Pressemitteilung · 05.06.2025 Unsere Frauenhäuser brauchen eine zentrale Notaufnahme!
Wohin, wenn das Frauenhaus voll ist? Um Frauen in Not und ihren Kindern dennoch einen Schutzraum bieten zu können, fordert Jette Waldinger-Thiering die Einrichtung einer 24/7 Notaufnahme für Frauenhäuser nach dem Vorbild Hamburgs (Drucksache 20/3292).
Häusliche Gewalt, Bedrohung, traumatisierte Mütter und Kinder – wer sich an ein Frauenhaus wendet, hat körperlich und psychisch Schlimmes erfahren. Umso dramatischer, wenn es dann heißt: „Keine Kapazitäten“. „Leider ist das in Schleswig-Holstein aber die bittere Realität. Die Frauenhäuser sind überbelegt, Schutzsuchende müssen abgelehnt werden und sind großer Gefahr ausgesetzt“, beklagt Jette Waldinger-Thiering, frauenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion. Deshalb fordert sie in einem Antrag die Landesregierung dazu auf, eine 24/7-Notaufnahme für Frauenhäuser zu schaffen. Diese solle als Koordinierungs- und Servicestelle erster Anlaufpunkt für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen und deren Kinder sein. Im nächsten Schritt erfolge dann die Vermittlung in ein Frauenhaus oder eine andere passende Einrichtung.
„In Hamburg läuft dieses Modell mit Erfolg und wir sollten uns dies unbedingt von unseren Nachbarn abschauen. Denn in Schleswig-Holstein fehlt eine vergleichbare Stelle“, so Waldinger-Thiering. „Vor-Ort-Besuche haben uns deutlich gemacht: Unsere Frauenhäuser brauchen eine Notaufnahme!“. Diese könne bestehende Schutzlücken für die Schutzsuchenden schließen. Ein großer Vorteil so einer Einrichtung sei auch der erleichterte Zugang für die Frauen. Sie müssten sich nicht wie bisher an eine konkrete Einrichtung wenden, wobei Schutz und Anonymität nicht immer gewahrt werden können.
„Eine 24/7-Notaufnahme kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in Schleswig-Holstein grundsätzlich mehr Frauenhausplätze brauchen. Aber sie wäre ein wichtiger zentraler Eingang in das Schutzsystem“, erklärt die SSW-Politikerin abschließend.
Zum Antrag: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/03200/drucksache-20-03292.pdf