Rede · 11.10.2006 Zweites und Erstes Verwaltungsstrukturreformgesetz

Man sollte erwarten, dass mit dem Tagesordnungspunkten 8 und 11 zwei parlamentarische Höhepunkte der Landesregierung vor uns liegen. Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsstrukturreform: Zwei wichtige, wenn nicht sogar die wichtigsten Anliegen der Regierung und der sie tragenden Fraktionen. Der geneigte Leser der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe wird aber kaum seine Enttäuschung über den dünnen Inhalt verbergen können. Im Artikelgesetz zur Verwaltungsmodernisierung werden mutig elf Gesetze angepackt und scheinbar gnadenlos entbürokratisiert.

Beim näheren Hinsehen zeigt sich der wirkliche Umfang des Vorhabens:
1) Die Polizei soll neuerdings Daten ohne Kenntnis konkreter Identifikationsmerkmale von Personen abfragen können,
2) Auch Privatpersonen dürfen das Landeswappen nutzen, ohne damit eine Ordnungswidrigkeit zu begehen,
3) Die Jubiläumszuwendungen für Beamte werden gestrichen,
4) Überflüssige und nicht genutzte Eingriffsmöglichkeiten im Landesjagdgesetz werden gestrichen.
5) Berichte über die Nebentätigkeit von Beamten und zum Stand der Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst werden gestrichen.

Diese fünf Punkte beschränken sich auf Regelungen, die von der Verwaltung bisher nicht oder kaum angewandt wurden, auf interne Gratifikationsregelungen, verwaltungsinterne Aufsichts- bzw. Kompetenzregelungen sowie Regelungen, die der Steuerung und der Kontrolle der Verwaltung dienen. Keine Neuregelung ist für sich genommen als Mittel zur Entbürokratisierung zu verstehen. Dass Regelungen, die die Verwaltung nicht oder nicht mehr anwendet, von Zeit zu Zeit quasi ausgemistet werden, sollte selbstverständlich sein. Aber als Entbürokratisierung lässt sich das wohl kaum bezeichnen, denn schließlich ist der Bürger davon überhaupt nicht behelligt worden.

Es fällt auf, dass die Streichung der Jubiläumszuwendungen den größten, oder sagen wir genauer, überhaupt einen zu beziffernden Beitrag zur Einsparung liefert. Als Entbürokratisierung lässt sich auch das nicht seriöser Weise bezeichnen, da der Bürger von diesem Verwaltungshandeln ebenfalls nicht betroffen ist. Die Personalabteilungen werden – und das ist gut so – weiterhin die Jubilare und ihr Jubiläum würdigen. Also keine Entlastung der Personalverwaltung, was der Fürsorgepflicht wohl auch widersprechen würde.

Erst bei der Reduzierung der Aufsichts- und Zustimmungsregelungen innerhalb der Behörden, kämen reale Beiträge zur Entbürokratisierung zum Tragen. Nur wirklich durchschlagende Beispiele findet man hier auch nicht. Ich möchte dazu nur zwei Beispiele nennen: Erstens müssen Stammgäste eines Hotels beim Besuch innerhalb von zwei Jahren den Hotelmeldeschein nicht erneut handschriftlich ausfüllen, nun reicht eine Unterschrift; zweitens sollen Abschusspläne in Jagdbezirken des Landes von den unteren Jagdbehörden genehmigt werden können.
So geht das noch weiter. Das mag alles löblich sein, aber ein Durchbruch bei der Bekämpfung der Bürokratie für den Bürger sieht doch wohl anders aus. Das sind Sandkrumen im Vergleich des Berges, des es einzuebnen gilt. Ein Zuwachs an Bürgernähe ist kaum zu entdecken.

Bei der Wirtschaftlichkeit sieht es im Übrigen nicht anders aus. Eingespart wird nach eigner Einschätzung der Landesregierung ca. 1 Mio. €, wobei die Streichung der Jubiläumszuwendungen bereits 90 % dieser Einsparungen ausmacht. Im Landesdienst werden aufgrund der Maßnahmen zusammengenommen künftig 0,4 Stellen wegfallen.

Wenn man bedenkt, dass die neue Abteilung im Finanzministerium für die Entbürokratisierung allein schon 2 Mio. € im Jahr kostet – der neue Abteilungsleiter davon 150.000 € jährlich, fällt die Bilanz zu Lasten der vollmundigen Versprechen der Regierung aus. Im Klartext: Die Kosten für die Einsparbemühungen übersteigen noch bei weitem die realisierten Einsparungen.
Der SSW sieht aber mit Sorge, dass sich das Außerkraftsetzen politischer Steuerungs- und Controllingmechanismen als heikler Punkt entpuppt. Regelungen, die politisch getroffen worden, um Verwaltungshandeln zu steuern und zu kontrollieren, sind aus der Sicht der Verwaltung natürlich leicht verzichtbar. Doch diejenigen, die die Regeln gesetzt haben, sollten auf diese bestehen.

