Rede · 12.05.2023 Jedes Kind muss flächendeckend Schwimmunterricht erhalten können

„Die allgemeinen Phrasen zu diesem Thema sind jetzt endgültig abgedroschen und wenn man die „Schwimmlernoffensive“ seitens des Landes wirklich ernst meint, dann müssen jetzt dringend Fördergelder fließen. Keiner kann kurzfristig mehr Schwimmlehrkräfte aus dem Hut zaubern, aber die Erfahrungsberichte, Ideen und Anregungen der schriftlichen Anhörung sollten jetzt angepackt werden.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 19 - Sofortprogramm: Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen,
Schwimmlernoffensive fortsetzen und stetig weiterentwickeln (Drs.20/824, Drs.20/129)

Wie ich schon so oft in meinen Redebeiträgen zum Schwimmunterricht verdeutlicht habe - fordert der SSW, dass jedes Kind in Schleswig-Holstein flächendeckend die Möglichkeit und den Zugang zu qualitativen Schwimmunterricht erhalten soll.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Schulträger und auch Träger von Schwimmhallen finanziell und strukturell unterstützt werden, um die effektive und nachhaltige Umsetzung des verbindlichen Schwimmunterrichts zu gewährleisten.
Besonders die Gewinnung von qualifizierten Schwimmlehrkräften an Schulen und Wasserettungskräften an den Schwimmstätten muss massiv gefördert werden. 
In der Ausbildung der Schwimmlehrkräfte müssen neue Schwerpunkte gesetzt werden- statt z.B. Segeln muss der Fokus auf Schwimmscheine gesetzt werden.
Auch wenn schon gute und lobenswerte Initiativen wie „Schleswig-Holstein lernt Schwimmen“ oder „Flensburger Kids auf Schwimmkurs“ von Kinderschutzbund und Schwimmverbände auf den Weg gebracht wurden.  So können diese nur als Aufholprogramm des Pandemiebedingten Rückstand der Schwimmfähigkeit gesehen werden.

Das Kursprogramm in den Schwimmhallen, wie auch die zeitlichen und finanziellen Ressourcen der Familien ist weiterhin deutlich reduziert. Langfristig muss der Kompetenzerwerb des Schwimmens im allgemeinen Schulalltag fest verankert sein, um wirklich allen Kindern die Schwimmfähigkeit zu ermöglichen. Nur über den Schwimmunterricht während des verpflichtenden Schulbesuchs, ist die Chancengleichheit und regionaler Gerechtigkeit in Bezug auf das Erlernen von Schwimmkompetenzen wirklich gesichert.
Die schriftliche Anhörung im Bildungsausschuss hat die aktuelle Situation bestätigt und verdeutlicht. Wenn wir uns jetzt auf die 16 Stellungnahmen der verschiedenen Verbände und Vereine zu dem Thema beziehen, dann ergibt sich folgende Zusammenfassung:
Es gibt einen deutlichen Konsens in Hinblick auf die Problematik des Lehrkräftemangel.
 Die Schwimmoffensive kann nur erfolgreich sein, wenn die Anzahl der befähigten Schwimmausbilder steigt. Die Zusammenarbeit und Synergieeffekte zwischen Schwimmstätten/Vereinen und Schulen muss ausgebaut werden.
Hierzu wurde auch der sehr pragmatische Vorschlag gemacht, eine Schwimmlehrkraft in einer Schwimmstätte anzustellen und als Vollzeitstelle maximal und effektiv über den Tag für Schulklassen zu nutzen. Aber selbst, wenn es an einigen Stellen genug Schwimmlehrkräfte gibt - es aber an Wasserflächen und Zeiten mangelt oder umgekehrt, ist die Herausforderung beide Kriterien zu erfüllen groß. Die Anfahrten sollten weder viel Zeit- noch Kostenaufwand verursachen. Deshalb unterstützen wir auch die Idee der Katalogisierung von nutzbaren Wasserflächenkapazitäten. Besonders in Hinblick auf eine gute mögliche Wassergewöhnung im Kita Bereich, könnte ein örtliches Bewegungsbad oder Hotelpool nützlich sein. Dadurch könnte es einfacher gelingen, Schwimmlehrkräfte und Wasserflächen effektiv zu verknüpfen.
Bei dem Vermerk zur Schwimmfähigkeit im Zeugnis muss nochmal verdeutlicht werden, was genau abgefragt werden soll und wofür die dadurch geschaffene Transparenz genutzt werden sollte. Wichtig ist, dass durch den Vermerk die Verpflichtung- das Kind im Wasser gesehen zu haben, gesteigert wird und dadurch die Bedarfe in den einzelnen Klassenstufen sichtbar werden. Das Kind darf aber keine negative Fähigkeitsbewertung erhalten- wenn es keine Möglichkeiten hatte diese Fähigkeiten zu erlernen.
Abschließend zur schriftlichen Anhörung steht die große gemeinsame Forderung aller Angehörten der höheren finanziellen Förderung der „Schwimmlernoffensive“ seitens des Landes.

Die allgemeinen Phrasen zu diesem Thema sind jetzt endgültig abgedroschen 
und wenn man die „Schwimmlernoffensive“ seitens des Landes wirklich ernst meint, 
dann müssen jetzt dringend Fördergelder fließen. 
Keiner kann kurzfristig mehr Schwimmlehrkräfte aus dem Hut zaubern,
aber die Erfahrungsberichte, Ideen und Anregungen der schriftlichen Anhörung sollten jetzt angepackt werden. 
Schulen, Verbände und Ministerien müssen jetzt flexibel und kooperativ denken, damit Lösungen für den Schwimmunterricht gestaltet werden können.

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