Rede · 08.10.2008 Änderung des Ausbildungszentrumsgesetzes

Die Diskussionen über Studien- und Strukturreformen an der Verwaltungsfachhochschule fing bereits in den 1990’ern an. So wurde zum Beispiel eigens dafür ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der 2001 seinen Abschlussbericht vorlegte. Die dort vorgestellten Vorschläge führten 2003 zur ersten Neufassung des Ausbildungszentrumsgesetzes. Die entscheidende Veränderung war damals die Umwandlung der Verwaltungsfachschule in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Umwandlung der Verwaltungsakademie in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Beides wurde vom SSW ausdrücklich begrüßt, da beiden somit mehr Selbständigkeit in ihrem zukünftigen Handeln zukommen würde. Durch die Anwendung des Hochschulgesetzes auch für die angehenden Fachleute der Landesverwaltung ergaben sich sowohl für die Lehre wie auch für die Studierenden neue Perspektiven, die seitdem auch in erfreulicher Weise genutzt werden konnten.
Die heute zu beschließende Novellierung des Ausbildungszentrumsgesetzes ergibt sich aus den veränderten Hochschulstrukturen – soll heißen: die Neufassung des Hochschulgesetzes und die Einführung von Bachelor-Abschlüssen.
Diese Änderung findet daher auch die Unterstützung des SSW. Auch, wenn wir uns ein anderes Hochschulgesetz gewünscht hätten, ist es folgerichtig, diese Anpassung nun vorzunehmen. Nicht zuletzt der Anschluss an den Bologna-Prozess bedeutet für die Absolventen ein größeres Maß an Wahlfreiheit. Letztlich steht hinter allen Bemühungen um Öffnung und Transparenz im Bereich der Qualifikation der öffentlichen Verwaltung eine zunehmende Durchlässigkeit der Systeme: ein guter Ordnungsamtleiter kann eben durchaus auch eine Firma führen – und umgekehrt.
Die Vernetzung der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und der Verwaltungsakademie Bordesholm ist vor diesem Hintergrund der richtige Weg, weil die theoretischen mit den praktischen Aspekten dadurch besser verzahnt werden.
Doch die Öffnung hat Grenzen, so wurden die Forderungen der Gewerkschaften, in die inhaltliche Führung des neuen Ausbildungszentrums integriert zu werden, nicht berücksichtigt. Der SSW kann nachvollziehen, dass die Einbeziehung mit dem Hochschulgesetz nicht ohne weiteres „kompatibel“ ist, dennoch sind wir der Meinung, dass es gerade für die an dem Ausbildungszentrum für öffentliche Verwaltung wünschenswert ist, auch zu den Gewerkschaften einen engen Kontakt zu haben. Ich hoffe zumindest, dass dies im täglichen Handeln dann verstärkt zum Ausdruck kommen wird.

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