Rede · 24.09.2003 Gebietsanmeldungen nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU

Die Diskussionen um NATURA 2000 Schutzgebiete sind in den letzten Monaten völlig fehlgeleitet geführt worden. Es ist völlig unerheblich, ob man die Ausweisung von Schutzgebieten gut findet oder nicht. Einzig und allein maßgebend ist, dass es eine Pflicht zur Ausweisung von Schutzgebieten nach naturschutzfachlichen Kriterien gibt. Wirtschaftliche Kriterien spielen dabei keine Rolle. Und daher werden auch Argumentationen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Gebieten oder auf Eigentumsverhältnisse beziehen, von der EU nicht anerkannt. Es geht also nicht so sehr um das Ob, sondern mehr um das Wie, wenn man sich mit der Ausweisung der Gebiete befasst. Deshalb ist es nicht in Ordnung, dass die CDU in ihrem Antrag suggerieren will, dass man hier noch etwas drehen könnte. Im vorletzten Punkt des Antrages fordert die CDU sogar – freundlich formuliert – zum Umgehen der Rechtslage auf, indem sie fordert, Gebiete nicht auszuweisen, weil wirtschaftliche Interessen einer Ausweisung entgegenstehen. Damit wird den Betroffenen nur Sand in die Augen gestreut.

Die Regierung Kohl ist 1992 die Verpflichtungen hinsichtlich der NATURA 2000 Gebiete eingegangen und heute kann man sich auch nicht mehr diesen Verpflichtungen entziehen. Wenn man so will, kämpft die CDU gegen die Geister, die ihr Kanzler vor mehr als einem Jahrzehnt selber rief. Ausschließlich maßgeblich für die Ausweisung von Schutzgebieten sind nur naturschutzfachliche Kriterien. Daran wird auch manche gut gemeinte Kritik nichts ändern. Erst nachdem NATURA 2000 Gebiete nach naturschutzfachlichen Kriterien ausgewiesen worden sind, ist es möglich, eine andere als die heutige Nutzung zu beantragen. Das Beispiel „Mühlenberger Loch“ hat auch deutlich gemacht, dass die EU-Kommission sogar im großen Stil bereit ist, wirtschaftlichen Interessen entgegen zu kommen. Ein gesamtes NATURA 2000 Gebiet wurde dort für die wirtschaftliche Nutzung, zum Bau des Airbus, freigegeben. Das ist der Beweis, dass es geht. Allerdings geht es bloß auf Antrag, nach Ausweisung als NATURA 2000 Gebiet und mit einer guten in sich schlüssigen Argumentation.
Was auf keinen Fall geht ist, dass man nur Landesflächen oder Flächen die sich im Besitz der Stiftung Naturschutz befinden, meldet. Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Meldung geht es nur um die naturschutzfachliche Prüfung. Und sollten Flächen außerhalb des Landesbesitzes meldepflichtig sein, so kann man sich der Meldung dieser Flächen auch nicht verschließen. Dies wird in der Aufforderung an das Umweltministerium zur Ausweisung weiterer Flächen auch deutlich. Hier werden dezidiert Regionen genannt, die aus naturschutzfachlicher Sicht nachgemeldet werden müssen. Es gilt jetzt die naturschutzfachliche Argumentation zu überprüfen und dann nach genauen Kriterien nachzumelden. An dieser Vorgehensweise kommen wir nicht vorbei.

Jetzt kommt es darauf an, die Umsetzung der Ausweisung so zu gestalten, dass man vor Ort mit dem NATURA 2000 Netz leben kann. Zwar gibt es eine Bestimmung, die vorschreibt, dass sich die ökologische Wertigkeit von betroffenen Flächen nicht verschlechtern dürfe und man somit weiterhin die Flächen genauso nutzen dürfe wie bisher. Aber es wird auch vorgeschrieben, dass die betroffenen Flächen später einen rechtlichen Schutzstatus erhalten sollen. Die EU versteht darunter vornehmlich die Ausweisung von Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie von Biosphärenreservaten. Genau hier müssen wir ansetzen, wenn wir den Menschen vor Ort wirklich einen Weg aufzeigen wollen, wie sie mit den NATURA 2000 Gebieten trotzdem gut leben können. Während die Einrichtung eines Nationalparks sicherlich nicht zur Debatte steht, sind Naturschutzgebiete durchaus realistisch. Bei den Flächen, die ohnehin nicht einer Nutzung unterliegen und wirklich nur dem reinen Naturschutz dienen, sollte die Einrichtung von Naturschutzgebieten auch kein Problem sein. Schwierig wird es mit noch genutzten Flächen. Hier befürchtet man schon mittelfristig Einschränkungen der Nutzungen, wenn Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Diese Befürchtungen sind auch nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Nicht viel leichter wird es da mit der Ausweisung von Biosphärenreservaten. Solche Reservate können auch so genannte Pufferzonen enthalten. Das heißt, es werden hier über die eigentlich zu schützende Fläche hinaus weitere Bereiche unter zumindest teilweisen Schutz gestellt. Dass Landnutzer, deren Flächen an NATURA 2000 Gebiete angrenzen, mit solchen Pufferzonen nicht einverstanden sein können, ist klar. Die von der EU favorisierten Arten des rechtlichen Schutzstatus sind somit wirklich nur im Ausnahmefall akzeptable Lösungen. Im Regelfall verhindern sie die Akzeptanz von Naturschutz, was uns allen nicht recht sein kann.

