Rede · 25.08.2021 Parlamentarische Transparenz Wir brauchen scharfe Regelungen in Schleswig-holstein UND im Bund

„Es muss ganz klar sein, dass das Abgeordnetenmandat frei ist, aber eben auch frei von finanziellen Einflüssen von außen.“

Lars Harms zu TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz (Drs. 19/322)

Heute werden von den demokratischen Fraktionen im Landtag Regelungen vorgelegt, die auf der einen Seite die Transparenz von sogenannten Nebentätigkeiten erhöhen und auf der anderen Seite auch die Entgegennahme von Geld in bestimmten Fällen untersagen. Die Regelungen in ihrer Gesamtheit sind schärfer gefasst als die entsprechenden Regelungen des Bundestages. Wir als SSW meinen, dass dies auch der richtige Weg ist. Es muss ganz klar sein, dass das Abgeordnetenmandat frei ist, aber eben auch frei von finanziellen Einflüssen von außen.
Dabei muss aber auch festgestellt werden, dass wir hier keinen konkreten Anlass zur Verschärfung haben. Im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind bisher keine Verfehlungen bekannt geworden. Dass wir aber Verfehlungen von anderenorts zum Anlass nehmen, auch unsere eigenen Regelungen zu überarbeiten, erachtet der SSW als selbstverständlich. Trotzdem möchte ich aber darauf hinweisen, dass nicht jede sogenannte Nebentätigkeit zu kritisieren ist. Wenn Abgeordnete ihrer selbständigen Tätigkeit weiter nachgehen, dann tun sie es, um ihre eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit zu bewahren, ihre persönliche Zukunft abzusichern und manches Mal sind ja auch die Arbeitsplätze von anderen Menschen davon abhängig. Eine unternehmerische Tätigkeit kann also durchaus wichtig, notwendig und in Ordnung sein. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn angestellte Personen für einen gewissen Teil weiter in ihrem Beruf bleiben. Ein Landtagsmandat ist nicht auf Dauer ausgelegt, sondern man kann auch ganz schnell wieder sein Mandat verlieren. Dann ist es wichtig, dass man sein bisheriges Standbein noch hat.
Es geht also vielmehr darum, dass es einerseits keine unberechtigte politische Einflussnahme geben darf und dass es andererseits für jeden Bürger transparent sein muss, in welchen Beziehungen Abgeordnete zu Institutionen, Organisationen, Vereinen oder Einzelpersonen stehen. Deswegen geht es also auch nicht nur um Geldflüsse, sondern auch ganz allgemein darum, wo ein Abgeordneter herkommt, in welchen Vereinen er tätig ist und wem man sonst noch eine Verpflichtung gegenüber empfinden könnte. Das alles muss transparent sein, damit die Bürger ihren Abgeordneten besser einschätzen können. Und genau das erfüllt der heute vorgelegte Vorschlag.
Aber wir regeln eben auch nur das, was wir hier vor Ort regeln können. Das heißt, wir regeln das, wofür wir eine eigene Regelungskompetenz haben. Die großen Fälle von Bestechung oder Vorteilsnahme sind mit unserem Vorschlag noch nicht geregelt. Hier muss das Strafgesetzbuch auf Bundesebene angepasst werden. Auch dazu haben wir als SSW einen Vorschlag eingebracht, wie wir mit einer Bundesratsinitiative hier tätig werden können. Der § 108e StGB muss geändert werden. Er muss so gefasst werden, dass jede Art der Vorteilsnahme oder Bestechung auch geahndet werden kann. Das ist heute noch nicht der Fall und die meisten Fälle – auch die der jüngsten Vergangenheit – fallen hier durch das Raster. Für Beamte und öffentlich Bedienstete haben wir schon gute Regelungen. Wir müssten diese also nur kopieren. Und warum sollte in Sachen Bestechlichkeit für einen Abgeordneten etwas anderes gelten als für einen Beamten. Das ist nicht nachzuvollziehen. Ich hoffe, dass wir hier auch schnell gemeinsam etwas auf die Beine stellen. Unser Antrag, der ja jetzt im Ausschuss ist und zu dem jetzt eine Anhörung durchgeführt wird, ist auf jeden Fall eine gute Grundlage dafür.
Es ist richtig, dass wir uns selbst scharfe Regelungen geben. Es ist aber ebenfalls richtig, dass die Bundesgesetzgebung hier auch angepasst wird. Das eine läuft ohne das andere ins Leere.

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