Rede · 18.02.2004 Raumordnungsbericht

Der Raumordnungsbericht 2003 der Landesregierung vermittelt einen an den Fakten orientierten Überblick über die Einwohner- und Arbeitsplatzentwicklung sowie den Wohnungsbau und die Entwicklung der Flächennutzung im Land. Er stellt Informationen zu Verfügung und bildet eine Grundlage für die Planungsträger auf Landes- und Kommunalebene. Diese Fakten dienen somit einer zukunftsorientierten Landesplanung. Dies ist richtig und durchaus notwendig.

Wer sich den Raumordnungsbericht näher angesehen hat, erkennt, woran es in Schleswig-Holstein hapert. Um die Datenmengen des Raumordnungsberichts ausführlich zusammenzutragen, ist es notwendig, dass diese Fakten von allen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt und ausgewertet werden. Man stelle sich die Informationssammelflut bei über 1100 Gemeinden in Schleswig-Holstein vor. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern des Innenministeriums für diesen ausführlichen Datenbericht und -auswertung bedanken.

Die Frage, die sich hier jedoch stellt ist, ob eine derart detaillierte Schilderung, wie sie im Raumordnungsbericht dargestellt wird, wirklich notwendig ist. Hier sind wir der Auffassung, dass eine großflächigere Auswertung und Erhebung - mit regionalen Augen betrachtet - langfristig mehr nutzen würde. Die Kleinteiligkeit des Landes, die sich auch aus dem Raumordnungsbericht ergibt, führt dazu, dass man vielleicht auch den Blick für die ganzheitliche Betrachtung verliert.

Ein nicht unerheblicher Aspekt des Raumordnungsberichts ist daher der Abschnitt über die räumliche Entwicklung und interkommunale Zusammenarbeit. Bereits der letzte Raumordnungsbericht aus 1999 zeigte auf, dass mehr interkommunale Zusammenarbeit ein Mittel sein kann, um zu einer positiven Entwicklung von Kernstädten und Umlandgemeinden zu kommen und damit den Problemen aus einer ungleichen Entwicklung beider Teilräume zu begegnen. So geht aus dem Bericht weiter hervor, dass seit 1999 in Schleswig-Holstein eine Reihe von neuen Kooperationen sowohl in Stadträumen als auch in ländlichen Räumen entstanden sind. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Jedoch sind noch nicht alle im Lande bisher zu dieser Erkenntnis gelangt, nämlich das Kooperationen für sie nicht nur wünschenswert sondern langfristig auch notwendig sind. Dies ist bedauerlich.

Die Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein gestalten sich durchaus unterschiedlich, dies geht auch deutlich aus dem Bericht hervor. Die Formen gehen von Vereinbarungen über Gebietsentwicklungsplanungen bis hin zu Regionalen Entwicklungskonzepten. So sind es im ländlichen Raum insbesondere die LSE Projekte, die gemeindeübergreifende Kooperationen auf den Weg gebracht haben.

Gerade deshalb stellt sich vor dem Hintergrund der kleinteiligen kommunalen Verwaltungsstrukturen die Frage der Zusammenarbeit. So sind hier durchaus Entwicklungschancen vorhanden, die es auszuschöpfen gilt. Dass das Amt Eiderstedt und die Stadt Garding im Bericht explizit im Zusammenhang mit Verwaltungszusammenschlüssen genannt werden, freut mich natürlich.

Aber wie nun der Weg aussieht, um unsere Gemeinden für die Zukunft zu stärken, ist noch unklar. Aber es ist mit Sicherheit richtig, dass eine Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den heutigen Gemeinden der richtige Weg ist. Dies ist und wird ein langer Weg werden, dies ist jedem klar. Die Frage ist aber, wie viel Zeit wir uns hierfür noch leisten können, um auch in der Zukunft handlungsfähige Kommunen und Regionen zu erhalten.

Ich hoffe, dass auch dieser Raumordnungsbericht einen erneuten Anstoß leisten wird, um neue Kooperationen in Stadträumen und in den ländlichen Räumen auf den Weg zu bringen.

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