Rede · 11.09.2008 Illegaler Datenhandel

Mittlerweile hatten viele Menschen sich schon mit dem Pech abgefunden, in die Datensätze der Callcenter geraten zu sein und penetrant mit Werbung oder obskuren Meinungsumfragen belästigt zu werden. Mit der kriminellen Nutzung von Kontodaten ist das Fass aber übergelaufen. Ganz Deutschland spricht über den Datenschutz wie seit der Volkszählung nicht mehr. Plötzlich geraten auch alltägliche Fälle von Datenmissbrauch und -gebrauch in die Diskussion. Plötzlich besteht ein Konsens, dass dringend etwas geschehen muss.

Der öffentlichen Erregung entsprechend hat sich auch die Politik zum Handeln gezwungen gesehen, und ich finde, die Ergebnisse des Bund-Länder-Datenschutzgipfels Anfang September können sich sehen lassen: Betroffene müssen künftig aktiv der Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken zustimmen. Dies ist der richtige Ansatz, um den Verbrauchern wieder die Hoheit über ihre persönlichen Daten zu geben – zumindest ab jetzt. Bei Geschäften über das Telefon oder das Internet soll eine schriftliche Bestätigung verpflichtend vorgesehen werden. Es sind jetzt überhaupt viele gute Vorschläge im Umlauf – sowohl die Landesminister Hay und Trauernicht als auch die Bundesminister Zypries und Seehofer haben gute Vorschläge gemacht. Und auch der vorliegende Antrag der Grünen enthält wertvolle Ansätze, die wir unterstützen.
Ebenso notwendig wie strengere Spielregeln und härtere Sanktionen ist aber eine bessere Kontrolle. Denn natürlich können wir den Verbraucherschutz nicht auf das schlechte Gewissen von Callcenter-Mitarbeitern bauen. Der Bund der Kriminalbeamten zum Beispiel hat ebenso wie Datenschützer den Einsatz von Datenschutzfahndern gefordert. Sie sollen analog zu den Steuerfahndern nach Sündern suchen und mehr Kontrollmöglichkeiten bekommen. Diese Idee muss ebenso weiter verfolgt werden. Wer sie von vornherein aus Ressourcengründen ablehnt, verkennt die Dimension der Probleme, vor denen wir heute stehen.

Wir hoffen, dass die Ergebnisse des Gipfels nicht nur ein Medienspektakel waren und von der Bundesregierung auch so umgesetzt werden. Die angekündigten und vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes allein werden aber nicht ausreichen, um den Erfordernissen eines modernen Datenschutzes gerecht zu werden. Unsere Gesellschaft steht vor einem Problem, das viel größer ist als Callcenter und Datenhandel. Es geht ganz allgemein um die Frage, wie persönliche Daten genutzt und geschützt werden. Die Fortschritte in der Anwendung von Kommunikations- und Informationstechnologien fordern ständig neue Antworten. Hier hinken die Gesetzgeber und die Exekutive deutlich hinterher. Das sehen nicht nur die Experten so, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger selbst. Laut Eurobarometer vom Februar 2008 – also noch deutlich vor den Skandalen, über die wir heute reden – haben 86 Prozent der deutschen Verbraucher kein Vertrauen in die Praxis des Datenschutzes. Es gibt also eindeutig etwas nachzuholen.

Natürlich wäre es blauäugig zu glauben, dass wir dieser Probleme allein durch staatliche Kontrolle und Sanktionen Herr werden könnten. Staatlichen Stellen können häufig nur die Rolle des Wächters, Aufklärers und Warners übernehmen. Das zeigt schon die aktuelle Diskussion um die Speicherung von Nutzerdaten durch Google-Programme. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bleibt nur die Empfehlung, den Google-Internetbrowser nicht zu nutzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst zur Erkenntnis gelangen, dass der unbefangene Umgang mit der Informationstechnologie schlimme Folgen haben kann.

Am Ende ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, verantwortungsvoller mit seinen persönlichen Daten umzugehen. Denn es geht ja nicht nur darum, dass übel meinende Zeitgenossen sich Daten erschleichen, dass sie gute Abgeordnetennamen bei Ebay missbrauchen oder dass sie ihre ungeliebten Nachbarn, Lehrer oder Ex-Partner im Internet verleumden und zur Schau stellen. Heute ist es normal geworden, dass Menschen sich selbst – im übertragenen Sinne wie auch buchstäblich – im Internet ausziehen. Jugendliche stellen unwiderruflich persönliche Informationen ins Netz, die Ihnen bei einer späteren Bewerbung zum Verhängnis werden können. Erwachsene Menschen geben unbefangen ihre persönlichen Daten preis, um an irgendein Gratisangebot zu kommen. Und kaum einem Internetnutzer ist bewusst, wo er überall persönliche Spuren hinterlässt. Nur wenn dieses Bewusstsein geschärft wird, sind unsere Bürgerinnen und Bürger für das Leben in der modernen Datenzeit gewappnet. Dafür brauchen wir mehr denn je einen ausgeprägten Datenschutz, der nicht nur eine Wächterfunktion hat, sondern auch aufklärt. Dabei gehören zum Datenschutz Einrichtungen und Beauftragte genauso wie eine entsprechende Medienpädagogik als fester Bestandteil der Allgemeinbildung.