Minister Döring hat meines Erachtens völlig zu Recht auf den ausgeprägten Hang der Verwaltung zur Selbststeuerung hingewiesen. Die Verselbständigung der Verwaltung ist damit noch sehr höflich beschrieben. Ich warne daher davor, leichtfertig diese Instrumente unter dem Mantel der Entbürokratisierung zu entsorgen.

Der SSW hatte vorgeschlagen, mit dem im Ausland bewährten Standard-Kosten - Modell möglichst trenngenau zwischen verwaltungsverursachtem Aufwand für Bürger und Unternehmen einerseits und verwaltungssteuernden Auflagen der Politik anderseits zu unterscheiden. Der Stand der Gleichstellung, Ausmaß und Qualität der Nebentätigkeiten von Beamten sowie die Datenabfrage ohne Identifikationsmerkmale sind Aspekte, auf die wir in den Ausschussberatungen und der Anhörung ein besonderes Augenmerk werfen werden. Die Politik sollte ihre eigenen Kontrollmöglichkeiten nicht leichtfertig aus der Hand geben; und dazu gehören einfach Kennzahlen und Daten.

Beim zweiten Gesetzentwurf handelt es sich der Sache gemäß ebenfalls um ein Artikelgesetz, da mehrere Gesetze auf einmal novelliert werden. Kernpunkte sind hier die Festlegung der 8.000 Einwohner-Grenze für Kommunalverwaltungen, die Zusammensetzung der vergrößerten Amtsausschüsse sowie die Ermächtigung der Landesregierung, Verwaltungen zusammenzuschließen, in deren Zuständigkeit weniger als 8.000 Einwohner fallen.

Die SSW-Position zur Amtsverfassung ist bekannt: wir wollen die Selbstverwaltung wieder unmittelbar machen und sie dadurch stärken. Die jetzige Amtsordnung genügt in der praktischen Anwendung nicht immer den demokratischen Prinzipien. Diese demokratischen Defizite werden durch die vorgeschlagene Regelung aber in bedenklichem Umfang weiter verschärft. Dieses ist angesichts der latenten Verfassungswidrigkeit der Regelung ein abenteuerliches Gebaren der Landesregierung.

Es wird sich zweifellos die kommunale Selbstverwaltung zukünftig auf der Ebene der Ämter abspielen. Daher kann es nicht ausreichen, die Willensbildung über Stimmenkontingente wie bei einer Aktionärsversammlung abzuwickeln. Die unverzichtbare Repräsentativität gemeindlicher Meinungsbildung wird dadurch bis zur Unkenntlichkeit reduziert. Die Honoratiorenverwaltung des 19. Jahrhunderts wird somit wieder eingeführt und damit eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den direkt gewählten Gemeindevertretern zementiert. Da haben wir Gemeinderatsmitglieder im Amtsauschuss mit Stimmenkontingent und einfache Gemeinderatsmitglieder mit Abnickfunktion. Mächtige und Ohnmächtige! Beide aber von den Bürgern in die Räte gewählt. Nur zählen die Stimmen unterschiedlich. Ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsrechte!

Der Sozialdemokrat Kurt Hamer hat bereits 1974 diese negative Tendenz klar gesehen und eindeutig kritisiert. Ich zitiere: „Entweder ist der gewählte Vertreter überhaupt nicht mehr an wichtigen Entscheidungen beteiligt, wie bei den Zweckverbänden und Ämtern, oder aber andere Gremien als die unmittelbar von der Bevölkerung gewählten präjudizieren durch mühsam ausgehandelte und ausbalancierte Kompromisse die Beschlüsse der Gemeindevertretungen. Wir wollen den gewählten Gemeindevertreter wieder zuständig machen für möglichst alle kommunalen Aufgaben seines Bereichs“. Genau das möchte der SSW – und die Große Koalition offenbar nicht. Hamers Worte sind auch nach drei Jahrzehnten aktueller, als es uns lieb sein kann.

Unmittelbar und gleich werden die Abstimmungen in den neuen Amtsausschüssen, die ja noch mehr Aufgaben erhalten, nicht sein. Das ist mit kommunaler Selbstverwaltung und modernem Demokratieverständnis nicht vereinbar und dem Bürger auch nicht vermittelbar. Entweder handelt die Landesregierung hier fahrlässig, oder sie riskiert hier bewusst, dass die Gerichte die Amtsordnung für verfassungswidrig erklären, um dann aus einem herbeiprovozierten Sachzwang, die Ämter in Gebietskörperschaften umzuwandeln. Im Ergebnis wäre das zwar durchaus zu begrüßen, aber der Schaden für die politische Kultur über einen solchen Weg wäre fatal. Der Streit, ob wir Amtsgemeinden oder Ämter haben wollen, muss hier im Landtag geführt werden. Seien Sie sich versichert, dass wir diesen Punkt im Ausschuss und in der Anhörung kritisch verfolgen werden.
 
 

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