Rede · 17.09.2026 Steuerschlupflöcher schließen - Kleine und mittlere Erbschaften schützen!

„Wir wollen keine Erbschaftsteuer, die Familienbetriebe zur Aufgabe zwingt – aber genauso wenig eine Erbschaftsteuer, bei der Milliardenerben nahezu steuerfrei davonkommen. Der SSW steht für eine faire Balance aus familiärer Vorsorge, Unternehmensschutz und einem angemessenen Beitrag sehr großer Vermögen zum Gemeinwesen.“

Christian Dirschauer zu TOP 13 - Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln (Drs. 20/4608)

Fast monatlich grüßt die Erbschaftsteuer-Debatte.
Aber im Ernst: Dass wir dieses Thema immer wieder auf der Tagesordnung haben, ist womöglich ja ein Zeichen dafür, dass wir bei der Erbschaftsteuer tatsächlich ein nach wie vor ungelöstes Problem haben.
Ich möchte für den SSW daher folgende Frage in den Mittelpunkt stellen: Wie wollen wir auf faire Weise mit Vermögen umgehen, das nicht erarbeitet, sondern übertragen wird?

Dabei reden wir ausdrücklich nicht über das Eigenheim einer Familie oder über ein kleines Sparguthaben. Wir reden auch nicht darüber, ob Eltern ihren Kindern etwas hinterlassen dürfen. Natürlich dürfen und sollen sie das.
Viele Menschen arbeiten, sparen und bauen über Jahrzehnte Vermögen auf, gerade damit die nächste Generation einen besseren Start hat. Das ist etwas Positives. Arbeit, Vorsorge, Sparen und Unternehmertum müssen sich lohnen.

Aber es gibt eben einen Unterschied zwischen dem Elternhaus einer Familie, einem kleinen oder mittleren Familienbetrieb – und einem Vermögen von mehreren hundert Millionen oder gar Milliarden Euro.
Wenn sehr große Vermögen übertragen werden, dann muss die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Wer mehrere hundert Millionen Euro erbt, hat dadurch keine eigene wirtschaftliche Leistung erbracht.

Einen Befund aus dem norddeutschen Positionspapier sollten wir uns dabei merken: 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Erbschaftsteuern von 3,6 Milliarden Euro auf rund 200 Millionen Euro reduziert. Das entspricht einem Erlass von ungefähr 95 Prozent!
Da muss man doch fragen dürfen: Ist das noch eine zielgenaue Verschonung, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern? Oder ist das bereits eine Überprivilegierung sehr großer Vermögen?

Als SSW wollen wir keine Erbschaftsteuer, die Familienbetriebe zur Aufgabe zwingt. 
Aber wir wollen genauso wenig eine Erbschaftsteuer, bei der Milliardenerben mithilfe von Gestaltungsmöglichkeiten nahezu steuerfrei davonkommen.

Denn zwei Dinge können gleichzeitig richtig sein: Einen großen Betrieb fortzuführen, Arbeitsplätze zu sichern und Verantwortung zu übernehmen, ist eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Leistung. Das bloße Erben eines großen Privatvermögens ist es nicht.
Deshalb sollte die steuerliche Begünstigung auch nicht einfach daran hängen, dass etwas „Betriebsvermögen“ heißt. Entscheidend muss sein, ob tatsächlich ein Unternehmen fortgeführt und Beschäftigung gesichert wird.

Und hier finde ich einen Punkt des Antrags besonders richtig. Wenn Verschonungen bei sehr großen Vermögen reduziert werden, dann müssen gleichzeitig die Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden.
Denn ein Unternehmen im Wert von 100 Millionen Euro bedeutet ja nicht, dass der Erbe 100 Millionen Euro auf dem Konto zur flexiblen Verfügung hat. Die Steuerpflicht anzuerkennen und gleichzeitig die Zahlung so zu strecken, dass ein gesunder Betrieb nicht verkauft oder zerschlagen werden muss – das ist aus unserer Sicht der vernünftigere Weg.

Auch bei Familienstiftungen müssen wir genauer hinschauen. Stiftungen an sich sind nicht das Problem. Viele Stiftungen leisten absolut wertvolle Arbeit. Das Problem sind Konstruktionen, die sehr große Vermögen steuerlich praktisch verschwinden lassen. Hier muss gelten: Sinnvolle Stiftungsarbeit schützen – aber Steuerschlupflöcher schließen!

Bei Freibeträgen und Tarifen sollten wir dagegen nichts überstürzen. Kleine und mittlere Erbschaften wollen wir schützen. Die konkreten Verteilungswirkungen neuer Modelle müssen daher sorgfältig geprüft werden.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 12. und 13. Oktober ja mit entsprechenden Verhandlungen zum Thema Erbschaftsteuer beschäftigen. Diese sollten wir nicht vorwegnehmen. Gleichzeitig sollten wir natürlich vorbereitet sein, wenn Karlsruhe Reformbedarf feststellt.

Als SSW wollen wir keine Neiddebatte über Erben.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der Eltern ihren Kindern etwas hinterlassen können. Aber wir wollen ebenso eine Gesellschaft, in der nicht allein das Elternhaus darüber entscheidet, welche Chancen ein Kind im Leben hat.
Daher brauchen wir beides: Respekt vor Leistung und familiärer Vorsorge – und einen fairen Beitrag sehr großer Vermögen zu unserem Gemeinwesen, mit dem wir auch Aufstiegschancen für diejenigen schaffen, die weniger mitbekommen haben.

 

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