Rede · 25.09.2020 Grundsteuerreform rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht umsetzen

Der koalitionsinterne Konflikt bei Jamaika muss nun zeitnah gelöst werden, sonst stehen unsere Kommunen am Ende womöglich ganz ohne Modell und damit Grundsteuereinnahmen da. Wichtig ist uns letztendlich, dass die Reform insgesamt nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führt.

Lars Harms zu TOP 45 - Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform (Drs. 19/2314)

Bundesmodell oder eigenes Modell und wenn ja, welches – das ist hier die Frage. Finanzministerin Heinold wollte für Schleswig-Holstein in Hinblick auf die Grundsteuerreform ja explizit auf die Länderöffnungsklausel verzichten. Doch der entsprechende Gesetzentwurf soll nun wohl wieder aufgeschnürt werden. Über die letzten Wochen durften wir ja alle miterleben, wie groß die Verstimmung innerhalb der Jamaika-Koalition angesichts dieses Themas ist. Doch ein Schlagabtausch über die Presse hilft hier nicht weiter.

Uns vom SSW war und ist wichtig, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich drei Kriterien erfüllt: Sie sollte rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein. Inzwischen kommt ein weiteres Grundkriterium hinzu: Sie sollte zeitnah verbindlich beschlossen werden. 

Das Bundesmodell ist für Schleswig-Holstein nun wirklich nicht die glücklichste Lösung und inzwischen haben ja auch andere Länder konkrete eigene Modelle vorgestellt, an denen wir uns orientieren können. Hier ist nun Entscheidungsfreude gefragt, sprich: Bis Jahresende muss die Reform stehen. Denn wenn wir uns den Zeitstrahl von Beschlussfassung, Umsetzung und Steuererhebung nach neuem Modell mal anschauen, dann bleibt bis 2025 nicht allzu viel Zeit.

Uns vom SSW sind hier zwei Punkte wichtig:
1.    Die Mitarbeiter der Verwaltung brauchen Klarheit und Verbindlichkeit. Sie sollen nicht über mehrere Jahre an einem neuen System arbeiten, das dann am Ende kurzfristig doch nicht genutzt wird. 
2.    Unsere Kommunen dürfen im Jahre 2025 nicht ohne jegliche rechtliche Grundlage dastehen, schließlich könnten sie dann gar keine Grundsteuern mehr erheben. Hier sprechen wir von ca. 450 Millionen Euro pro Jahr und damit wahrlich keinen Peanuts.

Grundsätzlich sollen die Kommunen ihre Einnahmequellen ja behalten. Gleichzeitig müssen wir aber natürlich auch auf diejenigen schauen, die diese speisen sollen. Ob nun beispielsweise das Hamburger, das Hessische oder das Baden-Württemberger Modell: Die Jamaika-Koalition hat es noch immer in der Hand, das Berechnungsmodell zu vereinfachen und möglicherweise insgesamt gerechter zu gestalten. Denn die streitträchtige Bundeserhebungsform und ähnlich konzipierte Ländermodelle werden ja wahrscheinlich eher zu zusätzlicher und teurer Bürokratie führen. Es ist schließlich nicht unwahrscheinlich, dass die Steuerbelastung gerade in zentralen Lagen steigen wird, sprich: Ohnehin schon hochbelasteten Mietern droht über die Betriebskostenumlage eine weitere saftige Mieterhöhung. Und für Mieter mit niedrigeren Einkommen werden besonders beliebte Stadtteile so wohl unerschwinglich. 

Hier sind dann die Kommunen gefragt. Finanzministerin Heinold hat zwar das Ziel einer „aufkommensneutralen Reform“ formuliert, aber Tatsache bleibt ja, dass die Kommunen ihre Hebesätze – und damit auch die Gesamthöhe der Abgabe – auch nach dem Stichtag des 01.01.2025 eigenverantwortlich festlegen dürfen. In Bezug auf die Grundsteuer bedeutet dies nun, dass wir darauf vertrauen müssen, dass die Kommunen fair bleiben; eine klare gesetzliche Handhabe haben wir jedoch nicht. Aber gut, Fairness liegt ja auch im Eigeninteresse der Kommunen.

Unabhängig von der finalen Wahl des Modells bleibt es wünschenswert, ein Transparenzregister einzuführen, wie es der SSW ja angeregt hat. Dieses soll ausweisen, mit welchem Hebesatz die jeweilige Kommune ein gleichbleibendes Steueraufkommen vor und nach der Reform erreicht. Als kleine Anmerkung am Rande: Diese Transparenzliste sollte auch schon die Hebesätze der Vorjahre beinhalten, damit man sehen kann, welche Kommunen möglicherweise Erhöhungen von Hebesätzen schon zeitlich vorgezogen haben. Das bringt noch ein kleines bisschen mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.

Bleibt zum Schluss festzuhalten: Aus den Bundesländern kamen bislang unterschiedliche Ankündigungen und Rückmeldungen; es wird also verschiedene Lösungen nebeneinander geben. Das Bundesmodell ist hochkompliziert und bürokratisch, von daher könnte es sich für uns lohnen, uns einem anderen Landesmodell anzuschließen. Wichtig ist uns vom SSW, dass die wie auch immer geartete Reform letztendlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führt.

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