Pressemitteilung · 16.03.2011 Wahlrecht: Wahlkreise sind keine Lehen auf Lebenszeit

Zum gestrigen Kompromiss von CDU, SPD und FDP zur Änderung des Landeswahlgesetzes und zur Äußerung des CDU-Fraktionsvorsitzenden, die CDU „verzichte“ auf fünf Wahlkreise, erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk:

„Dass die CDU zuletzt noch bereit war, den vollen Ausgleich der Überhangmandate aufzugeben, und so das Verfassungsgerichtsurteil zu ignorieren, zeigt, dass es ihr allein um die eigenen Interessen gegangen ist.

Die Wahlkreise gehören den Wählerinnen und Wählern und nicht den Parteien. Christian von Boetticher betrachtet die Wahlkreise aber offensichtlich als Lehen, die der CDU auf Lebenszeit zustehen. Anders kann man es nicht verstehen, dass er die großen Opfer der Union bei der Wahlrechtsreform betont. Gerade dieses Besitzstanddenken der großen Parteien hat dazu geführt, dass das Urteil des Landesverfassungsgerichts in noch ein verkorkstes Wahlgesetz mündet.

Die Kritik von Boettichers an den kleineren Parteien ist vollkommen abwegig. Dieser Prozess ist für alle schmerzhaft, aber das darf den Landtag nicht davon abhalten, ein sauberes Wahlgesetz zu beschließen, das den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts wirklich gerecht wird, ohne die Regelgröße von 69 Abgeordneten aufzugeben. Wenn die Zahl der Direktmandate auf 27 gesenkt würde, um den Landtag klein zu halten, wie der SSW und die Grünen es beantragt haben, dann kostete dies bei allen Parteien Mandate. Ein Mandat weniger bei einer kleinen Partei wäre ungleich schmerzhafter, als der Verlust eines Abgeordneten in einer großen Fraktion. Trotzdem sind die kleinen Parteien bereit, diesen Weg zu gehen. Deshalb sind die Vorwürfe von Boettichers absolut unberechtigt.“


Der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende hatte gestern dem „Schleswig-Holstein Magazin“ des NDR erklärt: „Wir verzichten auf fünf Wahlkreise, die wir beim letzten Mal direkt gewonnen haben.“





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