Pressemitteilung · 14.03.2016 Zuständigkeiten neu ordnen

Zur heutigen Anhörung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Anhörung im PUA hat gezeigt, dass ein Grundproblem der Kontrolle von Jugendheimen die verschiedenen sich überschneidenden Zuständigkeiten sind. In ein und demselben Jugendheim ist das örtliche Jugendamt für die einheimischen Jugendlichen zuständig. Ihre Mitbewohner aus anderen Regionen werden weiterhin vom entsendenden Jugendamt betreut, das teilweise hunderte Kilometer entfernt ist. Eine direkte Betreuung dieser Jugendlichen ist so nur schwer möglich. Die Betriebserlaubnis für Einrichtungen wird für die gesamte Einrichtung erteilt. Damit gibt es eine Landeszuständigkeit, eine Zuständigkeit des örtlichen Jugendamtes und jene des entsendenden Jugendamtes, deren Tätigkeiten aufwändig abgestimmt und koordiniert werden müssen. Diese verschiedenen Zuständigkeiten müssen gestrafft und besser aufeinander abgestimmt werden. 

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Im September 2025 hat der Bundesrat beschlossen, den Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Heute wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium (BMI) dies ablehnt. Für den SSW ist klar: Das ist nicht das Ende des langen Kampfes für besseren Minderheitenschutz auf Bundesebene.

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Zur Verabschiedung des sogenannten Bau-Turbos im Bauausschuss erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

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