Rede · 17.12.2004 Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben überdeutlich gemacht, dass in der Vergangenheit bei der Erschließung von Gewerbegebieten, der Erschließung von Baugebieten, der Begradigung von Flüssen und vielen anderen Maßnahmen kaum nachhaltig geplant wurde. Das Ergebnis ist, dass wir jetzt nachkorrigieren müssen, damit es zumindest nicht noch schlimmer wird und wir irgendwann vielleicht auch einmal wieder von Fortschritten sprechen können.

Wir haben hier im Landtag, festgestellt, dass vor allem zwei Maßnahmen dringend notwendig sind. Erstens müssen wir die Rechtsgrundlagen so ändern, dass dem Hochwasserschutz bei zukünftigen Planungen ein gebührender Raum eingeräumt wird. Und zweitens, müssen wir versuchen eine überregionale Planung aufzubauen, die es ermöglicht, die Entwicklung von hochwassergefährdeten Landschaften nachhaltig zu planen. Beides soll durch den Gesetzentwurf auf Bundesebene erreicht werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen zum Paragrafen 31a des Wasserhaushaltsgesetzes schreiben noch einmal genau vor, dass der „schadlose Wasserabfluss“ gewährleistet sein muss. Dies ist eine Forderung, die sich aus der klassischen Wasserwirtschaft ableitet und nicht neu ist. Neu ist, dass Überschwemmungsgebiete – ich würde eher sagen: überschwemmungsgefährdete Gebiete - definiert werden und diese zu schützen sind, um Hochwasserschäden zu mindern. Bei Maßnahmen in den Überschwemmungsgebieten geht es hierbei ausdrücklich um Maßnahmen, um Hochwasserschäden in diesen Gebieten zu minimieren – um nichts anderes sonst. Auch das ist ein Ansatz, der durchaus nachvollziehbar ist. Weiter will man keine bisher bestehenden Nutzungen einschränken oder bauliche Maßnahmen für die einzelnen Besitzer von Immobilien vorschreiben, sondern man richtet sich ausschließlich auf die Zukunft aus. Das heißt, dass zukünftige Nutzungen in diesen Überschwemmungsgebieten vorher vor dem Hintergrund der möglichen Hochwasserszenarien zu überprüfen sind und gegebenenfalls auch Genehmigungen hierfür zu versagen sind. Auch dies sehen wir genauso.

Hier möchte ich darauf hinweisen, dass viele Regelungen ausdrücklich durch Landesrecht geregelt werden sollen. So ist zum Beispiel nach § 31b Wasserhaushaltsgesetz landesrechtlich eine Verpflichtung zu regeln, nach der der Ackerbau bis zum 31.12. 2012 in Überschwemmungsgebieten einzustellen ist. Hier muss noch einmal ganz dringend nachgebessert werden und gegebenenfalls auch auf Landesebene mit Ruhe und Vernunft gehandelt werden. So ein landwirtschaftlicher Betrieb lässt sich nicht so einfach umsiedeln und daher glaube ich, dass man zwar anstreben kann, landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung heraus zu nehmen, aber man dieses eher mit Angeboten tun sollte und nicht die Menschen zwingen darf, ihr Land zu verlassen. Im Übrigen, sagt der Gesetzentwurf dann noch, dass die Länder den Ausgleich für etwaige wirtschaftliche Nachteile zu regeln haben. Da kann also durchaus noch eine Kostenlawine auf uns zukommen. Auch diese Regelung ist noch nicht so richtig ausgegoren.

Vernünftig wiederum ist, dass keine neuen Baugebiete in Überschwemmungsgebieten ausgewiesen werden dürfen. Ich glaube, dass eine solche Regelung dringend notwendig ist, weil wir nicht auf die Vernunft in den einzelnen Kommunen hoffen dürfen. Oft sind die Baugebiete und die Einkommensteuereinnahmen der Menschen, die sich dort ansiedeln, die einzigen durch die Gemeinde selbst zu steuernden größeren Einnahmenquellen. Bei der heutigen Finanznot der Kommunen ist es nur allzu menschlich, wenn die Kommunen alles daran setzen, Baugebiete auszuweisen – auch wenn dies eigentlich in den eigenen kommunalen Grenzen nur wenig Sinn macht. Hier muss der Gesetzgeber im Sinne des Hochwasserschutzes handeln. Deshalb darf man auch nicht nur die rechtlichen Grundlagen schaffen, sondern man muss auch dafür sorgen, dass Hochwasserschutzpläne aufgestellt werden. Auch das soll in Zukunft durch die Länder geregelt werden und hier soll auch grenzüberschreitend in Flussgebietseinheiten geplant werden. Auch diesen Ansatz begrüßt der SSW ausdrücklich.

Der Gesetzentwurf ist sicherlich noch verbessungsbedürftig – vor allem was die landwirtschaftliche Nutzung angeht - aber er beinhaltet auch einige wichtige Weichenstellungen für den aktiven Hochwasserschutz.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 27.03.2024 Cannabis-Prävention hinkt dem Gesetz hinterher

Sind die Präventionsangebote in Schleswig-Holstein gut genug aufgestellt, um auf die Cannabis-Legalisierung zu reagieren? Das wollten wir von der Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage erfahren. Die Antworten sind alarmierend. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Kiel · 28.03.2024 Einigung im kommunalen Bus-Tarifkonflikt: Verkehrswende braucht gute Arbeitsbedingungen

Zur Einigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern im Tarifkonflikt bei den schleswig-holsteinischen Busunternehmen erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Kiel · 27.03.2024 SSW fordert vollständige Aufklärung in Sachen Anschar

Zum Rücktritt des Ratsherrn Dirk Scheelje im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um den Anscharcampus erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen