Rede · 18.11.2009 Zukunft der HSH Nordbank AG sowie Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank



Nach den großartigen Ankündigungen der FDP im Wahlkampf, dass die HSH Nordbank schnellstens verkauft werde und Herr Nonnenmacher nicht länger tragbar sei, ist es knapp zwei Monate nach der Landtagswahl still um dieses Thema geworden. Im Koalitionsvertrag gibt es zur HSH Nordbank nur eine klare Aussage: Das Land wird keine weiteren Haftungsrisiken übernehmen. Der SSW begrüßt dies. Uns ist schon lange klar, dass Schleswig-Holstein keine weiteren finanziellen Belastungen durch die HSH Nordbank tragen kann.

Darüber hinaus sind die Angaben im Koalitionsvertrag eher vage gehalten. So wäre es schön, wenn man die HSH Nordbank in absehbarer Zeit los werden könnte und wenn wir die geliehenen Milliarden bei Gelegenheit auch zurück bekommen könnten. Nur leider ist die Welt kein Wunschkonzert und auch ein Koalitionsvertrag nicht, so dass es an der Zeit ist, sich mal mit den Tatsachen auseinanderzusetzen.

Weder der Verkauf der HSH Nordbank an einen Investor noch ein Börsengang sind bei der momentanen Lage der Bank realistisch. Wir alle wissen, wohin der letzte geplante Börsengang der Bank geführt hat: zu Geldgier, hochriskanten Geschäften und zu der heutigen katastrophalen Lage der Bank. Laut der Ratingagentur Fitch hat außerdem derzeit keine einzige der Landesbanken ein funktionierendes Geschäftsmodell. Nach wie vor müssen die Banken stark umgebaut werden, so dass private Investoren - nun ja, sagen wir mal, nicht gerade scharf darauf sind, die HSH Nordbank zu besitzen. Von der Landesregierung hört man dazu viele Sätze, die mit „wenn“ beginnen und die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass alles wieder gut wird.

Darüber hinaus vollzieht die Landesregierung Tippelschrittchen in Sachen HSH Nordbank. Die ministerielle Zuständigkeit für die Bank wurde ins Wirtschaftsministerium verlagert. Ganz still und leise und doch sehr deutlich wird so zum Ausdruck gebracht, dass Herr Wiegard als Finanzminister in Zukunft lieber die Finger von diesem Thema lassen sollte. Nicht nur, dass Herr Wiegard schon den Aufsichtsrat der Bank verlassen hat, nun muss er die gesamte Zuständigkeit abgeben. Für den SSW ist aber klar, dass Herr Wiegard mitverantwortlich für die Fehlentwicklungen bei der HSH in der Vergangenheit ist, da er die politische Verantwortung getragen hat.

Dass die Bank - trotz eines Jahresverlustes von 2,8 Milliarden Euro - 200 Millionen Euro Dividende auszahlen wollte und erst von der Europäischen Kommission gestoppt werden konnte; dass Herrn Nonnenmacher eine Bleibeprämie von 2,9 Millionen Euro ausgezahlt wurde; dass die HSH hochriskante Geschäfte tätigte, die zur katastrophalen Lage der Bank führten - in all diese Geschehnisse hat Herr Wiegard Einblick gehabt und diese Entscheidungen mitgetragen. Welche Erkenntnisse der Finanzminister zum Beispiel bei den Omega-Geschäften hatte, ist dabei noch zu klären. Aus Sicht des SSW steht aber jetzt schon fest, dass wir Herrn Wiegard nicht aus der Verantwortung lassen können - auch wenn er formell in Zukunft nicht mehr für die HSH zuständig ist.

Formell ist auch das Land Schleswig-Holstein nicht mehr im Aufsichtsrat der Bank vertreten und trotzdem tragen wir noch eine moralische und politische Verantwortung für die Geschäftspolitik dieser Bank, die uns zusammen mit Hamburg immerhin zu 85% gehört.

