Pressemitteilung · 05.06.2008 Landesbehörden sollen noch 2008 in Friesisch beschildert werden

Der SSW begrüßt, dass die Landesregierung im Laufe von 2008 eine Reihe weiterer Verwaltungsgebäude des Landes in friesischer Sprache beschildern will. „Seit November 2006 sind im Großen und Ganzen keine weiteren friesischen Schilder an Landesbehörden in Nordfriesland angebracht worden. Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung nun eine weitere Runde einleitet, um die bestehenden Löcher zu füllen“, sagt der der SSW-Landtagsabgeordnete Lars Harms.

„Der Ministerpräsident hat mir in dieser Woche schriftlich versichert, dass in der 31. Kalenderwoche, also spätestens Anfang August, alle noch ausstehenden 11 Polizeistationen in Nordfriesland zweisprachig beschildert werden. Außerdem sollen noch in diesem Herbst das Katasteramt in Niebüll, die zwanzig Standorte des Landesamts für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, die Häfen sowie die Förstereien eine friesische Beschriftung erhalten. Damit kommen wir dem Ziel des §3 Friesisch-Gesetz ein gutes Stück näher.“

Lars Harms sieht nun die Gemeinden und Städte in Nordfriesland in der Pflicht, dem Vorbild des Landes und des Kreises zu folgen: „Das Friesisch-Gesetz sieht für die kommunale Ebene eine freiwillige Zweisprachigkeit vor. Nachdem das Land aber bald fast alle seine Gebäude in Nordfriesland zweisprachig beschildert haben wird, müssen die Gemeinden bei ihren öffentlichen Einrichtungen nachziehen. Damit würden sie auch dem Vorbild des Kreistags folgen, der beschlossen hat, das „Friisk-gesäts“ „weitestgehend“ umzusetzen.

Es wäre wirklich ein Witz, wenn die aus Kiel geleiteten Behörden nun das friesische Erbe der Region lückenlos in der Beschilderung ihrer Gebäude sichtbar machen, während manche Rathäuser vor Ort sich weiterhin dagegen sperren. Sie sollten den erneuten Vorstoß der Landesregierung zum Anlass nehmen, auch vor ihrer Haustür die friesische Kultur unserer gemeinsamen Region zu würdigen“, mahnt der friesische Abgeordnete.


Die Antwort des Ministerpräsidenten auf die Kleine Anfrage von Lars Harms „Zweisprachige Beschilderung gemäß §3, Abs. 1 des Friesisch-Gesetzes (Friisk-gesäts)“ (Landtags-Drucksache 16/2082) mit einer detaillierten Auflistung aller Behörden können Sie ab sofort bei unserem Pressesprecher beziehen.
Sie wird in Kürze auch auf der Homepage des Landtages eingestellt unter: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/2000/drucksache-16-2082.pdf



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