Rede · 15.11.2012 Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe sowie zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung

Das Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe hat in der Anhörung vor dieser zweiten Lesung gerade auch von den kommunalen Spitzenverbänden breites Lob eingefahren. Viele Fehler, die im Gesetz aus der letzten Wahlperiode noch vorhanden waren, konnten durch uns korrigiert werden.
Aber nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern auch die Wohlfahrtsverbände haben deutlich gemacht, dass die Hilfe für besonders von der Schuldenlast betroffene Kommunen eine dringende Notwendigkeit ist. Gerade die Wohlfahrtsverbände können sehen, dass viele Leistungen durch zentrale Orte nicht mehr aufrechterhalten werden können, wenn ihnen nicht unter die Arme gegriffen wird und ihre Finanzen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Gesetz auch erst der Anfang einer notwendigen Umstrukturierung der kommunalen Finanzen. Sozusagen eine erste Hilfe, aber noch lange nicht eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung für die betroffenen Kommunen und für die vielen anderen klammen Kommunen, die nicht unter das vorliegende Gesetz fallen werden.
Das Gesetz ist somit erst einmal eine Hilfestellung, die die alte schwarz-gelbe Landesregierung seinerzeit den hoch verschuldeten Kommunen nur dann geben wollte, wenn sie sich dem völligen Diktat der Regierung unterwerfen würden und quasi ihre kommunale Eigenständigkeit aufgeben. Hintergrund dieser Handlungsweise seitens der alten Landesregierung war vermutlich die Sichtweise, dass die betroffenen Kommunen wohl eher selbst Schuld an ihrer eigenen Misere seien. Diese Auffassung teile ich nicht, da ich durchaus sehen kann, wie viele Aufgaben durch die größeren Städte auch gerade für ihr Umland mit erbracht werden. Dieser Verantwortung können und wollen sich die größeren Städte auch nicht verweigern. Deshalb wird die neue Landesregierung auch glücklicherweise anders mit diesen Kommunen umgehen.
Unser System in diesem Gesetz ist auf Freiwilligkeit angelegt. Das heißt, man kann als Kommune freiwillig mit dem Land eine Vereinbarung zur Haushaltskonsolidierung abschließen oder es auch lassen. Nun könnte man behaupten, das ging auch vorher schon. Allerdings hätte dann eine Kommune auch noch ihre Fehlbedarfszuweisungen verloren und hätte mit Nichts da gestanden. Faktisch gab es also nicht die freie Wahl der Kommunen, sondern es gab die so genannte normative Kraft des Faktischen. Wer nicht mitmacht, bekommt gar nichts und daher blieb den Kommunen nichts anderes über, als sich dem Diktat des Landes zu unterwerfen. Wir machen das jetzt glücklicherweise anders und das wird auch gerade von der kommunalen Ebene honoriert.
Sollte es also nicht zu einer Einigung über eine Haushaltskonsolidierung zwischen Kommune und Land kommen, wird die jeweilige Kommune trotzdem Anspruch auf ihre Fehlbedarfszuweisungen haben. Und das ist gut so und auch gerecht.
Faktisch hat eine Kommune somit die Wahl zwischen Fehlbedarfszuweisungen und den Leistungen nach unserem Gesetz und das stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Ein weiterer Punkt, in dem wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, ist, dass wir die Laufzeit des Gesetzes verkürzt haben. Wir wollen nicht die kommunale Ebene über mehrere Legislaturperioden binden, sondern ganz bewusst die Regelungen kürzer laufen lassen als die bisherige Regierung. Neben der Schaffung von kommunalpolitischen Spielräumen spielt dabei auch eine Rolle, dass man heute nicht wissen kann, wie die Finanzierung der Kommunen nach Bundestagswahl aussehen wird. Da kann sich durchaus etwas zum Besseren wenden.
Und wir werden den Kommunalen Finanzausgleich neu strukturieren und dabei kann es dann natürlich auch dazu kommen, dass die Grundlagen für das Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe ganz oder teilweise wegfallen. Auf diese möglichen Veränderungen muss man reagieren können und deshalb macht eine längerfristige Bindung als jetzt vorgesehen auch keinen Sinn.
Schlussendlich gilt für die Bewertung unseres Gesetzes aber nicht nur, dass wir auf Freiwilligkeit und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung setzen, sondern auch das, was der Steuerzahlerbund in der Anhörung zum Gesetz deutlich gemacht hat. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt einen Eigenanteil von 15 Millionen Euro oder 20%, um die am härtesten getroffenen Kommunen zu entlasten. Und das wurde von Steuerzahlerbund als Kraftakt bezeichnet und gelobt. Mehr ist dem wohl nicht hinzuzufügen.

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