Rede · 07.10.2026 Wenn das Geld fehlt, hilft auch kein flexibleres Haushaltsrecht
„Mehr Flexibilität im kommunalen Haushaltsrecht ist richtig – aber bei der Daseinsvorsorge zieht Schwarz-Grün die falsche Grenze. Dass Schwimmstätten nun berücksichtigt werden, begrüßen wir als SSW, doch für uns gehören auch Bibliotheken, Tierheime und Frauenhäuser zur kommunalen Daseinsvorsorge. Wir bedauern, dass der final vorliegende Gesetzentwurf dies nicht so vorsieht.“
Christian Dirschauer zu TOP 2 - Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts (Drs. 20/4517; 20/4555; 20/4808)
Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts. Und ich will gleich zu Beginn sagen: Mehr Flexibilität für unsere Kommunen ist richtig.
Wenn eine Kommune finanziell unter Druck steht, darf das nicht automatisch bedeuten, dass notwendige Investitionen aufgeschoben werden, bis Straßen, Gebäude oder Einrichtungen auf Verschleiß gefahren sind.
Genau deshalb haben wir als SSW den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt – aber zugleich auch deutlich gemacht: Er löst das eigentliche Problem der Kommunen nicht. Denn etwas größere Genehmigungsspielräume sind ja keine zusätzlichen Einnahmen. Wenn das Geld fehlt, dann hilft auch ein flexibleres Haushaltsrecht nur begrenzt. Die Kommunen brauchen beides: mehr Handlungsspielräume und eine auskömmliche Finanzausstattung.
Die Anhörungen haben diese Einschätzung bestätigt. So haben die kommunalen Landesverbände die geplanten Erleichterungen zwar begrüßt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass die Neuregelung nicht ausreichen wird, um die kommunale Haushaltslage nachhaltig zu drehen. Und sie haben davor gewarnt, durch einen abschließenden Katalog ausgerechnet wichtige Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung auszuschließen. Bei der mündlichen Anhörung war dann allerdings kein Vertreter zugegen, was bei einem Gesetzentwurf dieser Größenordnung ausgesprochen bedauerlich war. Dennoch lag uns ja die schriftliche Stellungnahme vor.
Und auch die übrigen Stellungnahmen und die mündliche Anhörung haben sehr deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um technische Erleichterungen im Haushaltsrecht geht. Es geht um die Frage, welche Investitionen wir als unverzichtbar – als sogenannte „Grundinfrastruktur“ – für unsere Kommunen ansehen.
Genau hier liegt für uns der entscheidende Punkt.
Als SSW hatten wir daher einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Ziel, Schwimmstätten, Tierheime, Bibliotheken sowie Frauenhäuser ebenfalls als kommunale Grundinfrastruktur anzuerkennen.
Bei den Schwimmstätten hat die Koalition dann tatsächlich nachgebessert. Das begrüßen wir ausdrücklich. Denn Schwimmstätten sind nicht irgendeine freiwillige Infrastruktur. Sie sind wichtig für die Schwimmausbildung, Gesundheitsvorsorge und Rettungssicherheit. Der SSW hat hier also offensichtlich einen richtigen Impuls gesetzt.
Aber warum endet die Grundinfrastruktur dann bei den Schwimmbädern?
Warum sind Bibliotheken keine Daseinsvorsorge? Sie sind Bildungsorte, Begegnungsorte und wichtige öffentliche Anker.
Warum sind Tierheime keine Daseinsvorsorge? Sie übernehmen Aufgaben, für die die Kommunen Verantwortung tragen, und entlasten damit letztlich auch die öffentliche Hand.
Und besonders schwer nachvollziehbar ist für uns die Ablehnung bei den Frauenhäusern.
Dort geht es um Schutz vor Gewalt. Um Frauen und Kinder, die einen sicheren Ort brauchen.
Sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft der Autonomen Frauenhäuser als auch der LandesFrauenRat haben unseren Änderungsantrag ausdrücklich unterstützt und die Aufnahme in die Grundinfrastruktur als folgerichtig und notwendig bezeichnet.
Dies zeigt doch: Es geht uns nicht um eine unendlich lange Wunschliste. Es geht um die Frage, was für uns kommunale Daseinsvorsorge ausmacht – und was uns diese wert ist.
Ein starrer Katalog kann der kommunalen Realität dabei nie vollständig gerecht werden; auch das hat die Anhörung deutlich gemacht. Und auch aus wissenschaftlicher Sicht wurde davor gewarnt, Einrichtungen außerhalb des Katalogs strukturell zu benachteiligen. Diese Thematik und Definitionsfrage von „Grundinfrastruktur“ wird uns also auch weiterhin beschäftigen.
Als SSW bleiben wir bei unserer Position.
Wir begrüßen die Aufnahme der Schwimmstätten. Wir begrüßen mehr Flexibilität für kommunale Investitionen. Aber wir finden: Bei der Daseinsvorsorge zieht Schwarz-Grün weiterhin die falsche Grenze. Daher hat sich der SSW im Finanzausschuss bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten und das werden wir auch heute machen.
Dieses Gesetz ist durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es wäre ein besseres Gesetz geworden, wenn die Landesregierung den Mut gehabt hätte, kommunale Daseinsvorsorge wirklich umfassend zu denken.