Rede · 10.09.2001 Situation von älteren Menschen mit Behinderungen

In den letzten Jahrzehnten ist viel unternommen worden, um Menschen mit Behinderungen ein Leben zu ermöglichen, das so „normal“ wie möglich ist. Menschen mit Behinderungen werden in Kindertagesstätten gefördert, in Schulen integriert und in das Arbeitsleben eingegliedert. Und im Alter werden sie dann zum Fall für die Pflege?

Wir wissen alle, was man mit Menschen macht, die erst im höheren Altern eine Behinderung bekommen. Diese Menschen, die zum Beispiel einen Schlaganfall erleiden oder eine Demenz entwickeln, sind bisher hauptsächlich als medizinisches und pflegerisches Problem gesehen worden. Erst langsam setzt sich die Kenntnis durch, dass eine ganzheitliche, aktivierende Pflege mehr beinhalten muss.
Bei den älteren Menschen mit Behinderungen ist die Entwicklung aber andersherum. Wenn die hier besprochenen Menschen mit Behinderung älter werden, dann befinden sie sich häufig schon in pädagogisch betreuten Umständen. Erst seit Einführung der Pflegeversicherung rücken bei ihnen medizinsch-pflegerische Aspekte weiter in den Vordergrund und drohen, den ganzheitlichen Betreuungsansatz einer integrierenden Behindertenhilfe in den Einrichtungen zu verdrängen. Damit ist diese Entwicklung auch gegenläufig zu den Leitbildern in der Politik für Menschen mit Behinderungen, und eben das macht die Brisanz dieses Themas aus.
Bisher hat es für die Politik keine besondere Rolle gespielt, was mit den Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Alter geschieht. Weder in Berichten zur Altenhilfe oder zur Behindertenpolitik haben sie eine besondere Rolle gespielt. Im Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und der Entwicklung der Rehabilitation von 1998 zum Beispiel wird neben den medizinisch-pflegerischen Aspekten weniger als eine Seite auf die „Gestaltung des Lebensabends von Menschen mit geistiger Behinderung“ verwendet. Nicht einmal in den Alterswissenschaften hat man sich besonders intensiv mit diesen Fragen auseinander gesetzt, weil es hier bis jetzt um eine kleine Gruppe von Menschen ging. Jetzt zeichnet sich aber ab, dass diese Gruppe größer wird, und dass man sich Gedanken über das Altern der Menschen mit Behinderungen machen muss. In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich begrüßen, dass die CDU-Fraktion mit ihrer großen Anfrage dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Menschen mit Behinderungen werden erfreulicher weise zunehmend älter, sie überleben ihre Eltern, kommen über das Rentenalter hinaus und müssen wie alle anderen früher oder später die Erwerbstätigkeit aufgeben. Wie alle anderen Senioren heute ist diesen Menschen aber nicht damit gedient, in Altenheimen vor sich hin zu sitzen bis sie Pflegefälle werden und schließlich das zeitliche segnen. Also muss die Politik für Menschen mit Behinderung jetzt herausfinden, wie der Altersruhestand von Menschen mit Behinderung aussehen soll.

Das erste ist natürlich, nach den Wünschen der Betroffenen zu fragen. Bisher gibt es hierzu wenig empirische Daten. Die bisher vorliegende Befragung scheint aber zwei wichtige Punkte aufzuzeigen: Diese Menschen wollen mehrheitlich möglichst einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, und die meisten wollen in ihren bisherigen Wohngruppen bleiben. Diese Anforderungen entsprechen auch unseren Vorstellung einer nach dem Normalitätsprinzip organisierten Hilfe für Menschen mit Behinderungen. Ebenso wie ihre Altersgenossen sollen die älteren Menschen mit Behinderungen heute einen aktiven Lebensabend genießen können - so weit wie es möglich ist, und sie sollen in ihrem Zuhause wohnen können - so weit es möglich ist. Das stellt die Behindertenhilfe vor ganz neue Herausforderungen.

