Pressemitteilung · 27.11.2003 Haushaltsanträge des SSW: Kindertagesstätten-Verordnung erhalten

Der SSW hat heute im Finanzausschuss des Landtages seine Änderungsanträge für den Landeshaushalt 2004/2005 vorgelegt. Er fordert unter anderem, auf die geplante Aussetzung der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) zu verzichten.

„Die bisherige Regelung der Mindeststandards für Kindertagesstätten gibt den Kommunen schon ausreichend Flexibilität. Darüber hinaus lehnen wir eine Aufweichung der Vorgaben für Personal, Gruppengrößen und Qualität der pädagogischen Arbeit ab“, begründet Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag, den Änderungsvorschlag. Spoorendonk verweist darauf, dass die Regierung selbst den Erhalt der KiTaVO vorgesehen hat, falls sich keine Einigkeit mit Kreisen und Kommunen erzielen lässt: „Das sollten wir gleich so machen.“

Würde der SSW-Antrag angenommen, bliebe es dabei, dass der Landeszuschuss von 60 Millionen Euro jährlich wie geplant direkt an die kommunale Ebene ausgezahlt werden und dass Teile des Kindertagesstättengesetzes für zwei Jahre außer Kraft gesetzt würden.

Weitere SSW-Änderungsvorschläge für 2004 und 2005 umfassen die Aufstockung der Bauzuschüsse für dänische Schulen (+ 66.000 Euro insges.), eine leichte Erhöhung für das Nordfriisk Instituut in Bredstedt (+ 12.800), Aufstockungen des Landeszuschusses für Beratungsstellen für obdachlose Frauen (+ 107.200) und die Fortsetzung der von der Regierung ab 2005 ersatzlos gestrichenen Zuschüsse für historische Vereinigungen, die sich mit der Sozialgeschichte und dem Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein befassen (+10.300).

Zur Gegenfinanzierung regt der SSW an, die Gelder für die Informationsstelle zu Gefahren der Atomenergie (- 67.000 Euro) zu streichen und die Aufstockung des Grundkapitals der Stiftung Naturschutz (- 129.300) anzupassen.

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