Rede · 06.05.2009 Kieler Universitätscampus und Denkmalschutz

Im Vorfeld des neuen Denkmalschutzgesetzes hat das Präsidium der Kieler Christian Albrechts-Universität eine detaillierte Stellungnahme abgegeben. Dessen Tenor war kritisch bis deutlich ablehnend, weil die Universitätsleitung auch an den eigenen, enorm großen Gebäudebestand dachte. Die Angst der Universität, von den Denkmalschutzbehörden entmündigt zu werden, wird zwar nicht direkt ausgesprochen, ist aber mit Händen greifbar. Die CAU machte sogar geltend, dass es für die Leitung einer Universität mit einem derartig hohen Gebäudebestand kaum möglich sei, alle Maßnahmen an den Gebäuden zu überblicken; sie also ungewollt in Konflikt mit dem Denkmalschutz geraten könne.

Als dann tatsächlich die Unterschutzstellung der Campus-Gebäude erfolgte, hat die Uni das als Katastrophe gedeutet. Sie hat umgehend im November eine Resolution vorgelegt und kritisiert, dass die Denkmalschutzbehörden notwendige Weiterentwicklungen erschweren würden. Das ist falsch: einige Veränderungen wurden bereits vorgenommen; immer im partnerschaftlichen Dialog mit den Fachleuten vom Denkmalschutz. Genau das sind sie nämlich: sachkundige Experten, deren kostenloser Rat dem Erhalt der Gebäude nutzen kann. Die baugeschichtlichen Fakten des Berichtes haben auch mir noch einmal die Bedeutung der Universitätsbauten ins Gedächtnis gerufen.

Die flächendeckende Eintragung der Campus-Gebäude ins Denkmalbuch hat aber sicherlich Abwehr- und Angstreflexe ausgelöst. So kennt man das aus der Vergangenheit: regelmäßig versetzte ein Denkmalschutzbescheid Hauseigentümer in Panik, weil die Denkmalschutzbehörden buchstäblich erst auf der Baustelle auftauchten und dann erst einmal pauschal alle Veränderungen verbieten mussten, bis sie sich ein Bild machen konnten.

Mit dem neuen Denkmalschutzrecht wurde ein neues Verhältnis zwischen Eigentümer bzw. Bauherrn und dem Denkmalschutz begründet. Der Bericht der Landesregierung belegt eindrücklich diesen Wechsel von obrigkeitsstaaatlicher Verbotsverwaltung hin zu einer pragmatischen Denkmalverwaltung. In dem Bericht steht es noch einmal schwarz auf weiß: „Denkmalschutz bedeutet keine Veränderungssperre“ (S. 4). Es liegt gerade im Interesse der Denkmalpflege, dass die Gebäude belebt sind. Das Gerede vom Museumsdorf auf dem Campus entbehrt damit also jeder Grundlage.

Denkmalschutzbehörden und Universitätsleitung sollten sich jetzt an die Arbeit machen und gemeinsam ein Entwicklungskonzept für den Christian-Albrechts-Universitäts-Campus entwickeln. Dabei sollten die vorgetragenen denkmalpflegerische Belange mit modernen Erfordernissen eines laufenden Universitätsbetriebes vereint werden.

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