Pressemitteilung · 14.03.2016 Zuständigkeiten neu ordnen

Zur heutigen Anhörung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Anhörung im PUA hat gezeigt, dass ein Grundproblem der Kontrolle von Jugendheimen die verschiedenen sich überschneidenden Zuständigkeiten sind. In ein und demselben Jugendheim ist das örtliche Jugendamt für die einheimischen Jugendlichen zuständig. Ihre Mitbewohner aus anderen Regionen werden weiterhin vom entsendenden Jugendamt betreut, das teilweise hunderte Kilometer entfernt ist. Eine direkte Betreuung dieser Jugendlichen ist so nur schwer möglich. Die Betriebserlaubnis für Einrichtungen wird für die gesamte Einrichtung erteilt. Damit gibt es eine Landeszuständigkeit, eine Zuständigkeit des örtlichen Jugendamtes und jene des entsendenden Jugendamtes, deren Tätigkeiten aufwändig abgestimmt und koordiniert werden müssen. Diese verschiedenen Zuständigkeiten müssen gestrafft und besser aufeinander abgestimmt werden. 

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„Der Unterschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen einfahren, weil sich der Bund bei den Bürgergeldbeziehenden einen schlanken Fuß macht und die Kosten nicht umfänglich trägt ist nicht nur nicht fair, er ist ungerecht. Leistungen für Bürgergeldbeziehende sind richtig und wichtig – aber sie müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.“

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