Rede · 18.11.2010 Konnexität beim Ausbau der U3-Kinderbetreuung

Auch der SSW begrüßt ausdrücklich den Ausbau des Betreuungsangebots für Unter-Drei-Jährige, und damit auch eine bessere pädagogische Förderung von Kindern insgesamt. Es besteht also weithin Einigkeit über das Ziel, Eltern einen Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu garantieren. Wir halten es dabei aber auch für dringend notwendig, dass wir die Bundesvorgabe, einen Betreuungsplatz für rund 35 Prozent der Kleinkinder zu schaffen, wie vorgesehen bis zum Jahr 2013 erreichen. Denn die Einrichtungen der frühkindlichen Förderung leisten einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung unseres Landes. Auch für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es notwendig, das Angebot gerade für die Unter-drei-Jährigen weiter auszubauen. Und wie wichtig ein solcher Ausbau besonders für die Zukunftschancen der Kinder in unserem Land ist, sollte jedem hier Anwesenden klar sein.

Natürlich sind mit einer Erweiterung des Betreuungsangebots erhebliche Kosten verbunden. Wie wir alle wissen, handelt es sich bundesweit um eine Größenordnung von mindestens 12 Milliarden Euro, von denen der Bund 4 Milliarden trägt. Auch das Land Schleswig-Holstein und seine Kommunen haben durch die Vorgabe des Bundes einen großen Aufwand zu leisten: Wir benötigen hierfür rund 17.000 neue Betreuungsplätze und ca. 3.000 neue Erzieherinnen und Erzieher. Und neben den dadurch langfristig erhöhten Betriebskosten sind in den kommenden zwei Jahren selbstverständlich auch erhebliche Investitionen in die Infrastruktur notwendig. Das Land rechnet allein hier mit einem Finanzbedarf von rund 166 Millionen Euro, von dem die Kommunen 46 Millionen zu tragen haben.

Die Kreise und Städte sind nach Meinung des SSW völlig zu Recht daran interessiert, dass das Land und insbesondere der Bund für eine auskömmliche Finanzierung dieses wichtigen Vorhabens sorgen. Und dies muss unserer Meinung nach selbstverständlich auch für die steigenden Betriebskosten in der Zeit nach der Ausbauphase gelten. Es kann ganz einfach nicht angehen, dass zwar die Finanzierung der Investitionskosten, nicht aber die der anfallenden Betriebskosten, ausreichend geregelt ist. Denn mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes sind die Aufgaben der Kommunen bei der Kinderbetreuung deutlich verändert und erweitert worden. Wir halten es jetzt jedenfalls für dringend geboten, die Kommunen nicht auf den entstehenden Mehrkosten sitzen zu lassen.

Denn eins wird schon heute deutlich: Allein die Erhöhung des seit 2004 festgefrorenen Betriebskostenzuschusses und die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel vom Land an die Kommunen reichen mittel- bis langfristig nicht aus. Die Aufstockung des Landesanteils um 10 Millionen Euro war nicht nur längst überfällig, sondern sie ist im Grunde nicht mehr, als eine neue Deckelung zur Angleichung an die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre. Aus Sicht des SSW ist die Erfüllung des erweiterten Bildungsauftrages auf diesem Weg kaum zu erreichen. Denn nicht zuletzt durch diesen Bildungsauftrag kommt den Einrichtungen und Mitarbeitern in der frühkindlichen Förderung die wichtige Aufgabe zu, die Kinder in ihren Stärken zu unterstützen und ihre Schwächen auszugleichen. Die durch den Ausbau langfristig entstehenden betrieblichen Mehrkosten werden so nicht aufgefangen. An unserer Forderung nach einer Dynamisierung zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs ändert diese Aufstockung jedenfalls nichts.

Es ist richtig und auch selbstverständlich, dass das Land in der Ausbauphase sämtliche Mittel des Bundes für die zusätzlichen Betriebskosten an die Kreise und Städte weiterleitet. Zwar hat wiederum das Land die Kommunen mit der Umsetzung der Aufgaben aus dem Kinderförderungsgesetz betraut. Doch wir teilen grundsätzlich die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes, nach der es sich hier um eine Aufgabe handelt, die ohne das Zutun des Landes, allein durch den Bund verursacht worden ist. Es stellt sich jedoch in der Tat die Frage, wie der Betrieb der Einrichtungen ab dem Ende der Ausbauphase finanziert werden soll – und hier ist aktuell insbesondere der Bund gefragt. Um diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe bewältigen zu können, braucht es daher auch ein Konzept von Land und Bund, das eine dauerhaft tragfähige Finanzierung vorsieht.

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