Rede · 18.06.2021 Wir wollen mehr Öffentlichkeit beim Thema Frauenhäuser

„Wenn die Landesregierung mit Vereinen und Organisationen ein Umsetzungskonzept für den Aufbau einer kreisübergreifenden Frauenhausstruktur erarbeiten will, dann muss sie den Beratungsstellen auch die nötige Unterstützung gewähren, damit sie sich daran beteiligen können.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 18 - Ausbau der Frauenhäuser (Drs. 19/3096)

Ich möchte zwei Aspekte ansprechen: einmal die parlamentarische Behandlung des Themas und das Thema selbst: der Ausbau einer Struktur zur Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen. 
Zunächst zum Verfahren hier im Landtag. Dass schon wieder die Diskussion zur Gewalt gegen Frauen ganz am Ende der Landtagstagesordnung am Freitagnachmittag gelandet ist, ist wohl kaum zu ändern, aber dennoch auffällig. Dass aber im Innenausschuss die Vorlage ohne Diskussion einfach zur Kenntnis genommen wurde, ist ein falsches Signal. Ohne Aussprache, ohne Diskussion und – von allem das größte Manko, ohne Anhörung. Ich möchte gerne hören, was die Expertinnen vor Ort zur Situation zu sagen haben. Darum fordere ich eine Anhörung.
Darüber hinaus ist die Gewaltprävention ein Bereich, der geradezu angewiesen ist auf eine breite Debatte in der Öffentlichkeit. Täter profitieren geradezu von der Nichtöffentlichkeit und von der Scham der Opfer. Die verhindert nämlich, dass ihre Taten öffentlich werden. Die Frauen scheuen sich, aus Scham gegen die Gewalttäter vorzugehen. Gerade darum ist die Öffentlichkeit bei diesem Thema so enorm wichtig. Genau das haben die regierungstragenden Fraktionen aber verhindert. Haben sie etwa Angst, dass herauskommt, wie wenig Geld unterm Strich zusätzlich  in den Ausbau der Frauenhäuser gesteckt werden wird? Wenn das Paket öffentlich gewogen wird, wird es sich dann als zu leicht herausstellen? Oder eben gerade so schwer wie eine Pressmitteilung? Das hätte ich gerne gewusst. Ziel unser Beratungen muss eine transparente und gerechte Finanzierung sein, die über eine Legislaturperiode hinaus Bestand hat.
Damit sind wir schon beim eigentlichen Thema: dem Ausbau der Frauenhäuser.  Ich möchte noch einmal ausdrücklich hervorheben, wie erleichtert ich bin, dass hier im Landtag ein fraktionsübergreifender Konsens zum Bedarf an Frauenhäusern besteht. Das war nicht immer so. Umso wichtiger ist dieses breite Bündnis. Der Bedarf ist allerdings auch sehr hoch. Eine Beraterin erzählte mir, dass in Zeiten des Lockdowns regelmäßig Frauen auf sie warteten, wenn sie zur Arbeit kam. Allein in Flensburg mussten über 200 Personen vom Frauenhaus abgewiesen werden. Doch für die Beraterinnen kommt es nicht infrage, eine Frau wegzuschicken. So wurde jede Ratsuchende, die letztlich Opfer häuslicher Gewalt ist, selbstverständlich gut und umfassend beraten. Die anderen Termine am Tag werden natürlich genauso professionell behandelt. Für Nacharbeit, Supervision und Informierung bleibt den Beraterinnen dann natürlich noch weniger Zeit. Dieser Weg in die Selbstausbeutung muss ein Ende haben. Wenn die Landesregierung mit Vereinen und Organisationen ein Umsetzungskonzept für den Aufbau einer kreisübergreifenden Frauenhausstruktur erarbeiten will, dann muss sie den Beratungsstellen auch die nötige Unterstützung gewähren, damit sie sich daran beteiligen können. Ansonsten käme diese wichtige Arbeit nur noch oben drauf. Die Unterstützung von KIK war bereits richtig. Das muss jetzt weitergehen. 
Denn eines ist sicher: eine solide Finanzierung der Beratungs- und Unterbringungsstrukturen ist nur ein Teil der Gewaltschutzarbeit. Die Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention verpflichtet, stärker in die Gewaltprävention einzusteigen, also Angsträume in Betrieben, Behörden oder Vereinen für Frauen zu beseitigen und eine gewaltlose Kommunikation in den Schulen zu ermöglichen. Die Frauenhäuser können die Folgen von Gewalt mildern; verhindern können sie sie nicht. Das bleibt eine große gesellschaftliche Verantwortung.

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