Pressemitteilung · 13.12.2018 §219a: Am Ende muss die Abschaffung stehen

Zum Kompromiss der Großen Koalition zum Paragrafen 219a zu Schwangerschaftsabbrüchen erklärt die frauenpolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Jette Waldinger-Thiering: 

(Nr. 265/2018) Dass es betroffenen Frauen künftig ermöglicht werden soll sich darüber zu informieren, welche Praxen eine Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durchführen, ist für sich genommen ein Schritt in die richtige Richtung. Wir vom SSW hatten eine ähnliche Übergangsregelung für Schleswig-Holstein vorgeschlagen, um betroffenen Frauen schon jetzt helfen zu können, bis die große Koalition sich auf eine Abschaffung des Paragrafen 219a verständigt hat. 

Doch nun kommt alles anders: Die SPD ist vor den Christdemokraten eingeknickt. Die Praxisliste kommt, aber Ärzte sollen weiterhin nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Das ist für uns vom SSW inakzeptabel. 
Die CDU sollte endlich aufhören zu suggerieren, die Streichung des §219a würde einen Werbeboom auslösen und zum explosive Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen führen. 
Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine leichtfertige Entscheidung. Hier bedarf es niedrigschwelliger und sachlicher Aufklärung durch Fachpersonal. Es geht also nicht um Werbung, sondern um ein verlässliches Informationsangebot im Vorfeld der Entscheidung. Für ein Werbeverbot bedarf es den Paragrafen 219a ohnehin nicht. Denn es ist Medizinern generell untersagt für ihre Leistungen aktiv Werbung zu betreiben.
Dass SPD und CDU den Praxen verbieten wollen Aufklärungsarbeit zu leisten, kommt fast schon unterlassener Hilfeleistung gleich. Denn damit überlassen sie sehenden Auges das Feld der Aufklärung den Hobbymedizinern und Abtreibungsgegnern im Internet.  
Deshalb steht für uns klar: Am Ende des Diskussionsprozesses kann nur die Abschaffung des Paragrafen 219a stehen.

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