Rede · 13.11.2014 Wir wollen keinen gläsernen Autofahrer

Flemming Meyer zu TOP 29 - Pkw-Maut verhindern – Interessen Schleswig-Holsteinswahren

Presseinformation

Kiel, den 13.11.2014

Es gilt das gesprochene Wort

Die Einführung einer Pkw-Maut oder Infrastrukturabgabe in Deutschland war von Beginn an ein Stück aus dem Tollhaus. Bereits im Wahlkampf zur Bundestagswahl, wurde deutlich, dass es der CSU einzig und allein darum ging, Ausländer an der Benutzung der Straßen in Deutschland zu beteiligen. Nach dem Motto wer unsere Straßen benutzt soll gefälligst auch dafür zahlen, ohne den deutschen Pkw-Fahrer dadurch zu belasten. Dieser Ansatz ist populistisch. Und es hat sich von Anfang an gezeigt, dass genau dieser Aspekt zu EU-rechtlichen Problemen führen kann.

Angesichts der Tatsache, dass sich die deutschen Straßen teilweise in einem desolaten Zustand befinden, ist Ideenreichtum durchaus gefragt. Inwieweit die Infrastrukturabgabe das Problem lösen wird, sehe ich immer noch skeptisch. 

Der Entwurf von Bundesverkehrsminister Dobrindt liegt nun vor und es hat Änderungen gegeben, aber überzeugt bin ich noch immer nicht. 

Ich halte das Konstrukt der Infrastrukturabgabe für ein Bürokratiemonster, dass seines Gleichen sucht. Ob sich die von Dobrindt erhoffte Einnahmeseite von 500 Mio. Euro wirklich so entwickelt, halte ich für eine kühne Behauptung und Schönrechnerei. 

Ich verweise abermals an die Kritik des ADAC, nach dessen Berechnungen die Mehreinnahmen weit geringer sein werden. Demnach liegen die Maut-Mehreinnahmen durch ausländische Pkw-Fahrer bei ca. 260 Mio. Euro, wohingegen die anfallenden Erhebungskosten mit rund 300 Mio. Euro beziffert werden. 

Hier bleibt abzuwarten, wo wir letztendlich wirklich landen werden.

Im Zusammenhang mit der Pkw-Maut wurde von Beginn an immer wieder auf die fehlende EU-Rechtskonformität hingewiesen. Trotz anders lautenden Behauptungen aus dem Bundesverkehrsministerium, scheint dieser Kritikpunkt immer noch nicht ausgeräumt zu sein. Denn die neue EU-Verkehrskommissarin Violetta Bulc, hat bereits angekündigt, eine eigene Bewertung der deutschen Pkw-Mautpläne durchzuführen – unabhängig vom Urteil ihres Vorgängers Kallas. Was bis vor kurzem als sicher geglaubt schien, geht nun wieder zurück auf Start. Bleibt also abzuwarten, zu welchem Ergebnis Frau Bulc nun kommen wird.

Es stellt sich andersherum aber auch die Frage, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, wenn ausländische Autofahrer zwischen drei verschiedenen Maut-Varianten entscheiden können, wohingegen deutsche Autofahrer immer die elektronische Vignette für ein Jahr lösen müssen. Dies wird auch zu klären sein.

Die Erfassung und Speicherung der Daten zum Zwecke des Abgleichs, ist nur mit enormen Kontrollaufwand umzusetzen. Zu den Daten gehören: Ein Bild des Kraftfahrzeugs, Name und Anschrift des Fahrzeugführers, Ort sowie Zeit der Benutzung von Autobahnen und Bundesfernstraßen sowie das Kfz-Kennzeichen. Die sogenannten Kontrolldaten werden bis zu 13 Monaten gespeichert, um die Einhaltung der Abgabenpflicht zu überwachen. Dies fällt in die Verantwortlichkeit des Bundesamtes für Güterverkehr und von ihm beauftragt Dritte. 

Das geplante Verfahren ist aus datenschutzpolitischer Sicht sehr kritisch zu sehen und hat bereits IT-Anwälte und Datenschützer auf den Plan gerufen.

Herr Dobrindt ficht dies jedoch nicht an und garantiert den „härtestmöglichen Datenschutz“ und weist datenschutzrechtliche Bedenken zurück. 

Daten und Fotos in einem solchen Ausmaß, mit denen sich Bewegungsprofile erstellen lassen, wecken natürlich Begehrlichkeiten bei Strafverfolgern. Der Umfang dieser Sammelwut widerspricht den Anforderungen der Datensparsamkeit und steht auch nicht im Verhältnis. Hier sage ich ganz deutlich, wir wollen keinen gläsernen Autofahrer und wir wollen nicht die Überwachung von rund 40 Millionen Autofahrern.

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