Rede · 14.11.2003 Weihnachtsgeld für Minister

PRESSEINFORMATION
Ich habe schon bei der Debatte über die Kürzungen der Sonderzahlungen von Beamtinnen und Beamten zum FDP-Vorstoß bei dem Weihnachtsgeld der Minister gesagt: Der SSW wird immer strenge und klare Maßstäbe an die Bezahlung von Ministern und Abgeordneten legen. Wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Landesbeschäftigten Opfer abverlangen, müssen auch die Politikerinnen und Politiker ihren Beitrag dazu leisten.

Aber das, was der Kollege Kubicki in der Frage des Weihnachtsgeldes für Landesminister in den letzten Tage mit freundlicher Unterstützung der Medien aufführt, ist Populismus pur. Das Ergebnis steht jetzt schon fest: noch mehr Politikerverdrossenheit. Denn erst lesen die Menschen dank der FDP in der Zeitung, dass die Landesminister nicht auf ihr Weihnachtsgeld verzichten wollen. Die Tatsache, dass auch die Landesminister genau wie die Landesbeschäftigten nur knapp über 60% ihres Weihnachtsgeldes bekommen, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Und jetzt hören die Bürgerinnen und Bürger dank der FDP, dass die Minister des Landes seit Jahren zu Unrecht ihr Weihnachtsgeld erhalten haben. Ob das stimmt oder nicht ist ja auch egal. Lieber Kollege Kubicki, ich finde langsam sollten Sie mal in sich gehen und überlegen, ob das jetzt der politische Stil bis zur Landtagswahl sein soll.

Denn, was sind die Tatsachen in dieser Sache? Nach unseren Informationen bekommen die Landesminister genau wie die Beamten des Landes seit Anfang der 60ér Jahre Weihnachtsgeld. Übrigens durch einen Beschluss der damaligen CDU und FDP-Landesregierung.

Es mag sein, dass die rechtliche Grundlage bis 1997 nicht sehr klar war. Ich kann das nicht abschließend beurteilen. Ich bin kein Juristin. Aber wenn dem so wäre, denn war die rechtliche Grundlage über 30 Jahre problematisch. Denn laut Wissenschaftlicher Dienst ist das Landesministergesetz zwar 1990 überarbeitet worden, aber hinsichtlich der rechtlichen Grundlage für das Weihnachtsgeld gab es keine Änderungen. Und keine Partei hat ja diese Praxis jemals in Frage gestellt. Auch nicht die FDP.

Dann gab es 1997 eine Präzisierung des Landesministergesetzes, wo die Sonderzahlungen für Minister ausdrücklich erwähnt werden. Es ist richtig, dass dieses Gesetz gleichzeitig mit dem Haushaltsbegleitgesetz beschlossen wurde. Aber auch hier gab es keine Diskussion und keine Kritik an der Vorgehensweise - auch nicht seitens der FDP. Aus dieser Sache jetzt 6 Jahre später so ein Drama zu inszenieren ist schon ein starkes Stück.

Allerdings bleibt sicherlich ein Problem bestehen, das wir bei der weiteren Behandlung des Ministergesetzes ernsthaft diskutieren sollten. Nämlich die Frage, inwieweit sich die Ministerbesoldung an die Beamtenbesoldung oder an die Abgeordnetenregelungen orientieren sollten. Es wäre für alle Beteiligten besser, wenn wir hier endlich einen klaren Schnitt und eine klare rechtliche Grundlage schaffen würden.

Aber darum geht es heute gar nicht. Heute lautet die Devise nur: Wer mit viel Dreck schmeißt, kann immer hoffen, dass etwas hängen bleibt!

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