Rede · 23.02.2017 Patientenwohl und Rettungspersonal sind uns sehr wichtig

Flemming Meyer zu TOP 6 - Rettungsdienstgesetz

„Kein einfaches Verfahren - aber am Ende steht ein gutes und wichtiges Gesetz“

Losgelöst vom ganzen wahlkampfbedingten Getöse dürfte eins klar sein: Unser Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Auch für unser Flächenland stellen sich viele drängende Fragen - vor allem wenn es um die Aspekte Versorgung und Qualität geht. Das zeigt sich längst nicht nur bei der geburtshilflichen Versorgung. Auch die Anforderungen an den Rettungsdienst haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter - aber sie haben eben auch mehr bzw. unterschiedliche Krankheiten. Daraus folgt naturgemäß ein veränderter Bedarf. Nicht zuletzt für den Rettungsdienstbereich. Allein die Entwicklung der bodengebundenen Rettungseinsätze macht das sehr deutlich: Diese Zahl ist seit 2001 um mehr als 50 Prozent gestiegen.

Wie angedeutet, wächst aber nicht nur die Zahl der Einsätze immer weiter. Auch die Ansprüche an die Besatzungen in Rettungs- und Krankentransportwagen und an die Notärzte haben sich verändert. Es gibt zum Beispiel deutlich mehr Intensivtransporte oder Fälle, in denen schwergewichtige Patienten transportiert werden. Vor diesem Hintergrund ist für den SSW völlig klar, dass auch die gesetzlichen Grundlagen an diese Entwicklungen angepasst werden müssen. 

Wer sich den vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstgesetzes anschaut, wird schnell feststellen, dass diese Materie sehr detailliert und gleichzeitig umfassend ist. Deshalb hat das zuständige Ministerium diese Novelle auch entsprechend langfristig vorbereitet. Gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten wurde schon vor Jahren an den zentralen Themen gearbeitet. Wichtige Punkte waren hier zum Beispiel die Gewährleistung von Hilfsfristen, verstärkte Kooperationen oder die verbesserte Ausbildung des Personals. Vieles findet sich im Gesetzentwurf wieder. Und aus Sicht des SSW ist hier eins besonders erwähnenswert: Der Erhalt der Versorgungsqualität - und damit das Patientenwohl - war und ist in diesem ganzen Verfahren absolut zentral.

Ein weiterer Aspekt, der uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist, sind die Arbeitsbedingungen des Rettungsdienstpersonals. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen hier trotz des wachsenden Bedarfs einen richtig guten Job. Und trotzdem arbeiten viele von ihnen natürlich an der Belastungsgrenze. Unser Ziel ist es, sie durch die neuen Bestimmungen für die Qualifizierung des Rettungsdienstpersonals nachhaltig zu entlasten. Denn wer den veränderten Anforderungen durch zeitgemäße Aus- und Weiterbildung gut gewachsen ist, macht seinen Job erfahrungsgemäß nicht nur besser, sondern auch lieber. Hiervon profitieren also Mitarbeiter und Patienten gleichermaßen. 

Natürlich spielt in Sachen Rettungsdienst die Patientensicherheit eine absolut übergeordnete Rolle. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Notfallrettung. Denn hier geht es bekanntlich um Menschen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden oder der Tod zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Im Gegensatz zum Krankentransport kommt es hier also nicht nur auf absolute Verlässlichkeit, sondern auch auf jede Sekunde an. In diesem Bereich waren bisher private Anbieter auch außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes tätig. Dies hat aber ganz offensichtlich nicht immer reibungslos funktioniert. Das Ministerium hat uns zumindest einige Belege für die Annahme geliefert, dass die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nicht immer sichergestellt war. 

Die Konsequenz hieraus halte ich persönlich für richtig: In Zukunft können Private unverändert Krankentransporte übernehmen und auch für die Notfallrettung können sie als Durchführer vom verantwortlichen Träger beauftragt werden. Damit liegen aber Verantwortung und Planung immer in einer Hand. Das ist in meinen Augen im Sinne der bestmöglichen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger und liegt damit genau auf der Linie des gesamten Entwurfs.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · 01.10.2026 Schwarz-Grün muss beim Antidiskriminierungsgesetz deutlich nachbessern

Zur heutigen mündlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Koalitionsentwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz erklärt die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · 01.10.2026 Christian Dirschauer: Schwarz-Grün zieht bei der Daseinsvorsorge die falsche Grenze

Der Finanzausschuss hat heute Änderungen am kommunalen Haushaltsrecht beschlossen. Dabei übernimmt die schwarz-grüne Koalition die vom SSW geforderte Aufnahme der Schwimmbäder, lehnt Bibliotheken, Frauenhäuser und Tierheime aber weiter ab. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen