Rede · 17.06.2010 Neugliederung der Verwaltung

Wir müssen die Kommunen wieder in die Lage versetzen, vor Ort all die Dinge zu verwalten und zu entscheiden, die das unmittelbare Leben der Menschen vor Ort betreffen. Regelmäßig scheitern daran die Kleingemeinden Schleswig-Holsteins und übertragen immer mehr Aufgaben an die Ämter – ich müsste richtigerweise in der Vergangenheitsform formulieren: übertrugen, denn das Landesverfassungsgericht hat dem - zu Recht- einen Riegel vorgeschoben und eine Reform verlangt. Dafür gibt uns das Verfassungsgericht Zeit bis zum 31. Dezember 2014. Das ist lang. Wir sollten aus Gründen der Glaubwürdigkeit versuchen, die Weichen so rechtzeitig zu stellen, dass die nächste Kommunalwahl bereits auf neuer Grundlage durchgeführt werden kann, also müsste dies bis 2011 erfolgen.
Ich kann mir jedenfalls keine SSW-Kommunalpolitikerin vorstellen, der es zusagt, einen Wahlkampf zu führen mit abgelaufenen Verfallsdatum. Schließlich werden die Ämter auf jeden Fall, wenn diese noch bestehen und gleichgültig für welche Option sich der Landtag auch immer entscheidet, ihre Funktion und ihren Zuschnitt verändern – und damit auch die Gemeinden. Das wissen die Bürger und darum sollten wir ihnen auch die Möglichkeit geben, entsprechend den neuen Strukturen ihre Stimme abzugeben.
Darum ist es richtig, eine gesetzliche Regelung so schnell wie möglich zu diesem Thema zu verabschieden. Ob dies tatsächlich bis 2012 noch ausreichend ist, um die gemeindliche Ebene auf eine sichere, demokratische Basis zu stellen und dann entsprechend die Kommunalwahlen durchzuführen, muss genau in diesen Beratungen erarbeitet werden.
Da diese Diskussion um eine solide Reform jedoch schon sehr lange in Gang ist, ist es auf jeden Fall angeraten, diesmal gründlich zu beraten und eine Weichenstellung für die Zukunft zu stellen, die auch nachhaltig ist.
Der SSW kritisierte bereits seit Jahren die veraltete und rechtlich fragwürdige Konstruktion der Ämter und fordert stattdessen zeitgemäße und vor allen Dingen handlungsfähige Kommunen. Wir sind der Ansicht, dass ab einer Bevölkerungsgröße von mindestens 8.000 Einwohnern in einer Gemeinde, die Kommunalverwaltung handlungsfähig gestaltet werden kann. Die Kommunalpolitiker/Innen haben dann die Verwaltungskraft, um das Leben vor Ort politisch gestalten zu können. So ein Richtwert ist nicht als ehern zu verstehen; vielmehr sollten wir gemeinsam und in Abstimmung mit den kommunalen Verbänden eine tragfähige Lösung für eine neue zweigliederige kommunale Struktur erarbeiten. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich ergänzen, dass wir bei diesen Beratungen nicht auf die Erfahrung einzelner Kommunalpolitiker verzichten sollten, die im täglichen Geschäft am besten registrieren, wo es Probleme gibt.
Es ist angesichts der Größe Schleswig- Holsteins völlig ausreichend, sich auf zwei kommunale Ebenen in Schleswig-Holstein zu beschränken. Es soll gerade nicht mehr eine Versammlung der Schwachen sein, sondern eine Gruppe Entscheidungsstarker. Genau das fordert der SSW, auch aus der Erfahrung skandinavischer Kommunalreformen heraus.

Die Bürgertäuschung und -frustration durch den ständigen Aufgabenabfluss auf eine politische Ebene, die nicht direkt gewählt wird, schafft man gerade auch innerhalb der EU stückweise ab, indem man das Parlament stärkt. Das ist die richtige Tendenz!
Wer heute Kommunalpolitiker kritisiert, bekommt häufig zur Antwort: das habe das Amt zu verantworten. Genau das zeigt den bisher nicht vorhandenen Spielraum und die Einschränkungen in der Entscheidungskompetenz der Kommunalpolitiker. Und das führte gerade bei neuen Kommunalpolitkern zu Frust. Viele stellten nach der Wahl zur eigenen Überraschung fest, dass sie für verschiedenste Bereiche überhaupt nicht zuständig sind. Das betrifft insbesondere das Haushaltsrecht der einzelnen amtsangehörigen Gemeinde: das ist inzwischen völlig ausgehöhlt.

Das zeigt: nur, wenn wir uns auf zwei, handlungsfähige kommunalen Ebenen verständigen, bekommen wir klare und erkennbare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten.
Deshalb sollten wir bei der Kommunalreform auf die Reset-Taste drücken und vorurteilsfrei und ohne Ballast aus den vorangegangenen, wirren Kreisgebietsreform- und Verwaltungsstrukturdiskussionen, versuchen, neu in den parlamentarischen Dialog und zur Willensbildung kommen. Den Auftrag des Gerichts sollten wir darum für eine breite Initiative nutzen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land warten auf ein solches Signal. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Landtag ein tragfähiges Modell für mehr kommunale Demokratie und mehr echte Teilhabe. Sie sind in diesem Punkt vielen verzagten Landespolitikern, die aus Furcht vor Schelte durch die Lokalfürsten lediglich begrenzte Änderungen anstreben, weit voraus.

Die Erstellung eines Aufgabenkataloges, wie es sich einige schon überlegt haben, wird scheitern. Und im Übrigen wäre ein solcher Katalog nur ein weiteres Zeugnis des Kleinmutes und des bürokratischen Denkens und keine Lösung. Wer könnte denn überhaupt sagen, welche Aufgaben auf keinen Fall übertragbar sind und bei den Gemeinden zu verbleiben haben, und welche unabhängig vom Wählervotum hin- und hergeschoben werden können. Gehört die Breitbandversorgung zur Daseinsvorsorge, oder ein regelmäßiger Busverkehr über den Schülerverkehr hinaus? Alleine diese Beispiele zeigen: die Landesregierung wird keinen gerichtsfesten Katalog formulieren können. Und sie wird ebenfalls scheitern, was die Konsequenzen des Katalogs betrifft. Niemand wird ernsthaft fordern, dass in Amt A nicht gewählt werden darf, weil dort eine Aufgabenübertragung innerhalb des Katalogs bleibt, aber in Amt B, weil dort nur kataloginterne Aufgaben übertragen wurden. So sieht Überbürokratisierung und Bürgerferne in den schlimmsten Alpträumen aus.

Davon abgesehen: das drängende Problem des anwachsenden Demokratiedefizites wird durch die Diskussion zum Aufgabenkatalog völlig verdrängt.

Darum sollten wir uns zu einer klaren Reform durchdringen.

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