Pressemitteilung · 16.03.2026 Verfassungsschutz darf nicht zur Gefahr für unsere Grundrechte werden
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des neuen Verfassungsschutzgesetzes erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:
Beim neuen Verfassungsschutzgesetz muss dringend nachgebessert werden, wie die heutige Anhörung sehr deutlich gemacht hat. Im Zentrum steht dabei die Frage: Wann ist die Schwelle für eine Überwachung und einen Eingriff durch den Verfassungsschutz überschritten? Hier muss mit viel Fingerspitzengefühl agiert werden. Denn die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes ist eine Gratwanderung: Auf der einen Seite geht es darum, Verfassungsfeinden so früh wie möglich das Handwerk zu legen – und das ist heute wieder wichtiger denn je. Auf der anderen Seite dürfen dadurch nicht wichtige persönliche und demokratische Rechte beschnitten oder unterdrückt werden. Doch gerade diese Gefahr sehen wir in diesem Gesetzesentwurf.
Wir sollten uns hüten, den Schutz der Grundrechte, vor allem der Meinungsäußerung im politischen Kontext, auf dem Altar des Verfassungsschutzes zu opfern. Die Auslegung der Verfassungsfeindlichkeit hat viel Interpretationsspielraum, genauso die Festlegung von auswärtigen Belangen der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten im Paragraf 84 sehen wir sehr kritisch, gerade bei Förderungen aus Landesmitteln oder bei Einstellung in den öffentlichen Dienst.
Ein besonderer Punkt sind in diesem Kontext auch die nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein für uns. In der Vergangenheit waren diese bis in die 1960er-Jahre in der dänisch-deutschen Grenzregion wiederholt Gegenstand von Überwachungsmaßnahmen deutscher Behörden. Das darf nie wieder passieren! Hier erwarten wir eine besondere Sensibilität der Landesregierung. Minderheiten dürfen nicht unter Generalverdacht gelangen. Der Gesetzentwurf sollte aus unserer Sicht dahingehend noch weiter konkretisiert werden – dafür werden wir uns als SSW stark machen.