Pressemitteilung · 11.02.2026 Minderheitenschutz gehört ins Grundgesetz!

Im September 2025 hat der Bundesrat beschlossen, den Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Heute wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium (BMI) dies ablehnt. Für den SSW ist klar: Das ist nicht das Ende des langen Kampfes für besseren Minderheitenschutz auf Bundesebene.

Dazu erklärt die Landesvorsitzende des SSW, Sybilla Nitsch:

„Erst der historische Beschluss vor einem halben Jahr, nun das ernüchternde Signal aus dem Bundesinnenministerium – das ist natürlich ein Rückschlag. Doch davon lassen wir uns nicht unterkriegen, denn letztlich muss der Bundestag entscheiden und nicht ein Ministerium im Alleingang. Wir geben nicht auf und bleiben am Ball, auf allen Ebenen, die uns zur Verfügung stehen. Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz der dänischen Minderheit, der Friesen, der Sinti und Roma und der Sorben im Grundgesetz verankert wird. Mit dem Beschluss des Bundesrats im September 2025 ist dieser Anspruch endlich auf Bundesebene angekommen. Und wir werden dafür sorgen, dass er dort nicht von der Tagesordnung verschwindet, bis wir das Ziel erreicht haben!“

Der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, erklärt:

„Am Umgang mit Minderheiten zeigt sich die Stärke einer Demokratie und das Rückgrat der Gesellschaft. Gerade jetzt, wo Angriffe auf Minderheiten leider wieder zunehmen und rechtsextreme Parteien sich durch populistische Parolen und Rassenideologie zu profilieren versuchen, wäre es das absolut richtige Signal, Minderheitenschutz einen Verfassungsrang zu geben. Damit er nicht mehr von politischen Wetterlagen abhängig, sondern in Stein gemeißelt ist. Schleswig-Holstein geht hier seit vielen Jahren als gutes Beispiel voran; Minderheiten sind hier per Landesverfassung geschützt. Das Engagement von Ministerpräsident Daniel Günther für die Umsetzung auch auf Bundesebene begrüße ich sehr und hoffe, dass er hier weiter eine starke Stimme erhebt – jetzt erst recht!“

Der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler ergänzt:

„Das letzte Lied ist hier noch nicht gesungen. Der Bundestag hat hier auch ein Wörtchen mitzureden. Klar ist: Die Initiative wird von einer Mehrheit im Bundesrat getragen und stößt auch im Bundestag auf Zuspruch. Darauf werden wir vom SSW natürlich weiter aufbauen und die Initiative weiter vorantreiben. Der Schutz und die Förderung unserer Minderheiten ist eine gesamtstaatliche Verantwortung. Diese Verantwortung endlich verfassungsrechtlich im gesamten Bundesgebiet abzusichern, ist ein konsequenter und überfälliger Schritt für eine wehrhafte und vielfältige Demokratie. Gerade in einer Zeit, in der Minderheiten wieder verstärkt Anfeindungen ausgesetzt sind.

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