Rede · 14.10.2016 Wir wollen auf allen Ebenen eine Sensibilisierung für den Tierschutz erreichen

Flemming Meyer zu TOP 49 - Tierschutzbericht Schleswig-Holstein

„Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, mit einem breiten und umfangreichen Spektrum. Diesem müssen wir uns immer wieder stellen, um eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen.“

Vorweg möchte ich den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung dieses ausführlichen Tierschutzberichts danken. Aus dem Bericht geht deutlich hervor, wie umfangreich die verschiedenen Aspekte des Tierschutzes sind. Zudem gibt er einen guten Überblick über die erreichten Fortschritte und wichtigen Maßnahmen, die hier bei uns im Land in den letzten Jahren getroffen wurden. Und ich denke, das was wir hier im Bereich des Tierschutzes leisten, kann sich durchaus sehen lassen.

Der Tierschutz ist heute ein wichtiger gesellschaftlicher Bestandteil. Die Einstellung zum Tier und der Umgang mit Tieren haben sich verändert. Vielen Menschen ist es heute nicht mehr egal, wie mit unseren Tieren umgegangen wird. Es ist den Menschen nicht mehr egal wie Tiere gehalten werden, transportiert werden oder gekennzeichnet werden. Hier hat sich der Blick auf die Tiere in den letzten Jahrzehnten gravierend geändert. Damit sind auch die gesellschaftlichen Erwartungen an Tierschutz gestiegen. Diese Haltungen, aber auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wurden über die Jahre von der Politik aufgegriffen. Entsprechend wurde beispielsweise auch das Tierschutzgesetz auf Bundesebene geändert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. 

In Schleswig-Holstein haben wir im Januar 2015 das Gesetz zum Tierschutzverbandsklagerecht verabschiedet. Damit haben wir erreicht, dass anerkannte Vereine als Kläger gegen bestimmte tierschutzrelevante Genehmigungen, Erlaubnisse und Anordnungen Rechtsbehelfe einlegen können. Dies entspricht der Staatszielbestimmung des Artikels 20a Grundgesetz und letztendlich wurde eine rechtliche Schieflage gerade gerückt. Heute stellen wir fest, dass von Seiten der Vereine sorgsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird. Nichts anderes haben wir erwartet.

Anfang des Jahres haben wir das Hundegesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht. Dort haben wir unter anderem die Rasseliste gestrichen, weil sie bestimmte Hunde aufgrund ihrer Rasse diskriminiert. Aber auch andere Aspekte des Tierschutzes wurden im Hundegesetz aufgenommen. 

Erwähnen möchte ich ausdrücklich den Runden Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ der 2013 vom MELUR ins Leben gerufen wurde. Dort werden in regelmäßigen Abständen und in einem breiten gesellschaftlichen Dialog Tierschutzthemen erörtert. In verschiedenen Arbeitsgruppen gehen Fachleute den unterschiedlichen Fragen des Tierschutzes nach. Die Ergebnisse werden dem Runden Tisch vorgelegt und münden z.B. in gemeinsamen Vereinbarungen oder Erlassen, die dann vom Ministerium weiter verfolgt werden. 

Die Arbeit des Runden Tisches ist ein hervorragendes Instrument, um die Aspekte der Nutztierhaltung von allen Seiten zu beleuchten - sowohl unter fachlichen, ökonomischen und ethischen Gesichtspunkten. Dieser breit angelegte Dialog gibt neue Einblicke und schafft in gewisser Weise auch Verständnis für die andere Seite. Dort werden Themen des Tierschutzes zielorientiert abgearbeitet.

Gerade die Nutztierhaltung steht bei Fragen des Tierschutzes immer wieder im Focus der Öffentlichkeit. Umso mehr ist es für alle Beteiligten von Bedeutung, dass dieser Dialog geführt wird. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die Ernennung von Prof. Dr. Schallenberger, als Vertrauensmann für „Tierschutz in der Landwirtschaft“. Durch die Errichtung dieser Funktion wurde sozusagen eine Anlaufstelle für jedermann geschaffen, die sich mit Angelegenheiten des Tierschutzes in der Nutztierhaltung befasst. Laut Bericht wurde Prof. Dr. Schallenberger bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit rund 500-mal in unterschiedlichster Form angesprochen und ist daraufhin aktiv geworden. Alle tierschutzrelevanten Fragestellungen wurden aufgearbeitet. Diese Zahl verdeutlicht die Notwendigkeit einer solchen Anlaufstelle und Prof. Dr. Schallenberger gebührt außerordentlichen Dank für seinen enormen Einsatz. 

Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, mit einem breiten und umfangreichen Spektrum. Diesem müssen wir uns immer wieder stellen, um eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen. Es ist aber auch notwendig, dass ein entsprechendes Verständnis dafür vorherrscht. Daher begrüßen wir die aktive Rolle, die auch von der Landesregierung aus geht, um auf allen Ebenen eine Sensibilisierung für den Tierschutz zu erreichen. 

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