Aus diesem Grund hat der SSW heute einen Antrag zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank eingebracht. Wir fordern den Landtag dazu auf, an der Begrenzung der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder auf 500.000 Euro festzuhalten. Dieser Antrag mag überraschen, da der Landtag doch bereits eine Resolution zur Deckelung der Managergehälter beschlossen hat. Der SSW hat dieser Resolution damals nicht zugestimmt, da uns die Formulierungen nicht verbindlich und weitgehend genug waren. Die personalpolitischen Entwicklungen der letzten Woche haben gezeigt, dass wir mit unserer Einschätzung richtig lagen.

Nicht nur, dass Hilmar Kopper als Aufsichtsratsvorsitzender ein neues Boni-Modell vorschlägt, in dem die neuen Vorstände Sonderzahlungen ansammeln, die dann bei Dividendenfähigkeit der Bank ausgezahlt werden. Aus Sicht des SSW ist erst einmal völlig schleierhaft, wieso Herr Kopper überhaupt ein neues Vergütungsmodell erarbeiten lässt. Die Deckelung der Managergehälter ist beschlossene Sache. Darüber hinaus hat die Bank im Frühjahr bewiesen, dass man eine Dividendenfähigkeit trotz eines Milliarden-Verlustes auch rein rechnerisch herstellen kann. Soll heißen, es ist nur eine Frage der Ausgestaltung der Bilanzen, ab wann die neuen Vorstände die Boni bekommen. Für den SSW steht aber fest, dass nicht in schlechten Zeiten imaginäre Ansprüche angesammelt werden dürfen, die dann in guten Zeiten ausgezahlt werden können. Für uns gilt: wenn schlechte Zeiten sind und kein Geld da ist, kann auch kein Geld ins Sparschwein kommen. Punkt. Ende. Aus - länger ist das nicht.

Darüber hinaus scheint unser Ministerpräsident doch gewitzter zu sein, als so mancher meint. In einem Schreiben der Landesregierung an die Fraktionen vom 10. Juli dieses Jahres hat Herr Carstensen darauf hingewiesen, dass die Begrenzung der monetären Vergütung der Vorstandsgehälter gilt, solange die Dividendenfähigkeit der Bank nicht wieder hergestellt wird. Ich muss zugeben, dass wir nach den Erlebnissen mit unserem Ministerpräsidenten in den letzten Monaten an Misstrauen und Skepsis dazugelernt haben, so dass ich mir doch - besonders nach den Sonderzahlungen von 2,9 Millionen Euro an den unbelehrbaren Gierhals Herrn Nonnenmacher - die Frage stelle, wieso Herr Carstensen die monetäre Vergütung betont.

Um hier sicher zu gehen, dass nicht hinter unserem Rücken die beschlossene Deckelung der Managergehälter wieder einkassiert wird, indem den Vorständen womöglich andere geldwerte Vorteile gewährt werden, stellt der SSW heute diesen Antrag. Wir wollen ganz sicher gehen, dass die Gesamtvergütung für Vorstandsmitglieder unter Einschluss aller geldwerten Vorteile, Versorgungsleistungen und sonstigen Zahlungen die 500.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Außerdem dürfen aus Sicht des SSW die Vorstände der HSH Nordbank erst wieder mehr als 500.000 Euro verdienen, wenn sie eine gute Arbeit geleistet haben. Diese gute Arbeit bezieht sich dabei nicht auf die mehr oder weniger willkürliche Dividendenfähigkeit der Bank, sondern darauf, dass die Eigenkapitalhilfe Schleswig-Holsteins in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zurückgezahlt und die Garantien in Höhe von 5 Milliarden Euro nicht angerührt wurden. Erst dann, kann die Deckelung der Managergehälter aufgehoben werden.

Herr Rehm, der Chef des SoFFin, wurde am 03. November in Die Welt mit dem Satz zitiert: „Wir müssen den Zustand überwinden, in dem Gewinne privatisiert werden und Verluste sozialisiert.“ Genau aus diesem Grund ist es an der Zeit, das vorgeschlagene Vergütungsmodell von Herrn Kopper eben nicht nur aus „rechtlichen Bedenken“ zu stoppen, sondern vor allem aus moralischen und politischen Bedenken - stimmen Sie also für unseren Antrag!

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