Rede · 20.05.2015 Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Mehrgenerationenhäuser weiter unterstützen

Flemming Meyer zu TOP 37 + 40 Zukunft der Mehrgenerationenhäuser

In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben sich die Voraussetzungen in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert und sind in weiten Teilen komplexer geworden. Die Herausforderungen des Berufs- und des Alltagslebens sind gestiegen, und beides unter einen Hut zu bringen ist zum Teil nur mit einem hohen organisatorischen Aufwand zu managen. 

Generationsübergreifende Familien unter einem Dach gibt es kaum noch - so dass die Großeltern eben nicht mehr helfend einspringen können. 

Auf der anderen Seite gibt es den Wunsch nach familiären Zusammenhalt, nach stabilen Beziehungen und nach Gemeinschaft. Diesem Grundgedanken folgend wurde in 2006 das Aktionsprogramm „Mehrfamilienhäuser I“ vom Bund ins Leben gerufen. Es wurden seinerzeit 500 soziale Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet ausgewählt, die das Zusammenleben der Generationen fördern soll. Die MGH’s sind Begegnungsstätten für Jung und Alt. Dort trifft man sich im öffentlichen Raum, um die Begegnung der Generationen zu ermöglichen. Der Austausch von Erfahrungen, Interessen und Kompetenzen wird zum generationenübergreifenden Geben und Nehmen. 

Mit der Einrichtung der dieser Häuser wurde ein bundesweites Netzwerk von sozialen Dienstleistungszentren aufgebaut für Menschen aller Generationen. Bundesweit wurde in nahezu jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Mehrgenerationenhaus etabliert. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch das Bundesfamilienministerium, der kommunalen Ebene und anderen Trägern. 

Bereits in 2011 hat es hier im Landtag Anträge zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser gegeben. Die Intention der damaligen Anträge ging durchaus in die gleiche Richtung. Alle waren sich seinerzeit einig, dass das Programm „Mehrgenerationenhäuser“ erfolgreich ist und man sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung einsetzt. Ein gemeinsamer Antrag war jedoch nicht hinzubekommen und letztendlich haben die Regierungstragenden Fraktionen ihrem Antrag zugestimmt. Auf einen Punkt des damaligen Antrages (Drucksache 17/1415) von CDU und FDP möchte ich nochmal hinweisen. Dort ist nachzulesen: „Auf Grund der Haushaltssituation ist es dem Land Schleswig-Holstein nicht möglich eine Reduzierung der Bundesförderung der Mehrgenerationenhäuser in Schleswig-Holstein zu kompensieren.“ 

Heute wissen wir, dass die Finanzierung durch den Bund auch nach 2011, also für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II gesichert ist. Die ursprüngliche Deadline für das Aktionsprogramm II war für Ende 2014 vorgesehen, doch der Bund hat das Programm bis Ende 2015 verlängert.

Das heißt, wir stehen heute vor einer ähnlichen Situation wie in 2011. Also, wie geht es weiter nach 2015? Für den SSW möchte ich sagen, dass sich die Vorzeichen im Prinzip nicht so gravierend geändert haben. Wir reden immer noch über ein erfolgreiches Programm das vom Bund initiiert wurde. Die Rahmenbedingungen seinerzeit waren klar. Die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser erfolgt aus Bundesmitteln und aus Mitteln der Standortkommune, denn dort sind sie Teil des sozialen Netzwerks. Schleswig-Holstein ist immer noch ein Konsolidierungsland. An diesen grundlegenden Voraussetzungen hat sich seit 2011 aus meiner Sicht nichts geändert. 

Nun wissen wir, dass auf Bund-Länderebene Gespräche stattfinden, wie das Aktionsprogramm auch nach 2015 fortgeführt werden kann. Hier sehe ich weiterhin vor allem den Bund in der Pflicht. Wir werden aber im Rahmen unserer Möglichkeiten die Mehrgenerationenhäuser hier im Land weiter unterstützen.

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