Rede · 21.07.2017 Lars Harms zu TOP 24 - Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz

Rede zu Protokoll gegeben

Informationen sind die Währung unserer Zeit. Das war früher nicht anders, nur heute gibt es diese Informationen eben zunehmend digital. Technik wird vermehrt eingesetzt, um das Verhalten von Menschen vorhersagen zu können oder um das Verhalten steuern zu können. Und natürlich kann eine Digitalisierung auch Diskriminierungsformen begünstigen, so wie es auch in anderen Systemen denkbar ist. Die Frage ist doch, wie wir uns als Gesellschaft in diesem System aufstellen wollen. Wir als Gesellschaft müssen daher über diese Frage nachdenken und gleiches gilt auch für Politik und Staat. Dabei scheint es oftmals so, als ob wir in Deutschland lediglich den Entwicklungen hinterherlaufen würden. Die Entwicklungen nur zu Verwalten reicht nicht aus, um im Wettbewerb, den sich auch Staat und Behörden stellen müssen, eine führende Position einzunehmen.  Schon jetzt stellt der Datenschutz immer wieder eine Gratwanderung dar, im praktischen Alltag und auch vor den Gerichten.  Dabei soll das nicht heißen, das man diese Gratwanderung abschaffen soll oder gar den Datenschutz an sich. Ich möchte damit lediglich betonen, dass der Datenschutz im Allgemeinen hohe Ansprüche an Gesellschaft und Staat stellt. In der Landesverfassung sind Digitale 

Basisdienste, wie der Zugang zu Behörden und Gerichten geregelt. Gleiches gilt für die digitale Privatsphäre. Die Frage ist jedoch: Wie schaffen wir es, die digitalen Dienste maximal nutzen zu können und dabei trotzdem ein Mindestmaß an Datenschutz gewährleisten zu können.   Inwieweit kann das Land dazu beitragen, die digitale Privatsphäre der Bürger hierbei zu schützen? Der Bericht des ULD zeigt in dieser Hinsicht eine ganze Reihe von Beispielen auf. Da wäre zum Beispiel der Schutz des Patientengeheimnisses. In wie weit können Patientendaten in den jeweiligen Praxen sicher gespeichert werden? Hierzu hat das ULD einige richtungsweisende Hinweise erarbeitet. Auch wurde das Thema Outsourcing in Kliniken und Arztpraxen aufgegriffen. Dazu bietet das ULD, zur Erstellung von Verträgen, welche zwischen den jeweiligen Unternehmen abgeschlossen werden können, inhaltliche Hilfestellung.  Auch für andere Fragen, welche den medizinischen Bereich betreffen, bietet das ULD ausführliche Informationen über die Rechtslage.  Diese Informationen sind verständlich dargestellt und bieten somit einer sehr wertvolle Hilfestellung für die Betroffenen. 

Kritik äußert das ULD aber an dem Nutzen von Messenger-Diensten im schulischen Bereich, etwa zwischen Lehrkräften und Eltern oder gar die Kommunikation mit der gesamten Schulklasse.  Das Nutzen von Messenger-Diensten ist für viele Menschen ein fester Bestandteil im Alltag geworden. Was vor einigen Jahren vorrangig im privaten Bereich genutzt wurde, erreicht nun die Arbeitswelt und somit auch unsere Schulen im Land. Ein solcher Kommunikationsweg scheint schnell und einfach zum Erfolg zu führen. Jedoch gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, wie etwa, dass Telefonnummern von Dritten herangezogen werden können. Zudem bestehen rechtliche Hürden, wenn es darum geht, die Kommunikationswege aktenrelevant machen zu wollen.  Diese Fragen gilt es daher zu diskutieren, dies sollte insbesondere für das Bildungsministerium gelten. Die sollte als klarer Arbeitsauftrag aufgefasst werden, um zukünftige mögliche Verwerfungen in Bezug auf die Kommunikation im schulischen Bereich zu vermeiden. 

Ein Dank gilt an dieser Stelle daher Marit Hansen und ihrem Team vom ULD, dafür dass diese Institution auch in den vergangenen Jahren keinen Konflikt gescheut hat, wenn es darum ging, die datenschutzrelevanten Fragen anzusprechen und dabei für Politik und Öffentlichkeit immer wieder auf kritische Punkte aufmerksam zu machen. 

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