Unser Vorschlag in unserem gemeinsamen Antrag mit Rot-Grün stellt darauf ab, dass durch Vertragsnaturschutz genau dieser rechtliche Schutzstatus gewährleistet werden kann. In solchen Verträgen könnten entsprechende finanzielle Regelungen zugunsten der Landbesitzer und Landnutzer genauso festgeschrieben werden, wie auch die zukünftige weitere Nutzung von Flächen, so dass niemand sich Sorgen um diese Nutzung machen muss. Wichtig für uns ist, dass solche Regelungen verlässlich sind und wir für die Betroffenen Planungssicherheit schaffen.

Bisher gibt es keine Aussage seitens der EU-Kommission, die Vertragsnaturschutz in diesem Zusammenhang ausschließt. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich hierzu noch nicht abschließend geäußert. Daher besteht die Möglichkeit, den Vertragsnaturschutz als erlaubten rechtlichen Schutzstatus festzuschreiben. Der Vertragsnaturschutz hat sicherlich mehr Akzeptanz in der Bevölkerung als die neuerliche Ausweisung von starren Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Biosphärenreservaten. Außerdem sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Vertragsnaturschutz so vielfältig, dass man hierdurch am besten den betroffenen Landbesitzern und Landnutzern entgegen kommen kann. Deshalb muss die Landesregierung mit der EU-Kommission eine Regelung herbeiführen, die den Vertragnaturschutz im Rahmen der NATURA 2000 Umsetzung ausdrücklich erlaubt.

Hier möchte ich kurz auf einen Fall eingehen, wie Vertragsnaturschutz aussehen könnte. Aus dem Kurzbericht zum Gebietsvorschlag „Helgoländer Düne“ geht hervor, dass unter anderem der Strandbereich im Norden der Insel als Setz- und Liegeplatz für Kegelrobben auszuweisen ist. Als Einflüsse und Nutzungen werden im Kurzbericht der Tourismus und der Badebetrieb angegeben und man ist auf Helgoland in Sorge, dass auch Küstenschutzmaßnahmen zum Erhalt der Düne eingeschränkt werden könnten. Nun kann man die touristische Nutzung - die für Helgoland nicht unerheblich ist - natürlich als negativen Einfluss auf das Verhalten der Kegelrobben ansehen. Doch sollte man hierbei bedenken, dass Kegelrobben ihre Jungen im Dezember am Strand zur Welt bringen. Also in einer Zeit, wo der touristische Einfluss auf diese Tiere nicht besonders hoch ist. Hier muss es daher nach Auffassung des SSW Möglichkeiten geben, wie man den Schutz dieser Tiere und die touristischen Interessen und Küstenschutzinteressen der Gemeinde Helgoland im Rahmen von NATURA 2000 unter einen Hut bringen kann.

Wenn dann dabei auch noch die Anhörungsfrist für die Betroffenen nun verlängert wird, so sind eigentlich alle Möglichkeiten unsererseits ausgeschöpft. Eine Anhörung vor den Ausschüssen des Landtages macht dagegen wenig Sinn, weil schon Anhörungen stattgefunden haben – nämlich in den einzelnen Kreisen. Diese öffentlichen Veranstaltungen auf Kreisebene waren nicht nur sehr gut besucht, sondern wurden auch aktiv vom Umweltministerium unterstützt. Die notwendigen Informationen sind somit schon lange in die breite Fläche getragen worden und auch die ersten Stellungnahmen zur Gebietsausweisung zeigen ja, dass man sich durchaus vernünftig mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Die CDU will immer noch Öl ist Feuer gießen und hofft so politisch punkten zu können. So ist zwar das politische Spiel, aber trotzdem sollte man sich dabei an den Fakten orientieren. Und Fakt ist, das Gebiete ausgewiesen werden müssen, dass das Verfahren hierzu transparent war und ist und dass man die Bürgerinnen und Bürger im Land so gut wie nur möglich informiert hat.

Unser Wunsch ist, dass wir uns mehr mit der eigentlichen konkreten Umsetzung von NATURA 2000 beschäftigen, als weiter ideologische Auseinandersetzungen zu führen, die nichts bringen. Wahrscheinlich haben Herr Kohl und seine damalige Regierung nicht gewusst, was sie taten, als sie die Übernahme der NATURA 2000 Verpflichtungen auch für Deutschland festgeschrieben haben. Aber trotz – oder gerade wegen - ihrer Unwissenheit haben sie damals genau das richtige getan, um den Weg hin zur Erhaltung unserer Naturlandschaft zu ebnen. Wir sollten diesen Weg im Einklang mit den Betroffenen weitergehen, denn das sind wir den kommenden Generationen schuldig. Deshalb heißt unsere Devise nicht, aus bloßem Populismus NATURA 2000 ablehnen, sondern aktiv und konstruktiv an der bürgernahen Entwicklung der NATURA 2000 weiterzuarbeiten.

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