Rede · 23.07.2025 Haushaltskonsolidierung nur mit Maß und Menschlichkeit

„Es geht bei diesem Nachtragshaushalt vor allem um die verfassungsrechtlich gebotene Reaktion auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Viel interessanter hingegen werden der weitere Nachtragshaushalt zum Herbst, sobald alle bundesgesetzlichen Voraussetzungen geregelt sind, sowie der Haushaltsentwurf 2026. Dies dürfen keine sozial kalten Haushalte werden.“

Christian Dirschauer zu TOP 3+54 - Nachtragshaushaltsgesetz 2025 und Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts (Drs. 20/3339; 20/3397; 20/3191; 20/3421)

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 legt die Landesregierung eine notwendige Minimalkorrektur des laufenden Haushaltes vor. Nicht aus Eigenantrieb oder um neue Projekte nachzusteuern, sondern weil dies aufgrund eines entsprechenden Urteils des Landesverfassungsgerichts notwendig geworden war. Es werden keine neuen Ausgaben geplant, sondern es geht um Ordnung, um Klarheit und um eine verfassungsrechtlich gebotene Reaktion. Entsprechend können und werden wir vom SSW diesen Nachtragshaushalt in seiner Grundlinie auch mittragen.

Schauen wir uns kurz die Details an:
Schleswig-Holstein wird in diesem Jahr nun doch auf die bislang eingeplanten Notkredite in Höhe von rund 271 Millionen Euro verzichten können. Dass diese nicht mehr benötigt und folglich gestrichen werden können, ist ein konsequenter Schritt, der zwar nun erst als Reaktion auf das Landesverfassungsgerichtsurteil gegangen wird, dennoch ja aber ein richtiger Schritt ist, der auch haushaltsrechtlich korrekt vollzogen werden muss.
Zudem werden mit dem Nachtragshaushalt Einsparungen im Bereich der Versorgungsausgaben bei Beamtinnen und Beamten sowie bei den Zinsänderungsrisiken vorgenommen. 
Einen weiteren Hauptpunkt stellen natürlich die zurückgestellten Northvolt-Fördermittel in Höhe von rund 136 Millionen Euro dar: Hintergrund ist, dass die Förderzusage zwar weiterhin besteht, derzeit jedoch nicht absehbar ist, ob und wann die Voraussetzungen für eine Auszahlung der Mittel erfüllt sein werden. Sollte ein Mittelabruf dennoch noch in diesem Jahr zu Stande kommen, dann braucht es dafür vorsorglich eine neue Auszahlungsgrundlage. 
Hierzu haben wir nun zwei Vorschläge vorliegen: Die Landesregierung bringt in ihrem Entwurf eine neue Ermächtigungsgrundlage im Haushaltsgesetz aus, um die Mittel bei Bedarf bereitstellen zu können. Der vorliegende Änderungsantrag der SPD-Fraktion möchte die Freigabe dieser Mittel an eine Zustimmung des Finanzausschusses knüpfen. Diesen Antrag können wir als SSW unterstützen, denn dies ist schlicht ein Gebot parlamentarischer Verantwortung. Immerhin sprechen wir hier über Landesmittel in Höhe von bis zu 136 Millionen Euro. Bei solch einem Betrag muss klar sein: Das Parlament, das Haushaltsgesetzgeber ist und hier durch den Finanzausschuss vertreten wird, hat mitzureden. Punkt.

Der vorliegende Nachtragshaushalt vollzieht somit wie gesagt haushaltsrechtlich notwendig gewordene Anpassungen. Was er jedoch nicht leistet, ist eine neue haushaltspolitische Weichenstellung für die Zukunft. Die wirklich wegweisenden Entscheidungen, insbesondere mit Blick auf Konsolidierung, soziale Gerechtigkeit und Zukunftsinvestitionen, stehen erst zum Herbst mit einem weiteren Nachtragshaushalt bevor, sobald alle aktuell diskutierten bundesgesetzlichen Voraussetzungen geregelt sind – ebenso wie in Hinblick auf den Haushaltsentwurf 2026. Als Parlament müssen und werden wir dann sehr genau hinschauen.
Ich möchte daher auch einen Appell an uns alle richten: Wenn wir im Herbst erneut über einen Nachtragshaushalt sowie den Haushaltsentwurf 2026 beraten, dann dürfen dies keine sozial kalten Haushalte werden. Haushaltskonsolidierung, ja – aber bitte mit Maß und mit Menschlichkeit. Das Leben in Schleswig-Holstein muss bezahlbar bleiben. Wir brauchen zumindest gewisse Spielräume für sozialpolitische Maßnahmen, für Bildung und Kultur, für Teilhabe. Und wir brauchen eine klare Linie bei Investitionen in die Zukunft – aber eben mit parlamentarischer Kontrolle und Transparenz.
In diesem Sinne: Zustimmung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025 – gerne inklusive der von der SPD vorgeschlagenen Änderung! 
 

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