Trotzdem: Der Staat kann mehr tun als aufklären. Datenschutz gilt nicht nur für den Umgang der Wirtschaft mit Verbrauchern, sondern auch im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Bund und Länder können selbst Vorbild sein. Den Bürgern wird nun Datenenthaltsamkeit als die beste Vorbeugung gepredigt. Diese Mäßigung täte auch dem Staat selbst gut. In den letzten Jahren hat er aber das Gegenteil vorgelebt. Die CDU und die SPD haben – nicht erst seit 2001 – beim Datenschutz grandios versagt. Sie haben viel zu wenig für den Schutz der Privatsphäre unternommen. Sie haben Datenschützer sogar diskreditiert und so zum Gegenteil eines verschärften Problembewusstseins beigetragen. Datenschutz ist nicht nur Verbraucherschutz, er ist auch ein Bürgerrecht. Die Frage der Bürgerrechte wurde aber in den Hintergrund gerückt, um den staatlichen Blick in die Privatsphäre der Bürger zu erweitern.

Zugegeben: Man kann einwenden, dass es bei der staatlichen Datensammlung nicht um profane wirtschaftliche Interessen geht. Dass das Interesse des Staates die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Aber auch staatliche Organisationen entwickeln ein Innenleben, bei dem nicht immer die Interessen der Bürger Vorfahrt haben. Deshalb hat die Politik die Verantwortung, beständig zu fragen, ob Maßnahmen der Kontrolle wirklich angemessen und erforderlich sind.
Kurz: Der Staat selbst muss auch verantwortungsvoller mit den Daten der Bürger umgehen. Erst dann können wir erwarten, dass die Menschen den Wert der informationellen Selbstbestimmung erkennen und sozusagen eine persönliche Datenschutzstrategie entwickeln. Voraus-setzung für beides ist ein starker Datenschutz, der die Politik berät, der Wirtschaft und Behörden beaufsichtigt, der technische Lösungen entwickelt und der dazu beiträgt, persönliche Datenschutzstrategien über das Bildungswesen und andere Informationskanäle zu kommunizieren.

Leider sind nicht alle politischen Kräfte in der Vergangenheit der Meinung gewesen, dass wir einen starken Datenschutz benötigen. Vor allem die CDU hat bei jeder Gelegenheit das ULD in der heutigen Form in Frage stellt. Wäre es nach der Union gegangen – und auch nach dem Landesrechnungshof – dann hätten wir heute in Schleswig-Holstein keinen so gut ausgeprägten, kompetenten und renommierten Datenschutz. Schleswig-Holstein hat eine Vorreiterrolle wenn es darum geht, die Daten der Bürger zu schützen und den Datenschutz in die private Wirtschaft zu tragen. Diese besondere Stärke – der „Datenschutz-Cluster“ Kiel – muss gestärkt werden. Es wäre schön, wenn sich auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU jetzt klar zum ULD und zu seiner Stärkung im Interesse der Verbraucher und Bürger bekennen würden.

Am 20. September 2001 sollten drei Experten der Bundesregierung ihre Vorschläge für eine Modernisierung des Datenschutzrechtes vorlegen. Schon damals herrschte die Erkenntnis vor, dass das bestehende Recht nicht mehr zeitgemäß war. Nach dem 11. September 2001 hatte die Politik aber verständlicherweise erst einmal andere Prioritäten. Leider hat dies dazu geführt, dass die Fragen des Datenschutzes sieben Jahre lang vollkommen in den Schatten gestellt wurden. Es ist höchste Zeit, dass die Politik die alten Pläne wieder aufgreift und weiter entwickelt, um unsere Gesellschaft und unsere Bürger umfassend für die neuen Zeiten zu rüsten. Für den SSW muss der Schutz der Verbraucher dabei erste Priorität haben. Denn es gibt keinen berechtigten Anspruch der Wirtschaft auf Konsumentendaten, aber es gibt ein Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz vor ungebetener Werbung und auf Privatsphäre.

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