann der Integration und auch der Einbürgerung entgegenstehen.
Für den SSW sage ich daher ganz klar, so kann es mit der Residenzpflicht nicht weitergehen. Wir brauchen ein menschliches und modernes Ausländerrecht und die Räumliche Beschränkung des Aufenthalts für Asylsuchende und Geduldete hat hier nichts zu suchen. Ein erster Schritt aus schleswig-holsteinischer Sicht wäre daher, mit Hamburg ein Abkommen abzuschließen, damit nicht schon das Überschreiten einer Straße zur Straftat wird.