Rede · 17.02.2016 Eine Anpassung der Verordnung ist sicherlich nicht schädlich

Lars Harms zu TOP 11 - Europäische Dimension der Juristenausbildung

Über die klassische Juristenausbildung kann man wirklich sehr ausführlich diskutieren. Auch darüber, in wieweit diese konkurrenzfähig, zeitgemäß oder gar europafreundlich ist. Die FDP hat in diesem Zusammenhang einen Antrag formuliert, der die Juristenausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein internationaler machen soll. Das ist sicherlich nicht verkehrt. Denn schließlich leben wir in einem supranationalen Zusammenschluss souveräner Staaten. Und nationales Recht ist zunehmend vor dem Hintergrund internationalem Rechts zu betrachten. In dem Antrag geht es nun darum, Möglichkeiten für Stationen in Europa und wohl auch anderswo zu schaffen. Das könnte zum Beispiel EU-Organisationen sein oder Kanzleien im Ausland. So eine Möglichkeit kann man aus politischer Sicht natürlich nur begrüßen. Von daher ist eine Anpassung der Verordnung sicherlich nicht schädlich. Natürlich sollten in diesem Fall gewährleistet sein, dass die Studenten auch die entsprechenden examensrelevanten Themen vermittelt bekommen. Schließlich soll das Ganze der Prüfungsvorbereitung dienen. Nur so ergibt sich ein Gewinn für beide Seiten. Zum einen für die Institution, die sich junge und lernfreudige Menschen ins Haus holen kann und zum anderen für die Studentin oder den Studenten, der sich auch im Ausland auf seine Prüfungen vorbereiten kann und so auch mal den Blick über den Tellerrand wagen kann. Vielleicht kann man sogar seine Sprachkenntnisse ausweiten. Jedenfalls ist so eine Möglichkeit auch ein gewisser Motivationsfaktor, für den gesamten Verlauf der Ausbildung. Schließlich freuen viele Referendarinnen und Referendare sich besonders darauf, einmal im Ausland Station zu machen. Alles in allem ist so ein „Auslandsstop“ sicherlich ein hilfreiches Element in Bezug auf die Ausbildung von schleswig-holsteinischen Juristen. Zumal die Entfernung von hier aus gesehen nach Brüssel nicht weiter ist, als die ins fränkische Nürnberg.  Zusammenfassend können wir aus Sicht des SSW also festhalten, dass man über den hier debattierten Vorschlag durchaus reden kann. 

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