Pressemitteilung · 01.11.2002 Minderheiten sind keine Belastung, sondern stellen eine kulturelle Bereicherung der Region dar

In einen Kommentar zu heutigen Ausgabe von Flensborg Avis indem der Landrat des Kreises Nordfriesland Olaf Bastian sinngemäß damit zitiert wird, dass die zusätzlichen Ausgaben des Kreises für die Minderheiten auch von den holsteinischen Kreises mitgetragen werden müssen, stellte der nordfriesische SSW-Landtagsabgeordnete Lars Harms klar:

„Aus Sicht des SSW möchte ich noch mal deutlich machen worum es uns geht. Die dänische Minderheit und die Volksgruppe der Friesen sind keine finanzielle Belastung, sondern stellen eine kulturelle und menschliche Bereicherung dar. Bei der Initiative von Landrat Bastian, die auch vom SSW unterstützt wird, geht es lediglich darum, dass die Kreise und Kommunen im nördlichen Landesteil eine vernünftige finanzielle Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bekommen. Das ist heute offensichtlich nicht der Fall.
Ein besonders minderheitenrelevantes Beispiel ist die Schülerbeförderung. Während die Schülerbeförderung der öffentlichen Schulen über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) geregelt ist, geschieht dies bei der Finanzierung der Schülerbeförderung für die dänischen Minderheit nicht im vollen Umfang. Die Wege zu den Schulen der dänischen Minderheit sind länger und damit sind die Schülerbeförderungskosten entsprechend höher. Die hiermit verbundenen Mehrkosten für die Kreise sollten auf alle Kreise gerecht verteilt werden. Es wäre also eine Gleichstellung im Sinne des Minderheitenschutzes, wenn die holsteinischen Kreise sich an der Finanzierung beteiligen. Bereits 1999 hatte die SSW-Landtagsvertretung bei ihrem Gesetzentwurf zur Schülerbeförderung für die Schulen der dänischen Minderheit eine entsprechende Finanzierung vorgeschlagen. Solcherlei Unzulänglichkeiten im FAG zuungunsten des nördlichen Landesteil lassen sich im viel höheren Maße noch außerhalb von minderheitenpolitischen Zuschüssen ausmachen. Deshalb fordern wir, dass für die nördlichen Kreise und die Stadt Flensburg im kommunalen Finanzausgleich wieder ein sogenannter „Grenzlandsansatz“ eingeführt wird, der diese Kosten mitberücksichtigt,“ so Harms.

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