Pressemitteilung · 14.03.2016 Zuständigkeiten neu ordnen

Zur heutigen Anhörung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Anhörung im PUA hat gezeigt, dass ein Grundproblem der Kontrolle von Jugendheimen die verschiedenen sich überschneidenden Zuständigkeiten sind. In ein und demselben Jugendheim ist das örtliche Jugendamt für die einheimischen Jugendlichen zuständig. Ihre Mitbewohner aus anderen Regionen werden weiterhin vom entsendenden Jugendamt betreut, das teilweise hunderte Kilometer entfernt ist. Eine direkte Betreuung dieser Jugendlichen ist so nur schwer möglich. Die Betriebserlaubnis für Einrichtungen wird für die gesamte Einrichtung erteilt. Damit gibt es eine Landeszuständigkeit, eine Zuständigkeit des örtlichen Jugendamtes und jene des entsendenden Jugendamtes, deren Tätigkeiten aufwändig abgestimmt und koordiniert werden müssen. Diese verschiedenen Zuständigkeiten müssen gestrafft und besser aufeinander abgestimmt werden. 

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Wie will das Land nach dem Wegfall des Angebots von klinischen Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg die ausreichende Versorgung von Frauen sicherstellen? Zu diesem Thema hat die SSW-Fraktion zwei kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher und Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Rede des SSW-Fraktionsvorsitzenden Mats Rosenbaum zu TOP 9: Resolution zur Beibehaltung des Berichtswesens über den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten an die Landesregierung und den Landtag Schleswig-Holstein-RV 24/2026

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Trotz steigender Wasserstände und Jahrhundertsturmflut: Wie der Küstenschutz entlang der Schlei künftig gesichert werden soll, bleibt weitgehend offen. Das ergab eine Kleine Anfrage des SSW zur Gefährdungslage, zu Zuständigkeiten und zu geplanten Schutzmaßnahmen in der Region. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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