Rede · 08.10.2014 Verwerfliches Verhalten des Ministerpräsidenten, lässt sich in dieser Sache nicht erkennen

Ich mag nicht darüber spekulieren, was es für Rücktrittsgründe von wem auch immer gegeben haben mag. Einen Rücktritt zu erklären ist eine sehr persönliche Sache. Und es ist zu respektieren, wenn eine Person Gründe hierfür nennt. In der schriftlichen Rücktrittserklärung an den Ministerpräsidenten erklärte Frau Wende, die gegen sie laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlung – ich zitiere - "belastet mich und mein Umfeld doch in einem Maße, das ich so nicht erwartet habe. In Anbetracht meiner Verantwortung für die mir übertragenen Aufgaben, für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Regierung und die Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein reiche ich hiermit meinen sofortigen Rücktritt ein." Das ist die Begründung der ehemaligen Ministerin und das ist auch die Begründung, die sich in der entsprechenden Pressemitteilung der Staatskanzlei findet. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

 


 

Natürlich kann man weiter versuchen, mit Bezug auf den Ministerpräsidenten hier etwas zu skandalisieren. Das bringt uns nur nicht weiter, weil die Erklärung der ehemaligen Ministerin so ist wie sie ist. Und wir können nichts in ihre Erklärung hinein deuten. Auch wenn es manch einen dabei juckt. Trotzdem kann nur die jeweilige Person selber Auskunft darüber geben, was sie oder ihn zu einer bestimmten Handlung bewegt hat. Und Frau Wende hat genau das getan.

 

Verwerfliches beim Ministerpräsidenten kann ich hier nicht erkennen. 

 


 

Was man erkennen kann ist, dass es eine grundsätzliche Faktenlage gibt, die sich bisher nicht geändert hat. Und dass es einige Vermutungen gibt, die von der Staatsanwaltschaft unabhängig untersucht werden. Und hierzu zählt dann auch das nicht unterzeichnete Schreiben, dass gefunden wurde. Wer es verfasst hat und in welchem Zusammenhang es zu sehen ist, wird die Staatsanwaltschaft herausfinden müssen. Auch hier gilt erst einmal das, was der Ministerpräsident auch schon immer wieder gesagt hat, nämlich dass die Unschuldsvermutung gilt.

 

Überhaupt wäre eine Vorverurteilung ja auch ein Vorgriff in die staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit in dieser Sache. So wie kein Druck und kein Einfluss aus der Regierung heraus auf die Staatsanwaltschaft in dieser Sache ausgeübt wird, so darf es auch keinen Druck oder Einfluss aus der Opposition heraus geben. Deshalb sollte man jetzt die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lassen und dann wird man sehen, ob sich Vorwürfe erhärten oder nicht. Und dann kann man natürlich auch Rückschlüsse ziehen und das Verhalten von Frau Wende beurteilen.

 


 

Was bleibt ist, dass die CDU hier einen Missbilligungsantrag stellt, der mit nichts als Vermutungen unterfüttert ist. Das Einzige was stimmt ist, dass es am 12. September ein Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten und Frau Wende gegeben hat und sie anschließend ihren Rücktritt erklärt hat. Die Begründung hierfür hat sie selbst gegeben und die Staatskanzlei hat diese Begründung dann veröffentlicht. Zu skandalisieren ist da eigentlich nichts. Und wenn man ehrlich ist, dann wirkt es auch ein wenig speziell, wenn die CDU in jeder Landtagssitzung einen Missbilligungsantrag stellt. Mit der Menge der Missbilligungsanträge wird nämlich nicht die Oppositionsarbeit besser. Oppositionsarbeit ist immer nur dann gut, wenn sie Alternativen aufzeigt. Diese Alternativen fehlen hier im Land völlig.

 


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