Pressemitteilung · 30.10.2026 Dirschauer fordert höhere Entlastung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen müssen häufig zusätzliche Kosten im Alltag tragen. Doch die steuerlichen Pauschbeträge, die sie entlasten sollen, wurden seit 2021 nicht mehr erhöht. Der SSW fordert deshalb eine Anhebung um 50 Prozent und eine künftige Anpassung an die Preisentwicklung. Einen entsprechenden Antrag hat die SSW-Landtagsfraktion jetzt eingebracht. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer:

„Wer wegen einer Behinderung auf zusätzliche Hilfen angewiesen ist, kann sich die damit verbundenen Kosten nicht einfach aussuchen. Ob Fahrten, Unterstützung im Alltag oder notwendige Anschaffungen: Die Rechnungen müssen bezahlt werden. Und steigende Preise treffen Menschen mit Behinderungen damit häufig doppelt.
Besonders ärgerlich ist, wie unterschiedlich der Bund mit gestiegenen Kosten umgeht. Die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen um 50 Prozent steigen. Da wird die Inflation als Argument für höhere Belastungen herangezogen. Bei den Behinderten-Pauschbeträgen hingegen müssen Betroffene seit Jahren auf einen Ausgleich warten. Das passt nicht zusammen.
Wir wollen deshalb eine gesetzliche Regelung, die die Pauschbeträge künftig automatisch an die Preisentwicklung anpasst. Darüber hinaus muss regelmäßig untersucht werden, wie sich die tatsächlichen behinderungsbedingten Mehrkosten entwickeln. Denn ein allgemeiner Preisindex sagt wenig darüber aus, wie stark beispielsweise notwendige Unterstützungsleistungen im Einzelfall teurer werden.
Und wir dürfen die Menschen nicht vergessen, die so wenig verdienen, dass sie von Steuererleichterungen kaum profitieren. Ihre zusätzlichen Kosten sind nicht geringer, nur weil ihr Einkommen niedriger ist. Auch für sie muss es finanzielle Entlastungsmöglichkeiten geben.
Behinderungsbedingte Mehrkosten verschwinden nicht, wenn das Geld knapp wird. Es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass daraus keine zusätzliche finanzielle Benachteiligung entsteht.“
 

Der SSW-Antrag (Drucksache 20/5024) kann hier heruntergeladen werden. 

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