Rede · 21.11.1996 Kleinentnahme zur Deichverstärkung
Wir haben soeben bei der Debatte zum Nationalpark Wattenmeer deutlich gemacht, daß der Küstenschutz für den SSW an erster Stelle steht. Darüber sollte fraktionsübergreifend Einigkeit herrschen. Die Sicherheit der Menschen vor Ort muß Vorrang haben.
Für den Bereich des Wilhelm-Lübke-Kooges ist eine zügige Deichverstärkung aus Sicherheitsgründen unerläßlich. Auf Verzögerungen dürfen wir es hier unter keinen Umständen ankommen lassen. Wir haben es mit einer Schwachstelle zu tun, die bei der nächsten Sturmflut stark gefährdet ist. Es geht also um die Sicherheit der Bevölkerung. Ein Kräftemessen der Parteien untereinander ist da unangebracht. Wir müssen vielmehr zu einer Lösung kommen, die möglichst schnell umgesetzt werden kann.
Unumstritten ist, daß die geplante Klei- und Sandentnahme aus dem Hinterland und die damit verbundenen Transporte zur Belastung nicht nur der Bevölkerung, sondern auch der Urlaubsgäste führen würde.
In der Vergangenheit hätte eine Kleientnahme aus dem Vorland gerade im Fall dieses Kooges der grundsätzlichen Praxis entsprochen. Die Erfahrungenen, die uns aufgrund dieser früher selbstverständlichen Vorgehensweise vorliegen, zeigen, daß sich das Vorland in aller Regel in einem absehbaren Zeitraum wieder regeneriert.
Grundsätzlich sind Salzwiesen als Biotope schützenswert. Aus diesem Grunde werden erhebliche Beeinträchtigungen dieser geschützten Biotope im Landesnaturschutzgesetz verboten.
Zu prüfen ist im Falle des Friedrich-Wilhelm-Lübke-Kooges deshalb, ob eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot zuzulassen ist, ob mit anderen Worten eine Ausnahme aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist. Es ist also zu untersuchen, ob bei dieser letzten großen Baumaßnahme so verfahren werden sollte, wie in der Vergangenheit. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung würde dem Ansinnen der Bevölkerung an der Westküste entgegenkommen, die Belastungen im Hinterland so gering wie möglich zu halten.
Für den SSW beantrage ich die Überweisung des Entschließungsantrages der Fraktionen der F.D.P. und CDU sowohl an den Agrar- als auch an den Umweltausschuß, damit sich diese beiden Gremien eingehend mit der Überprüfung der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vom Landesnaturschutzgesetz befassen können.