Pressemitteilung · 04.06.2026 Verfassungsschutzbericht: Wo endet Analyse und wo beginnt politische Agenda?

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025 erklärt die innenpolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Sybilla Nitsch:

„Die neuen Bedrohungen durch Spionage, Sabotage und ausländische Einflussnahme müssen ernst genommen werden. Schleswig-Holstein ist mit seinen Häfen, Bundeswehrstandorten und seiner kritischen Infrastruktur besonders verwundbar.
Auffällig ist allerdings, worüber heute gesprochen wurde - und worüber nicht.

Der Verfassungsschutzbericht beginnt zwar mit Drohnen, hybriden Bedrohungen und russischen Einflussoperationen. Die größte extremistische Szene im Land heißt allerdings weiterhin Rechtsextremismus. Das rechtsextremistische Personenpotenzial steigt erneut an, die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten bleibt unverändert hoch. Die Landesregierung sollte aufpassen, dass die größte bekannte Gefahr für unsere Demokratie nicht hinter der neuesten Schlagzeile verschwindet.

Noch bemerkenswerter ist allerdings, wie eng die Landesregierung die präsentierten Bedrohungslagen mit ihren geplanten Verschärfungen im Verfassungsschutz- und Polizeirecht verknüpft. Der Verfassungsschutzbericht beschreibt Gefahren. Die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion selbst behandeln ihn dagegen bereits als Begründungskatalog für neue Befugnisse.

Dabei bleiben zentrale Fragen offen: Welche zusätzlichen Befugnisse fehlen den Sicherheitsbehörden heute konkret? Welcher der beschriebenen Fälle hätte mit den geplanten Gesetzesänderungen verhindert oder aufgeklärt werden können?
Die schwarz-grüne Koalition sollte den Verfassungsschutzbericht nicht mit einem Blankoscheck für neue Überwachungsbefugnisse verwechseln. In der Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz wurden erhebliche Bedenken gegen die geplante Herabsetzung der Eingriffsschwellen geäußert. 
Die beschriebenen Bedrohungen müssen ernst genommen werden. Ob sie die geplanten Eingriffe tatsächlich rechtfertigen und mit den Anforderungen eines freiheitlichen Rechtsstaats vereinbar sind, ist damit noch lange nicht beantwortet.
Wir werden sehr genau darauf achten, dass aus einer Bedrohungsanalyse nicht automatisch eine Ausweitung staatlicher Befugnisse folgt.

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