Pressemitteilung · 10.05.1999 Freier Zugang nicht nur zu Umweltinformationen

Zu dem heute im Kabinett verabschiedeten Runderlaß zur Anwendung des Umweltinformationsgesetzes in Schleswig-Holstein hat die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk, folgenden Kommentar:

"Der SSW begrüßt, daß durch den gemeinsamen Runderlaß von Staatskanzlei und allen Ministerien durch eine einheitliche Behandlung von Anträgen eine Klarstellung bei der Beschaffung von Umweltinformationen für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen worden ist. Besonders erfreulich ist, daß nun der Grundsatz gilt, daß jede im Besitz der Verwaltung befindliche Umweltinformation öffentlich ist, soweit nicht ausnahmsweise ein Grund für ihre Geheimhaltung vorliegt. Mit dieser Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses hat die Landesregierung jetzt endlich die Zielsetzung erfüllt, die schon Karl Otto Meyer mit seiner Gesetzes-Initiative für ein Landesumweltinformationsgesetz 1995 erreichen wollte."

Spoorendonk wies allerdings darauf hin, daß es nicht genug sei, nur den Zugang zu Umweltinformationen für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Es sei wichtig, daß die Menschen leichter Akteneinsicht zu allen wichtigen öffentlichen Informationen bekämen. Deshalb müsse die Landesregierung nun endlich den Beschluß des Landtages vom 3. September 1998 umsetzten. In einem Antrag des SSW wurde die Landesregierung damals aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Informationen vorzulegen.

"Bereits auf der letzten Landtags-Sitzung hatte der SSW um Auskunft gebeten, wie es denn nun mit der Umsetzung des Landtags-Beschlusses aussieht. Leider wurde dieser Tagesordnungspunkt wieder abgesetzt. Der SSW fordert weiter von der Landesregierung, daß sie endlich ein Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen vorlegt, worin den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins - unter Wahrung des Datenschutzes - umfassende Akteneinsichtsrechte zugesichert wird, " so Anke Spoorendonk.

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