Die betroffenen Menschen können häufig nicht ihre Freizeit selbständig gestalten. Sie brauchen Hilfen und Angebote, zum einen damit die Lebensqualität stimmt, zum anderen aber schlicht auch deshalb, weil sie einen strukturierten Tagesablauf brauchen. Die Antwort auf die Große Anfrage macht deutlich, dass man sich hier auf dem Weg befindet. Es wird aber auch deutlich, dass die Wohneinrichtungen nicht durchgängig dafür eingerichtet sind, eine erfüllte Gestaltung zu ermöglichen. Diese Angebote werden also in den nächsten Jahren noch wesentlich verbessert werden müssen. Hier liegt nicht zuletzt eine große Herausforderung für die Kostenträger, denn das Personal in den Wohngruppen ist natürlich danach bemessen, dass die Menschen tagsüber in den Werkstätten tätig sind. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind gefordert, die Grundlage für die Ausweitung und Verbesserung dieser Angebote zu schaffen.

Aber auch andere sind in der Pflicht. Wir halten es nicht für ausreichend, wenn die Landesregierung in ihrer Antwort feststellt, dass sie es den Einrichtungen überlässt, Konzeptionen zu entwickeln. Der Verweis auf die bisher geringe Zahl der Betroffenen verfängt hier nicht, weil die Entwicklung ja deutlich absehbar ist. In diesem Sinne sollte auch das Sozialministerium sich jetzt an das Thema heranmachen. Schleswig-Holstein hat früher einmal eine herausragende Rolle gespielt, als es um die Erkundung der Bedürfnisse und Wünsche und der Fortentwicklung der Hilfen für ältere Menschen ging. Es stünde unserem Land gut zu Gesicht, wenn die Regierung auch in Fragen der Hilfen für ältere Menschen mit Behinderung nicht abwartet. Damit können wir auch am ehesten den berechtigten Ansprüchen der Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Werkstätten gerecht werden.

Der zweite große Komplex im Lebensabend ist der mit dem Alter zunehmende Bedarf am pflegerischen Dienstleistungen. Wie alle anderen Menschen kommen die älter werdenden Menschen mit Behinderung irgendwann in die Situation, dass sie körperlich oder geistig abbauen und zunehmend pflegebedürftig werden. Wie allen anderen Pflegebedürftigen besteht dann bei ihnen natürlich auch der Wunsch, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden statt in eine Pflegeeinrichtung umzusiedeln. Dieses Recht gestehen prinzipiell alle Beteiligten den Menschen mit Behinderung zu. Allerdings gibt es erhebliche Probleme, weil die praktische Umsetzung – vor allem die Finanzierung – alles andere als gesichert ist.

Da ambulante Pflegedienste nicht in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig werden dürfen, muss die Einrichtung selbst ein solches pflegerisches Angebot vorhalten. Anderenfalls müssen die älteren Menschen woanders stationär gepflegt werden, was ja weniger wünschenswert ist.

Eine optimale Versorgung der Pflegebedürftigen kann nur erfolgen, in dem man Mischeinrichtungen einrichtet, die sich sowohl aus der Eingliederungshilfe als auch aus der Pflegeversicherung finanzieren. Innerhalb der Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen eigenständige, in sich geschlossene Teilbereiche eingerichtet werden, die mit der Pflegeversicherung abrechnen. Voraussetzung für eine solche Regelung ist aber, dass das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung endlich vernünftig geregelt wird. Selbstverständlich sollen pflegebedürftige Menschen mit Behinderung Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen, genauso wie ihre Altersgenossen außerhalb der Einrichtungen. Dieses darf aber andererseits nicht dazu führen, dass diese Menschen keine Hilfen der Eingliederungshilfe mehr erhalten können. Deshalb muss die Möglichkeit eröffnet werden, die beiden Formen der Finanzierung miteinander zu kombinieren. Bei allem Respekt vor dem Bedürfnis des Landes und der örtlichen Träger, die Sozialhilfeausgaben möglichst niedrig zu halten, darf es keinen Rückfall in eine rein medizinisch-pflegerische Versorgung von Menschen mit Behinderungen geben.

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